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7. Städtebauliche Entwicklung im Bereich zwischen ... - Stadt Rastatt

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TOP 7<br />

Beratungsergebnis:<br />

mit St<strong>im</strong>men-<br />

einst<strong>im</strong>mig<br />

mehrheit<br />

Anzahl<br />

JA<br />

Anzahl<br />

NEIN<br />

1/4<br />

Drucksache Nr.: 2013-074<br />

Sitzung: GR 18.03.2013<br />

Federführender Dezernent: Bürgermeister Hartweg, Dezernat II<br />

Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 4<br />

Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen: KB <strong>7.</strong>60<br />

TOP: <strong>Städtebauliche</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>zwischen</strong> der Hindenburgstraße, dem<br />

Richard-Wagner-Ring und dem Ötighe<strong>im</strong>er Weg<br />

- Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 34 Abs. 1 S. 4 GemO<br />

Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit<br />

Gemeinderat 18.03.2013 öffentlich Kenntnisnahme<br />

Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): -<br />

Abst<strong>im</strong>mung mit städt. Gesellschaften: -<br />

Finanzielle Auswirkungen: -<br />

Anlagen:<br />

Anlage 1: Lageplan Bestand<br />

Anlage 2: Auszug aus dem Straßen- und Baufluch-<br />

tenplan „Röttererberg“<br />

Anlage 3: Lageplan Bauvorbescheid<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.<br />

***<br />

Anzahl<br />

Enthaltungen<br />

vorangegangene Drucksachen:<br />

-<br />

laut Beschlussvorschlag<br />

abweichender Beschlussvorschlag


I. Sachdarstellung und Begründung:<br />

Auf den Grundstücken Flst. Nrn. 6180/2 und 6180/3 der Gemarkung <strong>Rastatt</strong> (Hindenburg-<br />

straße 40A, Anlage 1) wurde die Erteilung eines Bauvorbescheides für den Neubau eines<br />

Mehrfamilienwohnhauses mit Satteldach und Tiefgarage am Richard-Wagner-Ring und einer<br />

Hausgruppe mit 3 Reihenhäusern mit Flachdach <strong>im</strong> hinteren <strong>Bereich</strong> beantragt (Anlage 3).<br />

Gegen das Vorhaben wurden <strong>im</strong> Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung Einwendungen<br />

eingereicht. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss wurde in der Sitzung am 03.12.2012<br />

über dieses Vorhaben informiert.<br />

Die in der Bauvoranfrage gestellten Fragen wurden mit Bescheid vom 28.01.2013 beantwor-<br />

tet. Gegen diesen Bescheid haben in<strong>zwischen</strong> zwei Angrenzer Widersprüche eingelegt, über<br />

die das Regierungspräsidium Karlsruhe entscheiden muss. Diese Entscheidungen liegen<br />

noch nicht vor.<br />

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. Februar 2013 wurde seitens der SPD-<br />

Fraktion beantragt, die Angelegenheit auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten<br />

Gemeinderatssitzung zu nehmen. Der Antrag wurde von allen 33 anwesenden <strong>Stadt</strong>räten<br />

einst<strong>im</strong>mig beschlossen. Nach § 34 Abs. 1 S. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

(GemO) ist auf Antrag eines Viertels der Gemeinderäte ein Verhandlungsgegenstand auf die<br />

Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen. Die Ver-<br />

handlungsgegenstände müssen zum Aufgabengebiet des Gemeinderates gehören. Dies gilt<br />

nicht, wenn der Gemeinderat den gleichen Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten<br />

sechs Monate bereits behandelt hat. Der Antrag weist die erforderliche Anzahl von An-<br />

tragstellern auf und ist auch <strong>im</strong> Übrigen zulässig.<br />

Die Fläche befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Rötterer-<br />

berg" aus dem Jahr 1957, der als einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB i.V.m.<br />

§ 34 BauGB angewendet wird. Im Straßen- und Baufluchtenplan ist nur die Bauflucht entlang<br />

des Richard-Wagner-Ringes definiert (Anlage 2). Die Grundstücke befinden sich am Gesta-<br />

debruch und sind durch starke Niveauunterschiede und Böschungen geprägt. Da <strong>im</strong> Block-<br />

inneren bereits größere bauliche Anlagen vorhanden sind, ist die Fläche, die <strong>im</strong> Sinne des<br />

§ 34 BauGB überbaut werden darf, an dieser Stelle nicht durch eine faktische hintere Bau-<br />

grenze begrenzt. Auf der Grundlage des Bebauungsplanes "Röttererberg" und des § 34<br />

BauGB sind keine Gestaltungsvorschriften zur Regelung der Dachform vorhanden.<br />

In der Bauvoranfrage wurden 8 Fragen gestellt, die <strong>im</strong> Bauvorbescheid vom 28.01.2013 wie<br />

folgt beantwortet wurden:<br />

2/4


Frage 1: Ist eine Bebauung mit für <strong>Rastatt</strong> ortstypischer Walmdachbebauung und<br />

ausgebautem Dachraum als Maisonette und Tiefgarage möglich auf dem<br />

Grundstück zum Richard-Wagner-Ring?<br />

Antwort: Eine Bebauung des Grundstückes Flst. Nr. 6180/2 am Richard-Wagner-<br />

