PrimaCom - Geschäftsbericht 2005
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Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung<br />
vorliegt, muss der Firmenwert, der bei<br />
einem Unternehmenszusammenschluss erworben<br />
wurde, vom Übernahmetag an jeder der<br />
Zahlungsmittel generierenden Einheiten der Gesellschaft,<br />
die aus den Synergien des Zusammenschlusses<br />
Nutzen ziehen sollen, zugeordnet<br />
werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere<br />
Vermögenswerte oder Schulden der Gesellschaft<br />
diesen Einheiten bereits zugewiesen worden<br />
sind. Jede dieser Einheiten stellt die niedrigste<br />
Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der<br />
der Firmenwert für interne Managementzwecke<br />
überwacht wird, und stellt ferner ein berichtspfl<br />
ichtiges Segment gemäß IAS 14 „Segmentberichterstattung“<br />
dar.<br />
Die Wertminderung wird durch die Ermittlung<br />
des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittel generierenden<br />
Einheit, auf die sich der Firmenwert<br />
bezieht, bestimmt. Liegt der erzielbare Betrag<br />
der Zahlungsmittel generierenden Einheit unter<br />
ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand<br />
erfasst. In den Fällen, in denen der Firmenwert<br />
einen Teil der Zahlungsmittel generierenden<br />
Einheit darstellt und ein Teil des Geschäftsbereiches<br />
dieser Einheit veräußert wird, wird der<br />
dem veräußerten Geschäftsbe reich zuzurechnende<br />
Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts<br />
des Geschäftsbereiches bei der Ermittlung<br />
des Ergebnisses aus der Veräußerung des Geschäftsbereiches<br />
einbezogen. Ein Firmenwert,<br />
der auf diese Weise veräußert wird, wird auf der<br />
Grundlage des Verhältnisses des veräußerten<br />
Geschäftsbereiches zum nicht veräußerten Anteil<br />
der Zahlungsmittel generierenden Einheit ermittelt.<br />
Sonstige immaterielle Vermögenswerte<br />
Einzeln erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte<br />
werden beim erstmaligen Ansatz zu<br />
Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten<br />
eines immateriellen Vermögenswerts,<br />
der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses<br />
erworben wurde, entsprechen<br />
seinem beizulegenden Zeitwert zum<br />
Erwerbszeitpunkt. Nach erstmaligem Ansatz<br />
werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren<br />
Anschaffungskosten angesetzt, abzüglich der<br />
kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten<br />
Wertminderungsaufwendungen. Selbst geschaffene<br />
immaterielle Vermögenswer te werden<br />
nicht aktiviert. Damit verbundene Kosten werden<br />
erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der<br />
sie anfallen.<br />
Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst<br />
festzustellen, ob sie eine begrenzte oder<br />
unbestimmte Nutzungsdauer haben. Die Gesellschaft<br />
hat festgestellt, dass bei ihr keine immateriellen<br />
Vermögenswerte mit unbestimmter<br />
Nutzungsdauer vorhanden sind.<br />
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter<br />
Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche<br />
Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine<br />
mögliche Wertminderung untersucht, wann immer<br />
es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der<br />
immaterielle Vermögenswert wertgemindert<br />
sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die<br />
Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen<br />
Vermögenswert mit einer begrenzten<br />
Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden<br />
Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete<br />
Nutzungsdauer des Vermögenswerts<br />
oder der erwartete Abschreibungsverlauf des<br />
Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum<br />
oder eine andere Abschreibungsmethode<br />
gewählt. Derartige Änderungen<br />
werden als Änderungen einer Schätzung behandelt.<br />
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte<br />
mit begrenzter Nutzungsdauer werden<br />
in der Gewinn- und Verlustrechnung unter<br />
den Abschreibungen ausgewiesen.<br />
Den planmäßigen linearen Abschreibungen auf<br />
immaterielle Vermögenswerte liegen die folgenden<br />
Nutzungsdauern zugrunde:<br />
- Kundenstamm: 15 Jahre<br />
- Sonstige immaterielle Vermögenswerte: 3 bis<br />
10 Jahre.<br />
Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung immaterieller<br />
Vermögenswerte werden als Differenz<br />
zwischen den Nettoveräußerungserlösen<br />
und dem Buchwert des Vermögenswertes ermittelt<br />
und werden in der Periode erfolgswirksam<br />
erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht<br />
wird.<br />
Konzernabschluss<br />
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