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PTA_Netznutzung_Einfuehrung.pdf - PTA GmbH

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<strong>Netznutzung</strong>smanagement - Einführung<br />

Liberalisierung des Strommarktes *) Liberalisierung des Strommarktes - Auswirkungen<br />

*) - Auswirkungen<br />

• Stromerzeugung und Stromtransport / Stromverteilung sind voneinander<br />

getrennt.<br />

• Stromkunden können den Lieferanten wechseln.<br />

• Stromlieferanten werben um neue Kunden und beschaffen den Strom bei<br />

Stromhändlern ihrer Wahl.<br />

• Stromerzeugung und Stromverbrauch müssen sich jedoch in einem Netz<br />

die Waage halten.<br />

Mit Hilfe von<br />

Bilanzkreisen<br />

Stromerzeugung<br />

Stromverbrauch<br />

Ausgleich durch Regelenergie<br />

Der Bilanzkreisverantwortliche (BKV) sorgt dafür, dass in jeder ¼-h-<br />

Messperiode die Leistungsbilanz des Bilanzkreises ausgeglichen ist.<br />

Nicht ausgeglichene Bilanzkreise (BK) werden vom Übertragungsnetzbetreiber<br />

(ÜNB) durch den Einsatz von Regelenergie ausgeglichen.<br />

Die Verbändevereinbarung Strom II (VV II**) sieht vor, dass ein oder<br />

mehrere Netznutzer Bilanzkreise bilden, für die ein Ausgleich zwischen<br />

Einspeisung und Entnahme gegenüber dem jeweiligen ÜNB durchzuführen<br />

ist.<br />

Bei Mindereinspeisungen bezieht ein Bilanzkreis Regelenergie vom<br />

ÜNB, bei Mehreinspeisungen erhält er ein Entgelt für den Überschussstrom.<br />

Daneben reserviert der ÜNB Regelleistung, um Gesamtabnahmeschwankungen<br />

in seiner Regelzone auszugleichen, die natur-gemäß wegen<br />

des regelgebietsinternen Energieausgleichs zwischen Bilanzkreisen<br />

weit unter der Summe der einzelnen Bilanzkreisabweichungen liegen.<br />

*) Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998<br />

**) VV II + ist die Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Nutzungsentgelten für elektrische<br />

Energie und über Prinzipien der <strong>Netznutzung</strong> vom 13.12.2001, Weiterentwicklung der VV II<br />

12.02.2007 <strong>PTA</strong> <strong>GmbH</strong>, Unternehmensberatung 5

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