Zuchtbuchordnung des Araber-Haflinger Zuchtverbandes
Zuchtbuchordnung des Araber-Haflinger Zuchtverbandes
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Eingetragen werden Stuten ab dem 3. Lebensjahr, die im Besitz von<br />
Verbandsmitgliedern stehen, im Hauptregister eingetragen sind und den von der<br />
Zuchtleitung (Stutbuch-Aufnahmekommission) gestellten Anforderungen an Typ,<br />
Charakter und Leistung entsprechen. Die Eintragung in das Stutbuch erfolgt auf<br />
Grund eines von der Kommission verfassten Aufnahme-Protokolls, worin die<br />
Punktbewertung, Maße, Zuchtwertklasse, Charakter, Ausbildungsstand und Leistung<br />
ersichtlich sind. Im Stammbuch werden spätere Leistungen und Nachzucht<br />
nachgetragen.<br />
Die Musterung erfolgt an der Hand im Stand, Schritt und Trab, sodann unter dem<br />
Reiter in den 3 Gangarten, verbunden mit einer anschließenden Überprüfung der<br />
Spring- und Zugwilligkeit. Kann den 3 letzt genannten Forderungen mangels<br />
Ausbildungsstand nicht entsprochen werden, ist dies im Protokoll festzuhalten und<br />
diese nicht durchgeführte Vorstellung unter dem Reiter später zu wiederholen.<br />
Für Stuten <strong>des</strong> Halbblutschlages ist die Zugwilligkeit zwar erwünscht, aber nicht<br />
unbedingt erforderlich. Die Aufnahme erfolgt in den ZWKL. I - III, geteilt in a und b.<br />
Die Abstammung wird mit 6 Generationen eingetragen. Der Stammbuchbrand erfolgt<br />
auf die linke Halsseite.<br />
4. Vorbuch<br />
Eingetragen werden Stuten, die im Vorregister geführt sind. Es gelten die gleichen<br />
Bestimmungen wie unter Pkt. 3.<br />
Die Fuchsfarbe ist nicht Bedingung. Der Vorbuchbrand erfolgt auf die rechte<br />
Halsseite.<br />
5. Hengstbuch ( HB )<br />
Hier gelten sinngemäß die Bestimmungen wie unter Pkt. 3.<br />
Die Anerkennung erfolgt in den Zuchtwertklassen I und II, unterteilt in a und b. An<br />
Stelle der Stutbuchkomission tritt die Körkomission, zu der die<br />
Landwirtschaftskammer, falls gesetzlich vorgesehen, geladen wird. Die Abstammung<br />
ist mit min<strong>des</strong>tens vier Generationen einzutragen.<br />
HENGSTHALTUNG:<br />
Von besonderer Bedeutung für eine qualitativ gute Zuchtarbeit ist die Qualität der<br />
Hengsthaltung. Die Anforderungen <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> an die Hengsthalter müssen<br />
entsprechend hoch sein.<br />
Die Hengstenhalter müssen für die Decksaison mit Ihren Hengsten Mitglied <strong>des</strong><br />
<strong>Araber</strong>-<strong>Haflinger</strong> Zuchtverban<strong>des</strong> sein.<br />
Die Mitglieder <strong>des</strong> Zuchtverban<strong>des</strong> sind verpflichtet, alle Hengste, die in das<br />
Zuchtbuch <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> eingetragen sind, auf den, vom Zuchtverband jeweils zu<br />
bestimmenden zentralen Veranstaltungen wenigstens alle 2 Jahre vorzustellen.