Einstellungsprüfung - Polizei Bayern
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Ich will<br />
Transparenz<br />
und Fairness!<br />
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn:<br />
n der Prüfling unentschuldigt nicht zur Prüfung erscheint,<br />
n im Sprachtest, im Grundfähigkeitstest, in der mündlichen<br />
Prüfung, in der Gruppenaufgabe oder in der Sport‑<br />
prüfung eine schlechtere Note als 4,5 erzielt wird,<br />
n der Nachweis der Schwimmtauglichkeit nicht erbracht ist,<br />
n in zwei oder mehr der Sportübungen die Note 6 erteilt<br />
wird oder<br />
n in drei oder mehr der Sportübungen die Note 5 oder<br />
schlechter erteilt wird.<br />
Die gesamte Prüfung oder ein Teil der Prüfung kann einmal<br />
wiederholt werden. Nach einer Wartezeit von 2 Jahren ist eine<br />
zweite Wiederholung der gesamten Prüfung möglich. Über die<br />
genauen Modalitäten informiert die Einstellungsberatung.