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Einstellungsprüfung - Polizei Bayern

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Ich will<br />

Transparenz<br />

und Fairness!<br />

Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn:<br />

n der Prüfling unentschuldigt nicht zur Prüfung erscheint,<br />

n im Sprachtest, im Grundfähigkeitstest, in der mündlichen<br />

Prüfung, in der Gruppenaufgabe oder in der Sport‑<br />

prüfung eine schlechtere Note als 4,5 erzielt wird,<br />

n der Nachweis der Schwimmtauglichkeit nicht erbracht ist,<br />

n in zwei oder mehr der Sportübungen die Note 6 erteilt<br />

wird oder<br />

n in drei oder mehr der Sportübungen die Note 5 oder<br />

schlechter erteilt wird.<br />

Die gesamte Prüfung oder ein Teil der Prüfung kann einmal<br />

wiederholt werden. Nach einer Wartezeit von 2 Jahren ist eine<br />

zweite Wiederholung der gesamten Prüfung möglich. Über die<br />

genauen Modalitäten informiert die Einstellungsberatung.

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