Ring mit „ortstypischer Walmdachbebauung“ mit 2 Vollgeschossen, mit Ein-<br />

liegerwohnung, ausgebautem Dachraum als Maisonette und einer Tiefgara-<br />

ge wird grundsätzlich in Aussicht gestellt.<br />

Da die in der Straßenansicht vom 12.09.2012 dargestellte Höhe des Ge-<br />

bäudes die Höhe der Gebäude der Umgebungsbebauung überschreitet,<br />

kann eine Genehmigung entsprechend der Darstellung in der Straßenan-<br />

sicht nicht in Aussicht gestellt werden. Das Vorhaben muss sich in Länge,<br />

Breite und Höhe in die Umgebungsbebauung einfügen.<br />

Frage 2: Ist eine rückwärtige Bebauung des zweigeteilten Grundstücks mit drei Reihenhauseinheiten<br />

möglich?<br />

Antwort: Eine rückwärtige Bebauung des zweigeteilten Grundstückes mit 3 Reihen-<br />

hauseinheiten wird entsprechend der Darstellung <strong>im</strong> Lageplan <strong>im</strong> Maßstab<br />

1:500 vom 26.0<strong>7.</strong>2012 in Aussicht gestellt.<br />

Frage 3: Ist die Zufahrt/ Erschließung zur Tiefgarage von der Hindenburgstraße möglich?<br />

Antwort: Eine Genehmigung der Zufahrt bzw. Erschließung der Tiefgarage am Ri-<br />

chard-Wagner-Ring wird entsprechend der Darstellung <strong>im</strong> Lageplan vom<br />

26.0<strong>7.</strong>2012 <strong>im</strong> Maßstab 1:500 von der Hindenburgstraße in Aussicht ge-<br />

stellt.<br />

Frage 4: Ist eine Treppenhauslösung als vorspringender Baukörper zur barrierefreien<br />

fußläufigen Erschließung vom Richard-Wagner-Ring möglich?<br />

Antwort: Eine Treppenhauslösung als vorspringender Baukörper zur barrierefreien<br />

fußläufigen Erschließung vom Richard-Wagner-Ring wird unter der Bedin-<br />

gung in Aussicht gestellt, dass mit diesem Baukörper ein Mindestabstand<br />

von 2,5 m zur straßenseitigen Grundstücksgrenze zum Richard-Wagner-<br />

Ring eingehalten wird.<br />

3/4


Frage 5: Ist der Anbau von seitlichen Erkern an das neue Gebäude am Richard-<br />

Wagner-Ring unter Einhaltung der Abstandsflächen nach LBO möglich?<br />

Antwort: Soweit die nach der LBO erforderlichen Abstandsflächen eingehalten wer-<br />

den, wird eine Genehmigung von seitlichen Erkern an das geplante Gebäu-<br />

de am Richard-Wagner-Ring entsprechend der Darstellung in der Straßen-<br />

ansicht vom 26.0<strong>7.</strong>2012 in Aussicht gestellt.<br />

Frage 6: Ist ein Anbau zur Gartenseite <strong>im</strong> EG als Wintergarten mit Dachterrasse und<br />

Balkonen für die DG-Maisonette möglich?<br />

Antwort: Da die Umgebungsbebauung max<strong>im</strong>ale Bautiefen von 12,5 m ausweist, wird<br />

eine Genehmigung des Anbaus zur Gartenseite <strong>im</strong> Erdgeschoss als Winter-<br />

garten mit Dachterrasse und Balkonen für die DG-Maisonette nicht in Aus-<br />

sicht gestellt.<br />

Frage 7: Ist mit der rückwärtigen Bebauung eine Lösung mit 2 Vollgeschossen und<br />

ausgebautem Dachgeschoss mit Dachterrasse und begrünter Flachdachlö-<br />

sung möglich?<br />

Antwort: Soweit die Gebäudeabmessungen <strong>im</strong> Rahmen der Umgebungsbebauung<br />

liegen und diese nicht überschreiten, wird die Genehmigung einer rückwär-<br />

tigen Bebauung mit 2 Vollgeschossen und ausgebauten Dachgeschoss mit<br />

Dachterrasse und begrünter Flachdachlösung in Aussicht gestellt.<br />

Frage 8: Ist die Anpassung der Baukörper an die vorhandene Topographie möglich?<br />

Antwort: Eine Anpassung der Baukörper an die vorhandene Topographie ist möglich.<br />

Die genaue Höhe der baulichen Anlagen war nicht Gegenstand der gestellten Fragen und<br />

muss <strong>im</strong> Zuge einer späteren Baugenehmigung konkretisiert werden. Die vorgenannten<br />

Antworten <strong>im</strong> Bauvorbescheid regeln noch nicht das endgültige Bauvorhaben, sondern nur<br />

die grundsätzliche Bebaubarkeit der Grundstücke mit einem Wohngebäude mit Tiefgarage<br />

am Richard-Wagner-Ring und mit 3 Reihenhäusern <strong>im</strong> hinteren <strong>Bereich</strong> unter Einhaltung<br />

der Vorschriften der Landesbauordnung und des Baugesetzbuches. Über die konkrete Be-<br />

bauung kann erst nach Stellung eines Bauantrages entschieden werden.<br />

Die Verwaltung schlägt vor, dass über das weitere Vorgehen nach der Entscheidung des<br />

Regierungspräsidiums über die Widersprüche zum Bauvorbescheid beraten wird.<br />

***<br />

4/4

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