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084 Konzernanhang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Wertberichtigungen<br />

und Rückstellungen<br />

im Kreditgeschäft<br />

(Risikovorsorge)<br />

Nicht-homogenes<br />

Portfolio<br />

Homogenes Portfolio<br />

Bei Anwendung von Hedge Accounting wird die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführende Bewer-<br />

tungsänderung (Fair Value-Änderung) der betrachteten Grundgeschäfte – soweit es sich um Forderun-<br />

gen an Kunden handelt – als Ausgleich zur Bewertungsänderung der korrespondierenden Zinsswaps in<br />

die Position Forderungen an Kunden eingebucht. Der Marktwert der Zinsswaps wird in den Positionen<br />

Sonstige Aktiva / Sonstige Passiva gezeigt.<br />

Um einen Wertminderungsbedarf objektiviert nachzuweisen, analysiert die Bank als Auslösekriterien<br />

erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder Schuldners, Vertragsbruch, Zugeständnisse<br />

an den Kreditnehmer aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gründe, die im Zusammenhang mit<br />

dessen finanziellen Schwierigkeiten stehen, Wahrscheinlichkeit der Insolvenz oder Sanierungsnotwendigkeit<br />

des Kreditnehmers sowie das Anzeigen beobachtbarer Daten, dass eine messbare Minderung<br />

der erwarteten künftigen Zahlungsströme einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten seit erstmaligem<br />

Ansatz eingetreten ist, obwohl die Minderung nicht einem einzelnen finanziellen Vermögenswert<br />

der Gruppe zugerechnet werden kann.<br />

Die Ausfallgefährdung eines Kunden ist insbesondere dann zu überprüfen, wenn Anhaltspunkte darauf<br />

hindeuten, dass die Bank nicht alle im Kreditvertrag bestimmten und fälligen Forderungen termingerecht<br />

erzielen wird. Eine Ausfallgefährdung ist dann gegeben, wenn es für die Bank auf Basis der aktuellen<br />

Informationen und Ereignisse wahrscheinlich ist, dass sie nicht alle im Kreditvertrag bestimmten<br />

und fälligen Forderungen termingerecht erzielen wird. Dabei kann die Zahlung des Kapitaldienstes in<br />

der durch den Kreditvertrag geregelten Höhe oder dem dort geregelten Zeitpunkt in Frage stehen.<br />

Die Risikovorsorge stellt den Erwartungswert der Wertminderungen der Kreditforderungen dar, wobei<br />

neben den eingetretenen Wertminderungen auch latente Risiken aus der Struktur und Qualität<br />

des Kreditportfolios berücksichtigt werden. Die Bemessung der Risikovorsorge ist aufgrund der verwendeten<br />

Verfahren einer Schätzungsunsicherheit unterworfen. Wir halten die gebildete Risikovorsorge<br />

für ausreichend.<br />

Grundsätzlich kann die Bemessungsmethodik von der Bedeutung der Forderung für das Kreditinstitut<br />

abhängig gemacht werden (signifikante bzw. nicht signifikante Forderungen). Die OLB unterscheidet<br />

daher das Mengenkreditgeschäft mit nahezu gleich verteiltem Risiko (homogenes Portfolio), das Einzelkreditgeschäft<br />

mit individuellem Risikogehalt (nicht homogenes Kreditportfolio) und die Länderrisiken<br />

(s. u.) sowie die dazugehörenden Vorsorgearten:<br />

Zur Berücksichtigung festgestellter individuell signifikanter Ausfälle werden im nicht-homogenen Portfolio<br />

Einzelwertberichtigungen (Specific Loan Loss Provision = SLLP) gebildet. Die Höhe bemisst sich –<br />

unter Berücksichtigung der diskontierten Sicherheitenwerte – nach dem Unterschiedsbetrag zwischen<br />

dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der erwarteten Zahlungseingänge auf diese Forderung.<br />

Darüber hinaus werden für Wertminderungen im nicht individuell vorgesorgten Forderungsvolumen<br />

Portfoliowertberichtigungen (General Loan Loss Provision = GLLP) gebildet, da erwartet werden muss,<br />

dass Ausfälle am Bilanzstichtag zwar schlagend geworden sind, diese aber noch nicht identifiziert werden<br />

können. Für die Beurteilung der Wertminderung fasst die Bank finanzielle Vermögenswerte mit<br />

ähnlichen Risikoeigenschaften zusammen. Die Höhe der Risikovorsorge für das nicht-homogene Portfolio<br />

ergibt sich unter Berücksichtigung der diskontierten Sicherheitenwerte aus den historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

und abgeleiteten Verlustquoten.<br />

Den ermittelten Ausfällen des homogenen Portfolios wird mit pauschalierten Einzelwertberichtigungen<br />

Rechnung getragen. Darüber hinaus werden Pauschalwertberichtigungen für am Bilanzstichtag zwar vorhandene,<br />

aber noch nicht identifizierte Ausfälle gebildet. Beide Risikovorsorgebeträge zusammen bilden<br />

die Portfolio Loan Loss Provision (PLLP). Die Höhe errechnet sich – unter Berücksichtigung von Sicherheiten<br />

– aus den historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und abgeleiteten Verlustquoten.

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