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PrimaCom - Geschäftsbericht 2005

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2.2 Erstmalige Anwendung IFRS<br />

Der Konzernabschluss der <strong>PrimaCom</strong> AG zum 31. Dezember <strong>2005</strong> wurde erstmals gemäß IFRS erstellt,<br />

während der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2004 gemäß US Generally Accepted Accounting<br />

Principles (“US GAAP”) erstellt wurde. Das Datum der Umstellung auf IFRS war der 1. Januar<br />

2004.<br />

Überleitung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages (in T€)<br />

1. Januar, 31. Dezember,<br />

2004 2004<br />

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag nach US GAAP (84.930) (198.424)<br />

Berichtigung von Fehlern 0 3.577<br />

Umgliederung Minderheitsanteile 351 434<br />

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag nach IFRS (84.579) (194.413)<br />

Überleitung des Jahresfehlbetrages (in T€)<br />

Jahresfehlbetrag nach US GAAP<br />

2004<br />

(113.530)<br />

Berichtigung von Fehlern 3.577<br />

Umgliederung Minderheitsanteile 83<br />

Jahresfehlbetrag nach IFRS (109.870)<br />

Berichtigung von Fehlern<br />

Im Geschäftsjahr 2004 war der Abschreibungsaufwand<br />

bei den Kabelfernsehnetzen aufgrund<br />

einer irrtümlich vorgenommenen Buchung um<br />

T€ 3.577 zu hoch angegeben. Die notwendigen<br />

Anpassungen wurden in den Vorjahreszahlen für<br />

das Geschäftsjahr 2004 vorgenommen. Diese<br />

Fehlerberichtigung hatte keinen Einfl uss auf den<br />

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr <strong>2005</strong>.<br />

Umgliederung von Minderheitsanteilen<br />

Nach US GAAP wurden die Minderheitsanteile<br />

am Eigenkapital der Tochterunternehmen in der<br />

Bilanz separat ausgewiesen, während diese Anteile<br />

nach IFRS im Eigenkapital auszuweisen<br />

sind. Nach US GAAP wurden die Minderheitsanteile<br />

am Ergebnis der Tochterunternehmen im<br />

Jahresfehlbetrag ausgewiesen, während nach<br />

IFRS der Jahresfehl betrag, der den Anteilseignern<br />

des Mutterunter nehmens und den Minderheiten<br />

zuzuordnen ist, jeweils separat auszuweisen<br />

ist.<br />

Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen<br />

Nach US GAAP wurde die im Jahr 1998 stattgefundene<br />

Verschmelzung von Süweda in Kabel-<br />

Media Holding AG nach der Erwerbsmethode als<br />

eine umgekehrte Übernahme der KabelMedia<br />

durch Süweda behandelt, obwohl KabelMedia<br />

die übernehmende Gesellschaft ist. In Übereinstimmung<br />

mit IFRS 1 „Erstmalige Anwendung<br />

der International Financial Reporting Standards“<br />

ist diese Bilanzierungsmethode übernommen<br />

worden.<br />

Es gab keine weiteren wesentlichen Ausnahmen<br />

hinsichtlich der rückwirkenden Anwendung von<br />

IFRS.<br />

2.3 Wesentliche Ermessensentscheidungen<br />

und Schätzungen<br />

Unsicherheiten bei der Schätzung<br />

Die Erstellung der Abschlüsse in Übereinstimmung<br />

mit den International Financial Reporting<br />

Standards macht es erforderlich, dass der Vorstand<br />

Schätzungen und Annahmen trifft, die<br />

Auswirkungen auf die bilanzierten Beträge und<br />

die Anhangsangaben haben können.<br />

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen<br />

sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche<br />

Quellen von Schätzungsunsicherheiten,<br />

aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht,<br />

dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres<br />

eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von<br />

Vermögenswerten und Schulden erforderlich<br />

sein wird, werden im Folgenden erläutert.<br />

Konzernabschluss<br />

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