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PrimaCom - Geschäftsbericht 2005

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Am 14. März 2006 fand eine außerordentliche<br />

Hauptversammlung der <strong>PrimaCom</strong> AG statt. Folgende<br />

wesentliche Beschlüsse wurden während<br />

dieser Versammlung gefasst:<br />

• Beschluss über die Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen<br />

Aufgrund der Bedingungen der „Alternative<br />

Equity Kicker Vereinbarung” im Zusammenhang<br />

mit der Mezzanine-Finanzierung hatte<br />

die Gesellschaft das Recht, der Hauptversammlung<br />

vorzuschlagen, die Schuldverschreibungen<br />

mit Phantom Optionen durch<br />

Optionsschuldverschreibungen zu ersetzen.<br />

Die Gesellschaft bat die Hauptversammlung,<br />

die Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen<br />

unter Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte<br />

der Aktionäre und die Schaffung<br />

eines Bedingten Kapitals zu genehmigen, um<br />

in der Lage zu sein, die Optionen der „Alternative<br />

Equity Kicker Vereinbarung“ zu bedienen.<br />

Die Schuldverschreibungen haben die folgenden<br />

Hauptmerkmale: eine Schuldverschreibung<br />

ermächtigt den Halter, eine <strong>PrimaCom</strong><br />

Aktie zu beziehen gegen Zahlung des Bezugspreises<br />

von:<br />

• € 5,00 wenn die Optionsschuldverschreibungen<br />

nach dem 31. Dezember <strong>2005</strong> aber<br />

vor dem 21. April <strong>2005</strong> ausgegeben werden,<br />

und<br />

• € 4,50 wenn die Optionsschuldverschreibungen<br />

nach dem April 21, 2006 ausgegeben<br />

werden.<br />

Die Schuldverschreibungen können bis zum<br />

5. Jahrestag der Ausgabe der Optionsschuldverschreibungen<br />

ausgeübt werden (d. h. bis<br />

zum 21. April 2011). Die Schuldverschreibungen<br />

sind durch zahlreiche Regelungen gegen<br />

Verwässerungen geschützt.<br />

• Beschluss der bedingten Erhöhung des Grundkapitals<br />

Um die Optionsschuldverschreibungen ausgeben<br />

zu können, hat die Gesellschaft das<br />

Grundkapital bedingt um € 5.113 durch die<br />

Ausgabe von bis zu 2.000.000 auf den Inhaber<br />

lautende Stückaktien mit einem rechnerischen<br />

Anteil am Grundkapital der Gesellschaft<br />

von gerundet € 2,56 erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung<br />

soll nur dann und nur bis zu<br />

dem Umfang stattfi nden, in dem die Inhaber<br />

der Schuldverschreibungen ihre Schuldverschreibungen<br />

ausüben und das Bedingte Kapital<br />

für die Ausgabe neuer Aktien in Übereinstimmung<br />

mit den Bedingungen der Schuldverschreibungen<br />

ausgegeben werden.<br />

• Andere Beschlüsse<br />

Die Hauptversammlung fasste am 14. März<br />

2006 außerdem die folgenden Beschlüsse:<br />

• Beschluss der Verlängerung des genehmigten<br />

Kapitals und der Ergänzung der Möglichkeiten<br />

des Bezugsrechtsausschlusses,<br />

• Beschluss über die Gewährung eines Restrukturierungsbonus.<br />

Mainz, den 2. Juni 2006<br />

<strong>PrimaCom</strong> AG<br />

Der Vorstand<br />

Bericht des Vorstandes<br />

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