7. Städtebauliche Entwicklung im Bereich zwischen ... - Stadt Rastatt
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TOP 7<br />
Beratungsergebnis:<br />
mit St<strong>im</strong>men-<br />
einst<strong>im</strong>mig<br />
mehrheit<br />
Anzahl<br />
JA<br />
Anzahl<br />
NEIN<br />
1/4<br />
Drucksache Nr.: 2013-074<br />
Sitzung: GR 18.03.2013<br />
Federführender Dezernent: Bürgermeister Hartweg, Dezernat II<br />
Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 4<br />
Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen: KB <strong>7.</strong>60<br />
TOP: <strong>Städtebauliche</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>zwischen</strong> der Hindenburgstraße, dem<br />
Richard-Wagner-Ring und dem Ötighe<strong>im</strong>er Weg<br />
- Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 34 Abs. 1 S. 4 GemO<br />
Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit<br />
Gemeinderat 18.03.2013 öffentlich Kenntnisnahme<br />
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): -<br />
Abst<strong>im</strong>mung mit städt. Gesellschaften: -<br />
Finanzielle Auswirkungen: -<br />
Anlagen:<br />
Anlage 1: Lageplan Bestand<br />
Anlage 2: Auszug aus dem Straßen- und Baufluch-<br />
tenplan „Röttererberg“<br />
Anlage 3: Lageplan Bauvorbescheid<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.<br />
***<br />
Anzahl<br />
Enthaltungen<br />
vorangegangene Drucksachen:<br />
-<br />
laut Beschlussvorschlag<br />
abweichender Beschlussvorschlag
I. Sachdarstellung und Begründung:<br />
Auf den Grundstücken Flst. Nrn. 6180/2 und 6180/3 der Gemarkung <strong>Rastatt</strong> (Hindenburg-<br />
straße 40A, Anlage 1) wurde die Erteilung eines Bauvorbescheides für den Neubau eines<br />
Mehrfamilienwohnhauses mit Satteldach und Tiefgarage am Richard-Wagner-Ring und einer<br />
Hausgruppe mit 3 Reihenhäusern mit Flachdach <strong>im</strong> hinteren <strong>Bereich</strong> beantragt (Anlage 3).<br />
Gegen das Vorhaben wurden <strong>im</strong> Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung Einwendungen<br />
eingereicht. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss wurde in der Sitzung am 03.12.2012<br />
über dieses Vorhaben informiert.<br />
Die in der Bauvoranfrage gestellten Fragen wurden mit Bescheid vom 28.01.2013 beantwor-<br />
tet. Gegen diesen Bescheid haben in<strong>zwischen</strong> zwei Angrenzer Widersprüche eingelegt, über<br />
die das Regierungspräsidium Karlsruhe entscheiden muss. Diese Entscheidungen liegen<br />
noch nicht vor.<br />
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. Februar 2013 wurde seitens der SPD-<br />
Fraktion beantragt, die Angelegenheit auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten<br />
Gemeinderatssitzung zu nehmen. Der Antrag wurde von allen 33 anwesenden <strong>Stadt</strong>räten<br />
einst<strong>im</strong>mig beschlossen. Nach § 34 Abs. 1 S. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />
(GemO) ist auf Antrag eines Viertels der Gemeinderäte ein Verhandlungsgegenstand auf die<br />
Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen. Die Ver-<br />
handlungsgegenstände müssen zum Aufgabengebiet des Gemeinderates gehören. Dies gilt<br />
nicht, wenn der Gemeinderat den gleichen Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten<br />
sechs Monate bereits behandelt hat. Der Antrag weist die erforderliche Anzahl von An-<br />
tragstellern auf und ist auch <strong>im</strong> Übrigen zulässig.<br />
Die Fläche befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Rötterer-<br />
berg" aus dem Jahr 1957, der als einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB i.V.m.<br />
§ 34 BauGB angewendet wird. Im Straßen- und Baufluchtenplan ist nur die Bauflucht entlang<br />
des Richard-Wagner-Ringes definiert (Anlage 2). Die Grundstücke befinden sich am Gesta-<br />
debruch und sind durch starke Niveauunterschiede und Böschungen geprägt. Da <strong>im</strong> Block-<br />
inneren bereits größere bauliche Anlagen vorhanden sind, ist die Fläche, die <strong>im</strong> Sinne des<br />
§ 34 BauGB überbaut werden darf, an dieser Stelle nicht durch eine faktische hintere Bau-<br />
grenze begrenzt. Auf der Grundlage des Bebauungsplanes "Röttererberg" und des § 34<br />
BauGB sind keine Gestaltungsvorschriften zur Regelung der Dachform vorhanden.<br />
In der Bauvoranfrage wurden 8 Fragen gestellt, die <strong>im</strong> Bauvorbescheid vom 28.01.2013 wie<br />
folgt beantwortet wurden:<br />
2/4
