PrimaCom - Geschäftsbericht 2005

PrimaCom - Geschäftsbericht 2005 PrimaCom - Geschäftsbericht 2005

07.05.2013 Aufrufe

Konzernabschluss 40 Leasingverhältnisse Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf der Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt. Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf die Gesellschaft übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden sofort aufwandswirksam erfasst. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden aktivierte Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben. Leasingzahlungen für operative Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Umsatzrealisierung Die Umsätze in Zusammenhang mit Kabelnetzwerken einschließlich Video-, Telefon- und Internetzugang werden in dem Zeitraum erfasst, in dem diese Dienste dem Kunden über das Kabelnetzwerk der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Die Umsätze aus der Einrichtung und Wiedereinrichtung von Anschlüssen an das Kabelnetzwerk der Gesellschaft werden als Ertrag in dem Zeitraum erfasst, in dem diese Einrichtung vorgenommen wird. Vorauszahlungen von Kunden für die Dienstleistungen der Gesellschaft werden passiviert und erst dann als Ertrag erfasst, wenn die dazugehörigen Dienstleistungen erbracht worden sind. Von Kunden geleistete Kautionen werden als Schuld erfasst und dem Teilnehmer bei Beendigung des Vertragsverhältnisses erstattet. Steuern Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Passive latente Steuern werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit der Ausnahme, dass passive latente Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts oder eines Vermögenswertes oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmens zusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinfl usst, nicht angesetzt werden dürfen. Aktive latente Steuern werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können mit der Ausnahme, dass aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz

eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinfl usst, nicht angesetzt werden dürfen. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die aktiven latenten Steuern zumindest teilweise verwendet werden können. Nicht angesetzte aktive latente Steuern werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung der aktiven latenten Steuern ermöglicht. Aktive und passive latente Steuern werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn die Gesellschaft einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte Die Gesellschaft verwendet derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Zinsswaps, um sich gegen Zinsrisiken abzusichern. Ferner wurden den Darlehensgebern der Gesellschaft so genannte „Phantom Optionen“ gewährt. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der entsprechende Vertrag abgeschlossen wird, zunächst mit ihren beizule- genden Zeitwerten angesetzt und nachfolgend mit ihren beizulegenden Zeitwerten neu bewertet. Derivative Finanz instrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Bei derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für eine Bilanzierung als Sicherungsgeschäfte erfüllen, werden Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sofort erfolgswirksam erfasst. Die Gesellschaft hat keine derivativen Finanzinstrumente, welche die Kriterien für eine Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllen. 2.5 Noch nicht in Kraft getretene Standards PrimaCom wendet die folgenden IFRS und IFRIC Interpretationen noch nicht an, die bereits veröffentlicht wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind. IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ Im August 2005 hat der IASB den Standard IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ veröffentlicht. Dieser Standard tritt an die Stelle des bestehenden IAS 30 und übernimmt alle Vorschriften bezüglich der Anhangangaben, die in IAS 32 enthalten sind. Unter anderem wurden dabei die Angaben zum Kapital geändert oder ergänzt. Dieser Standard hat ferner die Anforderungen an die Angaben zu Finanzinstrumente vollständig neu gefasst. Angaben zu Zielen, Methoden, Risiken, Sicherheit und Management-Prozessen bei Finanzinstrumenten sind nun erforderlich. Die Vorschriften zu den Anhangangaben nach IFRS 7 und die modifi zierten Anforderungen von IAS 1 bezüglich der Kapitalangaben sollen für Zeiträume angewendet werden, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung wird empfohlen. Die neuen Vorschriften von IFRS 7 betreffen nicht die Bewertung von Finanzanlagen bei der PrimaCom-Gruppe, aber es sind detailliertere Angaben und Darstellungen im Konzernanhang erforderlich. IFRIC Interpretationen 4, 5, 6 und 7 Es wird nicht erwartet, dass die Anwendung der IFRIC Interpretation 4 „Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält“, IFRIC Interpretation 5 „Rechte auf Anteile an Fonds für Wiederherstellung, Entsorgung und Umweltsanierung“, IFRIC Interpretation 6 „Schulden, die sich aus einer Teilnahme an einem spezifi schen Konzernabschluss 41

