PrimaCom - Geschäftsbericht 2005

PrimaCom - Geschäftsbericht 2005 PrimaCom - Geschäftsbericht 2005

07.05.2013 Aufrufe

Konzernabschluss 38 Wertminderung von Vermögenswerten Die Gesellschaft beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt die Gesellschaft eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit abzüglich Veräußerungs kosten und Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzufl üsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashfl ows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifi - schen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche werden in den Aufwands kategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts entsprechen. An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen, es sei denn, dass der Vermögenswert zum Neubewertungsbetrag erfasst wird. In diesem Fall ist die Wertaufholung als eine Wertsteige rung durch Neubewertung zu behandeln. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in der Regel sofort fällig sind, werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag abzüglich einer Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen angesetzt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substantieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderungen einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. Liquide Mittel Die in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel umfassen den Kassenbestand und Bankguthaben. Verzinsliche Darlehen Bei der erstmaligen Erfassung von Darlehen werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung nach Abzug der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen anschließend unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.

Ausbuchung fi nanzieller Schulden Eine fi nanzielle Schuld wird ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrunde liegende Verpfl ichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende fi nanzielle Schuld durch eine andere fi nanzielle Schuld desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Schuld wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Schuld und Ansatz einer neuen Schuld behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird im Periodenergebnis erfasst. Rückstellungen Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpfl ichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfl uss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpfl ichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpfl ichtung möglich ist. Sofern die Gesellschaft für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z.B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung von Rückstellungen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifi schen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst. Aktienbasierte Vergütungen Die Mitarbeiter (einschließlich der Führungskräfte) der Gesellschaft erhalten aktienbasierte Vergütungen, wobei die Mitarbeiter als Vergütung für ihre Leistungen Eigenkapitalinstrumente erhalten („Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapi talinstrumente“). Die Aufwendungen, die aufgrund von Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente entstehen, werden mit dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung des Black-Scholes Optionspreismodells ermittelt (zu näheren Einzelheiten siehe Anmerkung 12). Bei der Bewertung von Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden außer den Konditionen, soweit vorhanden, die an den Aktienpreis der PrimaCom gekoppelt sind („Marktbedingungen“), keine weiteren leistungsbezogenen Ausübungsbedingungen berücksichtigt. Die Aufwendungen aus Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden bei gleichzeitiger entsprechender Erhöhung des Eigenkapitals über den Zeitraum erfasst, in dem die Leistungs- und/oder Dienstbedingungen erfüllt werden. Dieser Zeitraum endet zu dem Zeitpunkt, ab dem der betreffende Mitarbeiter unwiderrufl ich bezugsberechtigt wird („Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit“). Die kumulierten Aufwendungen für Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente refl ektieren zu jedem Berichtszeitpunkt bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit den Teil des bereits abgelaufenen Erdienungzeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die auf Grundlage der besten Schätzung des Konzerns schließlich unverfallbar werden. Der Betrag, der der Gewinn- und Verlustrechnung belastet bzw. gutgeschrieben wird, refl ektiert die Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen. Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung der Ergebnisse je Aktie als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (siehe Anmerkung 8). Die Gesellschaft hat IFRS 2 „“Aktienbasierte Vergütung“ auf alle aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente angewendet. Konzernabschluss 39

Ausbuchung fi nanzieller Schulden<br />

Eine fi nanzielle Schuld wird ausgebucht, wenn<br />

die dieser Schuld zugrunde liegende Verpfl ichtung<br />

erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird<br />

eine bestehende fi nanzielle Schuld durch eine<br />

andere fi nanzielle Schuld desselben Kreditgebers<br />

mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen<br />

ausgetauscht oder werden die Bedingungen<br />

einer bestehenden Schuld wesentlich<br />

geändert, wird ein solcher Austausch oder eine<br />

solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen<br />

Schuld und Ansatz einer neuen Schuld behandelt.<br />

Die Differenz zwischen den jeweiligen<br />

Buchwerten wird im Periodenergebnis erfasst.<br />

Rückstellungen<br />

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn die<br />

Gesellschaft eine gegenwärtige (gesetzliche<br />

oder faktische) Verpfl ichtung aufgrund eines<br />

vergangenen Ereignisses hat, der Abfl uss von<br />

Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung<br />

der Verpfl ichtung wahrscheinlich und eine<br />

verlässliche Schätzung der Höhe der Verpfl<br />

ichtung möglich ist. Sofern die Gesellschaft<br />

für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise<br />

eine Rückerstattung erwartet (wie z.B. bei<br />

einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung<br />

als gesonderter Vermögenswert nur dann<br />

erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher<br />

ist. Der Aufwand zur Bildung von Rückstellungen<br />

wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach<br />

Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung<br />

des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen<br />

zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst,<br />

der gegebenenfalls die für die Schuld spezifi<br />

schen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer<br />

Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung<br />

der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst.<br />

Aktienbasierte Vergütungen<br />

Die Mitarbeiter (einschließlich der Führungskräfte)<br />

der Gesellschaft erhalten aktienbasierte Vergütungen,<br />

wobei die Mitarbeiter als Vergütung<br />

für ihre Leistungen Eigenkapitalinstrumente erhalten<br />

(„Transaktionen mit Ausgleich durch<br />

Eigenkapi talinstrumente“).<br />

Die Aufwendungen, die aufgrund von Transaktionen<br />

mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente<br />

entstehen, werden mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente<br />

zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Der<br />

beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung<br />

des Black-Scholes Optionspreismodells ermittelt<br />

(zu näheren Einzelheiten siehe Anmerkung 12).<br />

Bei der Bewertung von Transaktionen mit Ausgleich<br />

durch Eigenkapitalinstrumente werden<br />

außer den Konditionen, soweit vorhanden, die<br />

an den Aktienpreis der <strong>PrimaCom</strong> gekoppelt<br />

sind („Marktbedingungen“), keine weiteren leistungsbezogenen<br />

Ausübungsbedingungen berücksichtigt.<br />

Die Aufwendungen aus Transaktionen mit Ausgleich<br />

durch Eigenkapitalinstrumente werden bei<br />

gleichzeitiger entsprechender Erhöhung des Eigenkapitals<br />

über den Zeitraum erfasst, in dem<br />

die Leistungs- und/oder Dienstbedingungen erfüllt<br />

werden. Dieser Zeitraum endet zu dem Zeitpunkt,<br />

ab dem der betreffende Mitarbeiter unwiderrufl<br />

ich bezugsberechtigt wird („Zeitpunkt der<br />

ersten Ausübungsmöglichkeit“). Die kumulierten<br />

Aufwendungen für Transaktionen mit Ausgleich<br />

durch Eigenkapitalinstrumente refl ektieren zu<br />

jedem Berichtszeitpunkt bis zum Zeitpunkt der<br />

ersten Ausübungsmöglichkeit den Teil des bereits<br />

abgelaufenen Erdienungzeitraums sowie<br />

die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die auf<br />

Grundlage der besten Schätzung des Konzerns<br />

schließlich unverfallbar werden. Der Betrag, der<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung belastet bzw.<br />

gutgeschrieben wird, refl ektiert die Entwicklung<br />

der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums<br />

erfassten kumulierten Aufwendungen.<br />

Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen<br />

wird bei der Berechnung der Ergebnisse<br />

je Aktie als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt<br />

(siehe Anmerkung 8).<br />

Die Gesellschaft hat IFRS 2 „“Aktienbasierte<br />

Vergütung“ auf alle aktienbasierten Vergütungstransaktionen<br />

mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente<br />

angewendet.<br />

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