PDF herunterladen - Oldenburgische Landesbank
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086 Konzernanhang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Immaterielle<br />
Vermögenswerte<br />
Verzinsliche und<br />
unverzinsliche<br />
Verbindlichkeiten<br />
Rückstellungen<br />
Altersversorgungsverpflichtungen<br />
Unter dieser Position weisen wir erworbene Software aus, die unter den Sonstigen Verwaltungsaufwendungen<br />
linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben wird.<br />
Nach erstmaligem Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden immaterielle Vermögenswerte<br />
mit diesen historischen Werten abzüglich aller kumulierten planmäßigen und außerplanmäßigen<br />
Abschreibungen angesetzt. Grundsätzlich werden Hostanwendungen über sieben Jahre und Client- Server-<br />
Anwendungen über fünf Jahre abgeschrieben. Die Kosten für die Wartung der Softwareprogramme werden<br />
bei Anfall erfolgswirksam erfasst.<br />
Verzinsliche und unverzinsliche Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten bilanziert. Ein Disagio wird zeitanteilig<br />
gemäß der Effektivzinsmethode erfolgswirksam abgegrenzt.<br />
Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, wenn der Konzern bestehende rechtliche oder faktische<br />
Verpflichtungen hat, die aus zurückliegenden Transaktionen oder Ereignissen resultieren. Bei<br />
diesen Rückstellungen ist es wahrscheinlich, dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von<br />
Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe<br />
der Verpflichtung möglich ist. Rückstellungen unterliegen einer jährlichen Überprüfung und Neufestsetzung.<br />
Rückstellungen für Bonitätsrisiken in außerbilanziell abgebildeten Kreditzusagen werden zu Lasten der<br />
Risikovorsorge im Kreditgeschäft gebildet. Die übrigen Zuführungen zu den Rückstellungen werden<br />
grundsätzlich dem Verwaltungsaufwand belastet. Auflösungen werden unter den Positionen, unter<br />
denen die Rückstellungen gebildet wurden, erfasst.<br />
Die Mehrzahl der Mitarbeiter des Konzerns ist in eine betriebliche Altersversorgung eingebunden, die<br />
in Form von Altersversorgungs-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten gezahlt wird. Der<br />
andere Teil der Mitarbeiter erhält eine Kapitalzusage, die bei Erreichen der Altersgrenze, bei Erwerbsunfähigkeit<br />
oder bei Tod ausgezahlt wird.<br />
Pensionspläne werden im Allgemeinen durch Zahlungen der entsprechenden Konzerngesellschaften<br />
finanziert, darüber hinaus gibt es auch Regelungen mit Eigenbeiträgen der Mitarbeiter.<br />
Für die versicherungsmathematische Berechnung des Barwertes der erdienten Pensionsansprüche, des<br />
Netto-Pensionsaufwands sowie ggf. der Mehrkosten aus Änderungen leistungsorientierter Pensionspläne<br />
werden die Pensionsverpflichtungen jährlich von unabhängigen qualifizierten Versicherungsmathematikern<br />
nach der Projected-Unit-Credit-Method berechnet, es handelt sich dabei um ein Anwartschaftsansammlungsverfahren.<br />
Die Pensionsverpflichtung wird zum Barwert der zum Bewertungsstichtag erdienten Pensionsansprüche<br />
angesetzt. Dabei werden ein den aktuellen Marktkonditionen entsprechender Zinssatz (für<br />
fristenkongruente, erstklassige, festverzinsliche Industrieanleihen) angewandt und angenommene<br />
Lohn- und Gehaltssteigerungen, Rententrends und erwartete Erträge des Planvermögens berücksichtigt.<br />
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste – die sich aus erfahrungsbedingten Anpassungen,<br />
Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen und Planänderungen ergeben – werden über<br />
die durchschnittliche Restdienstzeit der Mitarbeiter erfasst, wenn sie 10 % des Barwerts der leistungsorientierten<br />
Verpflichtungen oder 10 % des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens übersteigen,<br />
wobei der jeweils höhere Wert zugrunde gelegt wird. Der Pensionsaufwand wird unter dem Verwaltungsaufwand<br />
als Aufwendungen für Altersversorgung ausgewiesen.<br />
Darüber hinaus erwerben Mitarbeiter eine Anwartschaft auf Versorgungsansprüche aufgrund einer<br />
mittelbaren Versorgungszusage. Zur Finanzierung werden unter Beteiligung der Mitarbeiter festgelegte<br />
Beiträge an externe Versorgungsträger, unter anderem an den Versicherungsverein des Bankgewerbes a. G.,