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Wohnbebauung Leopoldplatz - Stadt Rastatt

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TOP 2<br />

Beratungsergebnis:<br />

mit Stimmen-<br />

einstimmig<br />

mehrheit<br />

Anzahl<br />

JA<br />

Anzahl<br />

NEIN<br />

1/3<br />

Drucksache Nr.: 2013-016/1<br />

Sitzung: GR 31.01.2013<br />

Federführender Dezernent: Bürgermeister Hartweg, Dezernat II<br />

Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: KB 4.10<br />

Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen: FB 3,FB 5<br />

TOP: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Wohnbebauung</strong> <strong>Leopoldplatz</strong>"<br />

- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a<br />

BauGB und § 12 BauGB<br />

Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit<br />

Verwaltungs- und Finanzausschuss 14.01.2013 nicht öffentlich Vorberatung<br />

Gemeinderat 31.01.2013 öffentlich Entscheidung<br />

Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): -<br />

Abstimmung mit städt. Gesellschaften: -<br />

Finanzielle Auswirkungen: -<br />

Anlagen:<br />

Anlage 1 (Geltungsbereich)<br />

Anlage 2 (Entwurfsskizze Januar 2013)<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Anzahl<br />

Enthaltungen<br />

vorangegangene Drucksachen:<br />

2011-096, 2012-051, 2013-016<br />

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „<strong>Wohnbebauung</strong> Leopold-<br />

platz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird<br />

beschlossen.<br />

***<br />

laut Beschlussvorschlag<br />

abweichender Beschlussvorschlag


I. Sachdarstellung und Begründung:<br />

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27. Februar 2012 auf den Rückerwerb des Grund-<br />

stücks mit der ehemaligen Eislaufhalle (Flst. Nr. 8139) verzichtet. Da von einem Weiterbe-<br />

trieb der Eislaufhalle nicht ausgegangen werden kann, wurde die Verwaltung beauftragt, mit<br />

den Eigentümern eine Nachnutzung abzustimmen, wobei eine Wohnnutzung durchaus vor-<br />

stellbar war. Das benachbarte städtische Grundstück des ehemaligen Bolzplatzes (Flst. Nr.<br />

5311/8) soll in die Überlegungen einbezogen werden.<br />

Die Firma Weisenburger Gewerbe + Wohnbau GmbH steht in Verhandlungen mit dem Ei-<br />

gentümer der Eislaufhalle und hat Gespräche mit der <strong>Stadt</strong> über den Erwerb von Teilen des<br />

Bolzplatzgrundstückes aufgenommen. Sie beantragt nun die Aufstellung eines Vorhabenbe-<br />

zogenen Bebauungsplanes, der auf beiden Grundstücken eine <strong>Wohnbebauung</strong> ermöglichen<br />

soll (Geltungsbereich: Anlage 1).<br />

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 14. Januar 2013 mit<br />

verschiedenen städtebaulichen Entwurfsskizzen des Büros Lehmann befasst (beispielhaft<br />

siehe Anlage 2) und empfiehlt dem Gemeinderat folgende Vorgaben als Grundlage der Pla-<br />

nungsziele zu übernehmen:<br />

Grundstücksumfang: Gegenwärtig soll nur die Fläche, die vom geplanten Geltungsbereich<br />

umfasst wird, für eine <strong>Wohnbebauung</strong> vorgesehen werden (Anlage 1).<br />

Art der Nutzung: <strong>Wohnbebauung</strong>, wobei ein Teil der Wohnungen als Mietwohnungen<br />

konzipiert werden soll. Der Wohnungsschlüssel ist vorzulegen.<br />

Maß der Nutzung: Die Bebauung soll im Mittel vier Geschosse umfassen. Zur Auflocke-<br />

rung der Gesamtbebauung können teilweise fünfgeschossige Bereiche<br />

vorgesehen werden, wenn an anderer Stelle im gleichen Umfang auf<br />

drei Geschosse reduziert wird.<br />

Dachgestaltung: Aus städtebaulichen Gründen sollte die Bebauung mit Flachdächern<br />

konzipiert werden und sich vom historischen Bestand abheben, damit<br />

der alte Exerzierplatz zwischen Körnermagazin im Westen, Festungs-<br />

lazarett im Osten und den Lützower Mannschaftsgebäuden im Norden<br />

erkennbar bleibt.<br />

Werden vom Vorhabenträger Staffelabschlussgeschosse oder<br />

Penthauswohnungen als oberste Geschosse gewünscht, müssen die-<br />

se im oben beschrieben Gebäudevolumen (im Mittel vier Geschosse)<br />

realisiert werden. In einer Variante soll untersucht werden, ob längs<br />

der Lützowerstraße nicht Sattel-, bzw. Walmdächer möglich sind.<br />

Art der Baukörper: Nach Norden zur Lützowerstraße ist u.a. aus Gründen des Lärmschut-<br />

zes eine Riegelbebauung von ca. 80m Länge vorstellbar. In Varianten<br />

2/3


ist zu untersuchen, ob eine Höhenstaffelung (drei und max. fünf Ge-<br />

schosse) oder eine vertikale Gliederung (z.B. durch einen Versatz) ge-<br />

eignete Ergebnisse befördern.<br />

Im Westen, Süden und Osten sind sogenannte Punkthäuser, bzw.<br />

'<strong>Stadt</strong>villen' vorstellbar.<br />

Stellplätze: Für das Gesamtvorhaben ist zu untersuchen, ob 1,5 Stellplätze je<br />

Wohnung nachweisbar sind, die im Wesentlichen in einer Tiefgarage<br />

hergestellt werden können. Es ist auf jeden Fall auch ein nennenswer-<br />

ter Anteil oberirdischer Stellplätze vorzusehen, die Besuchern zur Ver-<br />

fügung stehen.<br />

Das Plangebiet ist in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemein-<br />

schaft <strong>Rastatt</strong> (wirksam seit dem 06.07.2006) als Fläche für den Gemeinbedarf und teilweise<br />

als Grünfläche/Parkanlage dargestellt. Die Grundstücke befinden sich innerhalb des Gel-<br />

tungsbereichs des Bebauungsplans „Wohnpark Kehler Tor“ (rechtsverbindlich seit dem<br />

06.03.1985). An dieser Stelle sind eine „öffentliche Parkanlage“ und eine „Eislaufhalle“ fest-<br />

gesetzt.<br />

Die vorliegende Planung widerspricht den bisher verbindlichen Festsetzungen des Bebau-<br />

ungsplanes und kann nicht auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes realisiert<br />

werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Umsetzung der Pla-<br />

nung soll ein Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt werden. Der<br />

Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9.100 m² und ist in der Anlage 1 dargestellt.<br />

Die Planung dient der Innenentwicklung und entspricht den Vorgaben gemäß § 13 a Abs. 1<br />

Nr. 1 BauGB. Durch die Planung werden keine Vorhaben ermöglicht, die einer Pflicht zur<br />

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Es bestehen keine Anhalts-<br />

punkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und von<br />

Europäischen Vogelschutzgebieten. Der Vorhaben- und Erschließungsplan „<strong>Wohnbebauung</strong><br />

<strong>Leopoldplatz</strong>“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Von einer<br />

Umweltprüfung wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB<br />

abgesehen.<br />

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung<br />

angepasst.<br />

***<br />

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