Betriebsanleitung - Promotec Industrietore
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1. Bestimmungsgemäße<br />
Verwendung der Anlage<br />
Die Toranlage ist zum Öffnen und<br />
Verschließen von gewerblichen oder privaten<br />
Gebäuden, Ladenfronten, sowie<br />
Parkhäusern oder (Tief-)Garagen bestimmt.<br />
Die Funktionen der Anlage in diesem<br />
Zusammenhang können z.B. Schutz vor<br />
Witterungseinflüssen, Objektschutz o.ä. sein.<br />
Die Anlage darf nur durch befugte und<br />
eingewiesene Personen in Ausführung der<br />
obigen Bestimmung erfolgen. Jede<br />
Verwendung außerhalb der obigen<br />
bestimmungsgemäßen Verwendung kann ein<br />
Sicherheitsrisiko darstellen.<br />
Das Spielen von Kindern mit der<br />
Anlage, z.B. Anhängen an den<br />
Torflügel, ist nicht gestattet.<br />
Der Torflügel darf nicht, auch<br />
nicht im Ruhezustand des Tores,<br />
bestiegen werden.<br />
Eine Wiederingangsetzung nach Stillstand<br />
darf nur an den dafür vorgesehenen<br />
Steuerstellen erfolgen (siehe Abschnitt 2).<br />
Nehmen Sie in keinem Fall irgendwelche<br />
Manipulationen an elektrischen oder<br />
mechanischen Bauteilen vor. Im Zweifel<br />
wenden Sie sich an den <strong>Promotec</strong>-<br />
Kundendienst.<br />
Das oben beschriebene Tor ist gemäß den<br />
Sicherheitsbestimmungen der EG-<br />
Maschinenrichtlinie 89/392 einschließlich<br />
ihrer Änderungen, in der die einschlägigen<br />
grundlegenden Sicherheits- und<br />
Gesundheitsanforderungen festgelegt sind,<br />
konzipiert und produziert worden.<br />
Das von den Europäischen Gemeinschaften<br />
vorgeschriebene Sicherheitskonzept ist in<br />
Entwicklung und Bau der Anlage<br />
berücksichtigt. Es sollte jedoch bedacht<br />
werden, daß beim Betrieb einer beweglichen<br />
Anlage trotz aller Sicherheitsvorkehrungen<br />
stets ein verbleibendes Restrisiko besteht.<br />
Grundsätzlich gilt deshalb:<br />
Im Gefahrenbereich der<br />
Toranlage ist immer besondere<br />
Vorsicht geboten.<br />
Als "Gefahrenbereich" im Sinne der o.g.<br />
Richtlinie gilt der Bereich im Umkreis des<br />
Tores, in dem die Sicherheit oder die<br />
Gesundheit einer Person durch den<br />
Aufenthalt in diesem Bereich gefährdet wird.<br />
Der Torbereich ist kein Aufenthalts- oder<br />
Lagerort. Personen, Güter oder Fahrzeuge<br />
dürfen sich deshalb nur während der<br />
Passage im Gefahrenbereich des Tores<br />
aufhalten bzw. befinden.<br />
Bedienungsplatz und Luftschall<br />
Der Bedienungsplatz des Tores ist in der<br />
Regel am Schlüsselschalter innerhalb<br />
und/oder außerhalb der Toranlage. Bei<br />
automatischen Fernsteuerungen (je nach<br />
gewählter Ausführung) können die<br />
Bedienungsplätze variieren bzw. sind nicht<br />
exakt bestimmbar. Die vorgeschriebenen<br />
Schalldruckpegelmessungen sind daher<br />
nicht am Bedienungsplatz, sondern gemäß<br />
der Europäischen Maschinenrichtlinie<br />
89/392, 1.7.4. f) Abs. 8 in einem Abstand von<br />
1m von der Toranlage und 1,60m über dem<br />
Boden vorgenommen worden.<br />
Die Messung wurde an einem Baumuster in<br />
den Produktionsstätten des Herstellers<br />
durchgeführt und führte zu einem<br />
Meßergebnis von < 70dB(A).<br />
2. Torsteuerung<br />
Totmannsteuerung*<br />
Die Impulsgebung zur Torbewegung bei der<br />
Totmannsteuerung läuft über eine Auf-Ab-<br />
Tastatur bzw. einen Schlüsselschalter mit<br />
Auf-Ab-Stellungen.<br />
Diese Steuerung ist nicht selbsthaltend, d.h.<br />
der entsprechende Taster oder<br />
Schlüsselschalter muß permanent gedrückt<br />
bzw. gehalten werden bis das Tor die<br />
Endstellung erreicht hat. Wird die Bedienung<br />
zwischendurch unterbrochen, kommt das Tor<br />
sofort zum Stillstand, kann durch erneuten<br />
Tastendruck bzw. erneute<br />
Schlüsselumdrehung aber wieder in Gang<br />
gesetzt werden.<br />
Da die Toranlage in der Totmannsteuerung<br />
i. d. R. ohne jegliche<br />
Sicherheitseinrichtung be-trieben<br />
wird, müssen die nach-folgenden<br />
Sicherheitsvorschriften unbedingt<br />
beachtet werden:<br />
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