Konzernabschluss<br />

40<br />

Leasingverhältnisse<br />

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis<br />

ist oder enthält, wird auf der Basis<br />

des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung<br />

getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob<br />

die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von<br />

der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes<br />

oder bestimmter Vermögenswerte abhängig<br />

ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die<br />

Nutzung des Vermögenswertes einräumt.<br />

Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im<br />

Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen<br />

Risiken und Chancen an dem übertragenen<br />

Vermögenswert auf die Gesellschaft übertragen<br />

werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses<br />

zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes<br />

oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen,<br />

sofern dieser Wert niedriger<br />

ist, aktiviert. Leasingzahlungen werden so in<br />

ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen<br />

und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass<br />

der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld<br />

mit einem konstanten Zinssatz verzinst<br />

wird. Finanzierungsaufwendungen werden sofort<br />

aufwandswirksam erfasst.<br />

Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am<br />

Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht<br />

hinreichend sicher, so werden aktivierte Leasingobjekte<br />

über den kürzeren der beiden Zeiträume<br />

aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />

oder der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben.<br />

Leasingzahlungen für operative Leasingverhältnisse<br />

werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />

als Aufwand in der Gewinn-<br />

und Verlustrechnung erfasst.<br />

Umsatzrealisierung<br />

Die Umsätze in Zusammenhang mit Kabelnetzwerken<br />

einschließlich Video-, Telefon- und Internetzugang<br />

werden in dem Zeitraum erfasst, in<br />

dem diese Dienste dem Kunden über das Kabelnetzwerk<br />

der Gesellschaft zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

Die Umsätze aus der Einrichtung und Wiedereinrichtung<br />

von Anschlüssen an das Kabelnetzwerk<br />

der Gesellschaft werden als Ertrag in dem Zeitraum<br />

erfasst, in dem diese Einrichtung vorgenommen<br />

wird.<br />

Vorauszahlungen von Kunden für die Dienstleistungen<br />

der Gesellschaft werden passiviert und<br />

erst dann als Ertrag erfasst, wenn die dazugehörigen<br />

Dienstleistungen erbracht worden sind.<br />

Von Kunden geleistete Kautionen werden als<br />

Schuld erfasst und dem Teilnehmer bei Beendigung<br />

des Vertragsverhältnisses erstattet.<br />

Steuern<br />

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche<br />

und Steuerschulden für die laufende Periode und<br />

für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten,<br />

in dessen Höhe eine Erstattung von den<br />

Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden<br />

erwartet wird. Der Berechnung des<br />

Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze<br />

zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.<br />

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung<br />

der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode<br />

auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden<br />

temporären Differenzen zwischen dem<br />

Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer<br />

Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen<br />

Wertansatz. Passive latente Steuern werden für<br />

alle zu versteuernden temporären Differenzen<br />

erfasst, mit der Ausnahme, dass passive latente<br />

Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts<br />

oder eines Vermögenswertes oder einer<br />

Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein<br />

Unternehmens zusammenschluss ist und der<br />

zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das<br />

handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu<br />

versteuernde Ergebnis beeinfl usst, nicht angesetzt<br />

werden dürfen.<br />

Aktive latente Steuern werden für alle abzugsfähigen<br />

temporären Unterschiede, noch nicht genutzten<br />

steuerlichen Verlustvorträge und nicht<br />

genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst,<br />

in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes<br />

Einkommen verfügbar sein wird, gegen<br />

das die abzugsfähigen temporären Differenzen<br />

und die noch nicht genutzten steuerlichen<br />

Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet<br />

werden können mit der Ausnahme, dass aktive<br />

latente Steuern aus abzugsfähigen temporären<br />

Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz

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