Betriebsanleitung - Promotec Industrietore
Betriebsanleitung - Promotec Industrietore
Betriebsanleitung - Promotec Industrietore
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umgehend den <strong>Promotec</strong>-<br />
Kunden-dienst! Sollte es<br />
erforderlich sein, kann das Tor<br />
unter Handbetätigung geschlossen<br />
werden.<br />
5. Wartungshinweise<br />
Bitte bedenken Sie, daß nur eine<br />
regelmäßige Wartung und Instandsetzung<br />
der Toranlage einen sicheren und<br />
störungsfreien Betrieb gewährleisten kann.<br />
Wartungsarbeiten sollten deshalb unbedingt<br />
in regelmäßigen Abständen nach Bedarf,<br />
jedoch mindestens einmal jährlich<br />
durchgeführt werden.<br />
Die vorgeschriebene Prüfung der Anlage<br />
(siehe unten) beinhaltet keine Wartungsarbeiten<br />
und ist von daher nicht als Ersatz für<br />
eine regelmäßige Anlagenwartung zu sehen.<br />
Die Wartung von kraftbetätigten Toren darf<br />
nur durch vom Betreiber beauftragte<br />
Personen durchgeführt werden, die mit den<br />
jeweiligen Wartungsarbeiten vertraut sind.<br />
Lassen Sie jegliche Wartung Ihrer<br />
<strong>Promotec</strong>-Toranlage nur durch Ihren<br />
<strong>Promotec</strong>-Kundendienst ausführen!<br />
Natürlich kann eine Kombination von<br />
Wartungs- und Prüfungsarbeiten vereinbart<br />
werden. Das spart Kosten und Zeit!<br />
Sprechen Sie mit uns!<br />
Wichtige Sicherheitshinweise bei der<br />
Wartung:<br />
• Vor Instandhaltungsarbeiten müssen<br />
Flügel gegen unbeabsichtigte Bewegung<br />
gesichert werden<br />
• Vor Instandhaltungsarbeiten muß der<br />
Antrieb des Tores abgeschaltet und<br />
gegen irrtümliches und unbefugtes<br />
Einschalten gesichert werden. Hiervon<br />
ausgenommen bleibt der Probelauf bei<br />
der Funktionsprüfung.<br />
• Der Hauptschalter muß bei Wartungsarbeiten<br />
unbedingt abgeschaltet sein!<br />
6. Prüfung der Anlage<br />
Grundsätze für die Prüfung von kraftbetätigten<br />
Toren<br />
Die sicherheitstechnischen Anforderungen<br />
an kraftbetätigte Tore sind in den "Richtlinien<br />
für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore"<br />
(Richtlinie ZH 1/494) geregelt. Diese<br />
Richtlinien erweitern die §§ 10 und 11 der<br />
Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)<br />
sowie die §§ 28 und 29 der Allgemeinen<br />
Unfallverhütungsvorschriften (VBG 1).<br />
Nach Abschnitt 6 der Richtlinien für<br />
kraftbetätigte Tore müssen diese vor der<br />
ersten Inbetriebnahme und danach<br />
mindestens einmal jährlich einer Prüfung<br />
durch einen Sachkundigen unterzogen<br />
werden. Diese Prüfung ist nicht mit einer<br />
Wartung gleichzusetzen (siehe voherigen<br />
Abschnitt).<br />
Sachkundiger in diesem Zusammenhang ist<br />
eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen<br />
Ausbildung und Erfahrung ausreichende<br />
Kenntnisse auf dem Gebiet der<br />
kraftbetätigten Tore hat und mit den<br />
einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,<br />
Unfallverhütungsvorschriften,<br />
Richtlinien und allgemein anerkannten<br />
Regeln der Technik (z. B. Normen) der Art<br />
und Weise vertraut ist, daß sie den<br />
arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten<br />
Toren beurteilen kann. Zu diesen Personen<br />
zählen Fachkräfte der Herstellerfirma, aber<br />
auch einschlägig erfahrene Fachkräfte des<br />
Betreibers oder sonstige Personen mit<br />
entsprechender Sachkunde.<br />
Hinweis: Sachkundige haben ihre Begutachtung<br />
objektiv vom Standpunkt der<br />
Arbeitssicherheit aus abzugeben, unbeeinflußt<br />
von anderen, beispielsweise wirtschaftlichen<br />
Umständen.<br />
Alle Prüfungsbefunde sind fortlaufend<br />
abzuheften.<br />
Es liegt in der Verantwortung des<br />
Betreibers, dafür Sorge zu tragen,<br />
daß die chronologische Abheftung<br />
aller Prüfprotokolle bzw.<br />
Leistungsnachweise der jährlich<br />
vorgeschriebenen Prüfungen<br />
ordungsgemäß erfolgt!<br />
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