Frage 1: Ist eine Bebauung mit für <strong>Rastatt</strong> ortstypischer Walmdachbebauung und<br />
ausgebautem Dachraum als Maisonette und Tiefgarage möglich auf dem<br />
Grundstück zum Richard-Wagner-Ring?<br />
Antwort: Eine Bebauung des Grundstückes Flst. Nr. 6180/2 am Richard-Wagner-<br />
Ring mit „ortstypischer Walmdachbebauung“ mit 2 Vollgeschossen, mit Ein-<br />
liegerwohnung, ausgebautem Dachraum als Maisonette und einer Tiefgara-<br />
ge wird grundsätzlich in Aussicht gestellt.<br />
Da die in der Straßenansicht vom 12.09.2012 dargestellte Höhe des Ge-<br />
bäudes die Höhe der Gebäude der Umgebungsbebauung überschreitet,<br />
kann eine Genehmigung entsprechend der Darstellung in der Straßenan-<br />
sicht nicht in Aussicht gestellt werden. Das Vorhaben muss sich in Länge,<br />
Breite und Höhe in die Umgebungsbebauung einfügen.<br />
Frage 2: Ist eine rückwärtige Bebauung des zweigeteilten Grundstücks mit drei Reihenhauseinheiten<br />
möglich?<br />
Antwort: Eine rückwärtige Bebauung des zweigeteilten Grundstückes mit 3 Reihen-<br />
hauseinheiten wird entsprechend der Darstellung <strong>im</strong> Lageplan <strong>im</strong> Maßstab<br />
1:500 vom 26.0<strong>7.</strong>2012 in Aussicht gestellt.<br />
Frage 3: Ist die Zufahrt/ Erschließung zur Tiefgarage von der Hindenburgstraße möglich?<br />
Antwort: Eine Genehmigung der Zufahrt bzw. Erschließung der Tiefgarage am Ri-<br />
chard-Wagner-Ring wird entsprechend der Darstellung <strong>im</strong> Lageplan vom<br />
26.0<strong>7.</strong>2012 <strong>im</strong> Maßstab 1:500 von der Hindenburgstraße in Aussicht ge-<br />
stellt.<br />
Frage 4: Ist eine Treppenhauslösung als vorspringender Baukörper zur barrierefreien<br />
fußläufigen Erschließung vom Richard-Wagner-Ring möglich?<br />
Antwort: Eine Treppenhauslösung als vorspringender Baukörper zur barrierefreien<br />
fußläufigen Erschließung vom Richard-Wagner-Ring wird unter der Bedin-<br />
gung in Aussicht gestellt, dass mit diesem Baukörper ein Mindestabstand<br />
von 2,5 m zur straßenseitigen Grundstücksgrenze zum Richard-Wagner-<br />
Ring eingehalten wird.<br />
3/4
Frage 5: Ist der Anbau von seitlichen Erkern an das neue Gebäude am Richard-<br />
Wagner-Ring unter Einhaltung der Abstandsflächen nach LBO möglich?<br />
Antwort: Soweit die nach der LBO erforderlichen Abstandsflächen eingehalten wer-<br />
den, wird eine Genehmigung von seitlichen Erkern an das geplante Gebäu-<br />
de am Richard-Wagner-Ring entsprechend der Darstellung in der Straßen-<br />
ansicht vom 26.0<strong>7.</strong>2012 in Aussicht gestellt.<br />
Frage 6: Ist ein Anbau zur Gartenseite <strong>im</strong> EG als Wintergarten mit Dachterrasse und<br />
Balkonen für die DG-Maisonette möglich?<br />
Antwort: Da die Umgebungsbebauung max<strong>im</strong>ale Bautiefen von 12,5 m ausweist, wird<br />
eine Genehmigung des Anbaus zur Gartenseite <strong>im</strong> Erdgeschoss als Winter-<br />
garten mit Dachterrasse und Balkonen für die DG-Maisonette nicht in Aus-<br />
sicht gestellt.<br />
Frage 7: Ist mit der rückwärtigen Bebauung eine Lösung mit 2 Vollgeschossen und<br />
ausgebautem Dachgeschoss mit Dachterrasse und begrünter Flachdachlö-<br />
sung möglich?<br />
Antwort: Soweit die Gebäudeabmessungen <strong>im</strong> Rahmen der Umgebungsbebauung<br />
liegen und diese nicht überschreiten, wird die Genehmigung einer rückwär-<br />
tigen Bebauung mit 2 Vollgeschossen und ausgebauten Dachgeschoss mit<br />
Dachterrasse und begrünter Flachdachlösung in Aussicht gestellt.<br />
Frage 8: Ist die Anpassung der Baukörper an die vorhandene Topographie möglich?<br />
Antwort: Eine Anpassung der Baukörper an die vorhandene Topographie ist möglich.<br />
Die genaue Höhe der baulichen Anlagen war nicht Gegenstand der gestellten Fragen und<br />
muss <strong>im</strong> Zuge einer späteren Baugenehmigung konkretisiert werden. Die vorgenannten<br />
Antworten <strong>im</strong> Bauvorbescheid regeln noch nicht das endgültige Bauvorhaben, sondern nur<br />
die grundsätzliche Bebaubarkeit der Grundstücke mit einem Wohngebäude mit Tiefgarage<br />
am Richard-Wagner-Ring und mit 3 Reihenhäusern <strong>im</strong> hinteren <strong>Bereich</strong> unter Einhaltung<br />
der Vorschriften der Landesbauordnung und des Baugesetzbuches. Über die konkrete Be-<br />
bauung kann erst nach Stellung eines Bauantrages entschieden werden.<br />
Die Verwaltung schlägt vor, dass über das weitere Vorgehen nach der Entscheidung des<br />
Regierungspräsidiums über die Widersprüche zum Bauvorbescheid beraten wird.<br />
***<br />
4/4