Wohnbebauung Leopoldplatz - Stadt Rastatt
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TOP 2<br />
Beratungsergebnis:<br />
mit Stimmen-<br />
einstimmig<br />
mehrheit<br />
Anzahl<br />
JA<br />
Anzahl<br />
NEIN<br />
1/3<br />
Drucksache Nr.: 2013-016/1<br />
Sitzung: GR 31.01.2013<br />
Federführender Dezernent: Bürgermeister Hartweg, Dezernat II<br />
Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: KB 4.10<br />
Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen: FB 3,FB 5<br />
TOP: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Wohnbebauung</strong> <strong>Leopoldplatz</strong>"<br />
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a<br />
BauGB und § 12 BauGB<br />
Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit<br />
Verwaltungs- und Finanzausschuss 14.01.2013 nicht öffentlich Vorberatung<br />
Gemeinderat 31.01.2013 öffentlich Entscheidung<br />
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): -<br />
Abstimmung mit städt. Gesellschaften: -<br />
Finanzielle Auswirkungen: -<br />
Anlagen:<br />
Anlage 1 (Geltungsbereich)<br />
Anlage 2 (Entwurfsskizze Januar 2013)<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Anzahl<br />
Enthaltungen<br />
vorangegangene Drucksachen:<br />
2011-096, 2012-051, 2013-016<br />
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „<strong>Wohnbebauung</strong> Leopold-<br />
platz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird<br />
beschlossen.<br />
***<br />
laut Beschlussvorschlag<br />
abweichender Beschlussvorschlag
I. Sachdarstellung und Begründung:<br />
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27. Februar 2012 auf den Rückerwerb des Grund-<br />
stücks mit der ehemaligen Eislaufhalle (Flst. Nr. 8139) verzichtet. Da von einem Weiterbe-<br />
trieb der Eislaufhalle nicht ausgegangen werden kann, wurde die Verwaltung beauftragt, mit<br />
den Eigentümern eine Nachnutzung abzustimmen, wobei eine Wohnnutzung durchaus vor-<br />
stellbar war. Das benachbarte städtische Grundstück des ehemaligen Bolzplatzes (Flst. Nr.<br />
5311/8) soll in die Überlegungen einbezogen werden.<br />
Die Firma Weisenburger Gewerbe + Wohnbau GmbH steht in Verhandlungen mit dem Ei-<br />
gentümer der Eislaufhalle und hat Gespräche mit der <strong>Stadt</strong> über den Erwerb von Teilen des<br />
Bolzplatzgrundstückes aufgenommen. Sie beantragt nun die Aufstellung eines Vorhabenbe-<br />
zogenen Bebauungsplanes, der auf beiden Grundstücken eine <strong>Wohnbebauung</strong> ermöglichen<br />
soll (Geltungsbereich: Anlage 1).<br />
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 14. Januar 2013 mit<br />
verschiedenen städtebaulichen Entwurfsskizzen des Büros Lehmann befasst (beispielhaft<br />
siehe Anlage 2) und empfiehlt dem Gemeinderat folgende Vorgaben als Grundlage der Pla-<br />
nungsziele zu übernehmen:<br />
Grundstücksumfang: Gegenwärtig soll nur die Fläche, die vom geplanten Geltungsbereich<br />
umfasst wird, für eine <strong>Wohnbebauung</strong> vorgesehen werden (Anlage 1).<br />
Art der Nutzung: <strong>Wohnbebauung</strong>, wobei ein Teil der Wohnungen als Mietwohnungen<br />
konzipiert werden soll. Der Wohnungsschlüssel ist vorzulegen.<br />
Maß der Nutzung: Die Bebauung soll im Mittel vier Geschosse umfassen. Zur Auflocke-<br />
rung der Gesamtbebauung können teilweise fünfgeschossige Bereiche<br />
vorgesehen werden, wenn an anderer Stelle im gleichen Umfang auf<br />
drei Geschosse reduziert wird.<br />
Dachgestaltung: Aus städtebaulichen Gründen sollte die Bebauung mit Flachdächern<br />
konzipiert werden und sich vom historischen Bestand abheben, damit<br />
der alte Exerzierplatz zwischen Körnermagazin im Westen, Festungs-<br />
lazarett im Osten und den Lützower Mannschaftsgebäuden im Norden<br />
erkennbar bleibt.<br />
Werden vom Vorhabenträger Staffelabschlussgeschosse oder<br />
Penthauswohnungen als oberste Geschosse gewünscht, müssen die-<br />
se im oben beschrieben Gebäudevolumen (im Mittel vier Geschosse)<br />
realisiert werden. In einer Variante soll untersucht werden, ob längs<br />
der Lützowerstraße nicht Sattel-, bzw. Walmdächer möglich sind.<br />
Art der Baukörper: Nach Norden zur Lützowerstraße ist u.a. aus Gründen des Lärmschut-<br />
zes eine Riegelbebauung von ca. 80m Länge vorstellbar. In Varianten<br />
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ist zu untersuchen, ob eine Höhenstaffelung (drei und max. fünf Ge-<br />
schosse) oder eine vertikale Gliederung (z.B. durch einen Versatz) ge-<br />
eignete Ergebnisse befördern.<br />
Im Westen, Süden und Osten sind sogenannte Punkthäuser, bzw.<br />
'<strong>Stadt</strong>villen' vorstellbar.<br />
Stellplätze: Für das Gesamtvorhaben ist zu untersuchen, ob 1,5 Stellplätze je<br />
Wohnung nachweisbar sind, die im Wesentlichen in einer Tiefgarage<br />
hergestellt werden können. Es ist auf jeden Fall auch ein nennenswer-<br />
ter Anteil oberirdischer Stellplätze vorzusehen, die Besuchern zur Ver-<br />
fügung stehen.<br />
Das Plangebiet ist in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemein-<br />
schaft <strong>Rastatt</strong> (wirksam seit dem 06.07.2006) als Fläche für den Gemeinbedarf und teilweise<br />
als Grünfläche/Parkanlage dargestellt. Die Grundstücke befinden sich innerhalb des Gel-<br />
tungsbereichs des Bebauungsplans „Wohnpark Kehler Tor“ (rechtsverbindlich seit dem<br />
06.03.1985). An dieser Stelle sind eine „öffentliche Parkanlage“ und eine „Eislaufhalle“ fest-<br />
gesetzt.<br />
Die vorliegende Planung widerspricht den bisher verbindlichen Festsetzungen des Bebau-<br />
ungsplanes und kann nicht auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes realisiert<br />
werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Umsetzung der Pla-<br />
nung soll ein Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt werden. Der<br />
Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9.100 m² und ist in der Anlage 1 dargestellt.<br />
Die Planung dient der Innenentwicklung und entspricht den Vorgaben gemäß § 13 a Abs. 1<br />
Nr. 1 BauGB. Durch die Planung werden keine Vorhaben ermöglicht, die einer Pflicht zur<br />
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Es bestehen keine Anhalts-<br />
punkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und von<br />
Europäischen Vogelschutzgebieten. Der Vorhaben- und Erschließungsplan „<strong>Wohnbebauung</strong><br />
<strong>Leopoldplatz</strong>“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Von einer<br />
Umweltprüfung wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB<br />
abgesehen.<br />
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung<br />
angepasst.<br />
***<br />
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