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Zuchtbuchordnung des Araber-Haflinger Zuchtverbandes

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Eingetragen werden Stuten ab dem 3. Lebensjahr, die im Besitz von<br />

Verbandsmitgliedern stehen, im Hauptregister eingetragen sind und den von der<br />

Zuchtleitung (Stutbuch-Aufnahmekommission) gestellten Anforderungen an Typ,<br />

Charakter und Leistung entsprechen. Die Eintragung in das Stutbuch erfolgt auf<br />

Grund eines von der Kommission verfassten Aufnahme-Protokolls, worin die<br />

Punktbewertung, Maße, Zuchtwertklasse, Charakter, Ausbildungsstand und Leistung<br />

ersichtlich sind. Im Stammbuch werden spätere Leistungen und Nachzucht<br />

nachgetragen.<br />

Die Musterung erfolgt an der Hand im Stand, Schritt und Trab, sodann unter dem<br />

Reiter in den 3 Gangarten, verbunden mit einer anschließenden Überprüfung der<br />

Spring- und Zugwilligkeit. Kann den 3 letzt genannten Forderungen mangels<br />

Ausbildungsstand nicht entsprochen werden, ist dies im Protokoll festzuhalten und<br />

diese nicht durchgeführte Vorstellung unter dem Reiter später zu wiederholen.<br />

Für Stuten <strong>des</strong> Halbblutschlages ist die Zugwilligkeit zwar erwünscht, aber nicht<br />

unbedingt erforderlich. Die Aufnahme erfolgt in den ZWKL. I - III, geteilt in a und b.<br />

Die Abstammung wird mit 6 Generationen eingetragen. Der Stammbuchbrand erfolgt<br />

auf die linke Halsseite.<br />

4. Vorbuch<br />

Eingetragen werden Stuten, die im Vorregister geführt sind. Es gelten die gleichen<br />

Bestimmungen wie unter Pkt. 3.<br />

Die Fuchsfarbe ist nicht Bedingung. Der Vorbuchbrand erfolgt auf die rechte<br />

Halsseite.<br />

5. Hengstbuch ( HB )<br />

Hier gelten sinngemäß die Bestimmungen wie unter Pkt. 3.<br />

Die Anerkennung erfolgt in den Zuchtwertklassen I und II, unterteilt in a und b. An<br />

Stelle der Stutbuchkomission tritt die Körkomission, zu der die<br />

Landwirtschaftskammer, falls gesetzlich vorgesehen, geladen wird. Die Abstammung<br />

ist mit min<strong>des</strong>tens vier Generationen einzutragen.<br />

HENGSTHALTUNG:<br />

Von besonderer Bedeutung für eine qualitativ gute Zuchtarbeit ist die Qualität der<br />

Hengsthaltung. Die Anforderungen <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> an die Hengsthalter müssen<br />

entsprechend hoch sein.<br />

Die Hengstenhalter müssen für die Decksaison mit Ihren Hengsten Mitglied <strong>des</strong><br />

<strong>Araber</strong>-<strong>Haflinger</strong> Zuchtverban<strong>des</strong> sein.<br />

Die Mitglieder <strong>des</strong> Zuchtverban<strong>des</strong> sind verpflichtet, alle Hengste, die in das<br />

Zuchtbuch <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> eingetragen sind, auf den, vom Zuchtverband jeweils zu<br />

bestimmenden zentralen Veranstaltungen wenigstens alle 2 Jahre vorzustellen.

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