PrimaCom - Geschäftsbericht 2005
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2.2 Erstmalige Anwendung IFRS<br />
Der Konzernabschluss der <strong>PrimaCom</strong> AG zum 31. Dezember <strong>2005</strong> wurde erstmals gemäß IFRS erstellt,<br />
während der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2004 gemäß US Generally Accepted Accounting<br />
Principles (“US GAAP”) erstellt wurde. Das Datum der Umstellung auf IFRS war der 1. Januar<br />
2004.<br />
Überleitung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages (in T€)<br />
1. Januar, 31. Dezember,<br />
2004 2004<br />
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag nach US GAAP (84.930) (198.424)<br />
Berichtigung von Fehlern 0 3.577<br />
Umgliederung Minderheitsanteile 351 434<br />
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag nach IFRS (84.579) (194.413)<br />
Überleitung des Jahresfehlbetrages (in T€)<br />
Jahresfehlbetrag nach US GAAP<br />
2004<br />
(113.530)<br />
Berichtigung von Fehlern 3.577<br />
Umgliederung Minderheitsanteile 83<br />
Jahresfehlbetrag nach IFRS (109.870)<br />
Berichtigung von Fehlern<br />
Im Geschäftsjahr 2004 war der Abschreibungsaufwand<br />
bei den Kabelfernsehnetzen aufgrund<br />
einer irrtümlich vorgenommenen Buchung um<br />
T€ 3.577 zu hoch angegeben. Die notwendigen<br />
Anpassungen wurden in den Vorjahreszahlen für<br />
das Geschäftsjahr 2004 vorgenommen. Diese<br />
Fehlerberichtigung hatte keinen Einfl uss auf den<br />
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr <strong>2005</strong>.<br />
Umgliederung von Minderheitsanteilen<br />
Nach US GAAP wurden die Minderheitsanteile<br />
am Eigenkapital der Tochterunternehmen in der<br />
Bilanz separat ausgewiesen, während diese Anteile<br />
nach IFRS im Eigenkapital auszuweisen<br />
sind. Nach US GAAP wurden die Minderheitsanteile<br />
am Ergebnis der Tochterunternehmen im<br />
Jahresfehlbetrag ausgewiesen, während nach<br />
IFRS der Jahresfehl betrag, der den Anteilseignern<br />
des Mutterunter nehmens und den Minderheiten<br />
zuzuordnen ist, jeweils separat auszuweisen<br />
ist.<br />
Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen<br />
Nach US GAAP wurde die im Jahr 1998 stattgefundene<br />
Verschmelzung von Süweda in Kabel-<br />
Media Holding AG nach der Erwerbsmethode als<br />
eine umgekehrte Übernahme der KabelMedia<br />
durch Süweda behandelt, obwohl KabelMedia<br />
die übernehmende Gesellschaft ist. In Übereinstimmung<br />
mit IFRS 1 „Erstmalige Anwendung<br />
der International Financial Reporting Standards“<br />
ist diese Bilanzierungsmethode übernommen<br />
worden.<br />
Es gab keine weiteren wesentlichen Ausnahmen<br />
hinsichtlich der rückwirkenden Anwendung von<br />
IFRS.<br />
2.3 Wesentliche Ermessensentscheidungen<br />
und Schätzungen<br />
Unsicherheiten bei der Schätzung<br />
Die Erstellung der Abschlüsse in Übereinstimmung<br />
mit den International Financial Reporting<br />
Standards macht es erforderlich, dass der Vorstand<br />
Schätzungen und Annahmen trifft, die<br />
Auswirkungen auf die bilanzierten Beträge und<br />
die Anhangsangaben haben können.<br />
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen<br />
sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche<br />
Quellen von Schätzungsunsicherheiten,<br />
aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht,<br />
dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres<br />
eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von<br />
Vermögenswerten und Schulden erforderlich<br />
sein wird, werden im Folgenden erläutert.<br />
Konzernabschluss<br />
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