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Junge Menschen als Tatverdächtige und Opfer von ... - Polizei Bayern

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8 Straftaten <strong>und</strong> Tatörtlichkeiten<br />

Die Straftaten junger <strong>Menschen</strong> werden - anders <strong>als</strong> die der Erwachsenen - vor allem im öffentlichen Raum<br />

begangen. Dadurch sind sie sichtbarer <strong>und</strong> kontrollierbarer <strong>als</strong> die überwiegend im privaten Raum <strong>von</strong><br />

Wohnungen begangene Erwachsenenkriminalität. Das gilt vor allem für die Rohheitsdelikte <strong>und</strong> ist ein -<br />

wichtiger - Gr<strong>und</strong> dafür, warum hier junge <strong>Menschen</strong> eher angezeigt <strong>und</strong> <strong>als</strong> TV ermittelt werden <strong>als</strong> ältere<br />

Personen. Um die „Sichtbarkeit“ der jugendtypischen Kriminalität deutlich zu machen, werden im Folgenden<br />

Straftaten <strong>und</strong> <strong>Tatverdächtige</strong>nzahlen im Hinblick auf das Ausmaß an „Öffentlichkeit“ bei ihrer Begehung<br />

ausgewertet, indem nach<br />

Örtlichkeiten im öffentlichen Raum <strong>und</strong><br />

Örtlichkeiten im privaten Raum<br />

unterschieden wird.<br />

Wegen der Bedeutung, die ihr in der öffentlichen Diskussion zukommt, wird außerdem noch die Tatörtlichkeit<br />

Schule<br />

gesondert ausgewiesen.<br />

Definitionen:<br />

Schule sind alle Örtlichkeiten, an denen sich Kinder <strong>und</strong> Jugendliche im Rahmen ihrer Schulausbildung<br />

aufhalten. Nicht zu dieser Tatörtlichkeit gehören der Weg zu <strong>und</strong> <strong>von</strong> der Schule.<br />

Um bei den Kindern, die bei Straftaten im Bereich der Schule registriert wurden, ein Gesamtbild zu erhalten,<br />

wurde diese Altersgruppe auf die 6-7-jährigen Kinder erweitert, so dass bei Kindern im Bereich der Schule die<br />

6-13-Jährigen erfasst werden.<br />

Die Örtlichkeit Öffentlicher Raum umfasst i.d. Regel alle Plätze, die nicht <strong>als</strong> Wohngelegenheit dienen <strong>und</strong> an<br />

denen sich Personen, wenn auch nur vorübergehend, aufhalten können.<br />

Beispiele: Campingplatz, Sportanlage, Passage, Straßen, Brücken, Plätze, Parks usw.<br />

Örtlichkeiten im privaten Raum sind überwiegend Örtlichkeiten wie Wohnhäuser <strong>und</strong> andere<br />

Wohngelegenheiten, die <strong>von</strong> Personen zum Zwecke des Wohnens genutzt werden; auch alle Räume <strong>und</strong><br />

sonstigen Anbauten zu Häusern <strong>und</strong> Wohnungen zählen dazu, etwa Garten, Schutzhütte, Wohnwagen, Keller,<br />

Tiefgarage, Laube usw.<br />

Sonstige Örtlichkeiten bezeichnen alle Plätze, die weder den öffentlichen oder privaten Räumen zugerechnet<br />

werden; sie wurden in die Auswertung nicht einbezogen.<br />

Berichtsjahr: 2006 Seite 74 <strong>von</strong> 103

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