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086 Konzernanhang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Immaterielle<br />

Vermögenswerte<br />

Verzinsliche und<br />

unverzinsliche<br />

Verbindlichkeiten<br />

Rückstellungen<br />

Altersversorgungsverpflichtungen<br />

Unter dieser Position weisen wir erworbene Software aus, die unter den Sonstigen Verwaltungsaufwendungen<br />

linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben wird.<br />

Nach erstmaligem Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden immaterielle Vermögenswerte<br />

mit diesen historischen Werten abzüglich aller kumulierten planmäßigen und außerplanmäßigen<br />

Abschreibungen angesetzt. Grundsätzlich werden Hostanwendungen über sieben Jahre und Client- Server-<br />

Anwendungen über fünf Jahre abgeschrieben. Die Kosten für die Wartung der Softwareprogramme werden<br />

bei Anfall erfolgswirksam erfasst.<br />

Verzinsliche und unverzinsliche Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten bilanziert. Ein Disagio wird zeitanteilig<br />

gemäß der Effektivzinsmethode erfolgswirksam abgegrenzt.<br />

Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, wenn der Konzern bestehende rechtliche oder faktische<br />

Verpflichtungen hat, die aus zurückliegenden Transaktionen oder Ereignissen resultieren. Bei<br />

diesen Rückstellungen ist es wahrscheinlich, dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von<br />

Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe<br />

der Verpflichtung möglich ist. Rückstellungen unterliegen einer jährlichen Überprüfung und Neufestsetzung.<br />

Rückstellungen für Bonitätsrisiken in außerbilanziell abgebildeten Kreditzusagen werden zu Lasten der<br />

Risikovorsorge im Kreditgeschäft gebildet. Die übrigen Zuführungen zu den Rückstellungen werden<br />

grundsätzlich dem Verwaltungsaufwand belastet. Auflösungen werden unter den Positionen, unter<br />

denen die Rückstellungen gebildet wurden, erfasst.<br />

Die Mehrzahl der Mitarbeiter des Konzerns ist in eine betriebliche Altersversorgung eingebunden, die<br />

in Form von Altersversorgungs-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten gezahlt wird. Der<br />

andere Teil der Mitarbeiter erhält eine Kapitalzusage, die bei Erreichen der Altersgrenze, bei Erwerbsunfähigkeit<br />

oder bei Tod ausgezahlt wird.<br />

Pensionspläne werden im Allgemeinen durch Zahlungen der entsprechenden Konzerngesellschaften<br />

finanziert, darüber hinaus gibt es auch Regelungen mit Eigenbeiträgen der Mitarbeiter.<br />

Für die versicherungsmathematische Berechnung des Barwertes der erdienten Pensionsansprüche, des<br />

Netto-Pensionsaufwands sowie ggf. der Mehrkosten aus Änderungen leistungsorientierter Pensionspläne<br />

werden die Pensionsverpflichtungen jährlich von unabhängigen qualifizierten Versicherungsmathematikern<br />

nach der Projected-Unit-Credit-Method berechnet, es handelt sich dabei um ein Anwartschaftsansammlungsverfahren.<br />

Die Pensionsverpflichtung wird zum Barwert der zum Bewertungsstichtag erdienten Pensionsansprüche<br />

angesetzt. Dabei werden ein den aktuellen Marktkonditionen entsprechender Zinssatz (für<br />

fristenkongruente, erstklassige, festverzinsliche Industrieanleihen) angewandt und angenommene<br />

Lohn- und Gehaltssteigerungen, Rententrends und erwartete Erträge des Planvermögens berücksichtigt.<br />

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste – die sich aus erfahrungsbedingten Anpassungen,<br />

Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen und Planänderungen ergeben – werden über<br />

die durchschnittliche Restdienstzeit der Mitarbeiter erfasst, wenn sie 10 % des Barwerts der leistungsorientierten<br />

Verpflichtungen oder 10 % des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens übersteigen,<br />

wobei der jeweils höhere Wert zugrunde gelegt wird. Der Pensionsaufwand wird unter dem Verwaltungsaufwand<br />

als Aufwendungen für Altersversorgung ausgewiesen.<br />

Darüber hinaus erwerben Mitarbeiter eine Anwartschaft auf Versorgungsansprüche aufgrund einer<br />

mittelbaren Versorgungszusage. Zur Finanzierung werden unter Beteiligung der Mitarbeiter festgelegte<br />

Beiträge an externe Versorgungsträger, unter anderem an den Versicherungsverein des Bankgewerbes a. G.,

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