PDF herunterladen - Oldenburgische Landesbank
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084 Konzernanhang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Wertberichtigungen<br />
und Rückstellungen<br />
im Kreditgeschäft<br />
(Risikovorsorge)<br />
Nicht-homogenes<br />
Portfolio<br />
Homogenes Portfolio<br />
Bei Anwendung von Hedge Accounting wird die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführende Bewer-<br />
tungsänderung (Fair Value-Änderung) der betrachteten Grundgeschäfte – soweit es sich um Forderun-<br />
gen an Kunden handelt – als Ausgleich zur Bewertungsänderung der korrespondierenden Zinsswaps in<br />
die Position Forderungen an Kunden eingebucht. Der Marktwert der Zinsswaps wird in den Positionen<br />
Sonstige Aktiva / Sonstige Passiva gezeigt.<br />
Um einen Wertminderungsbedarf objektiviert nachzuweisen, analysiert die Bank als Auslösekriterien<br />
erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder Schuldners, Vertragsbruch, Zugeständnisse<br />
an den Kreditnehmer aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gründe, die im Zusammenhang mit<br />
dessen finanziellen Schwierigkeiten stehen, Wahrscheinlichkeit der Insolvenz oder Sanierungsnotwendigkeit<br />
des Kreditnehmers sowie das Anzeigen beobachtbarer Daten, dass eine messbare Minderung<br />
der erwarteten künftigen Zahlungsströme einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten seit erstmaligem<br />
Ansatz eingetreten ist, obwohl die Minderung nicht einem einzelnen finanziellen Vermögenswert<br />
der Gruppe zugerechnet werden kann.<br />
Die Ausfallgefährdung eines Kunden ist insbesondere dann zu überprüfen, wenn Anhaltspunkte darauf<br />
hindeuten, dass die Bank nicht alle im Kreditvertrag bestimmten und fälligen Forderungen termingerecht<br />
erzielen wird. Eine Ausfallgefährdung ist dann gegeben, wenn es für die Bank auf Basis der aktuellen<br />
Informationen und Ereignisse wahrscheinlich ist, dass sie nicht alle im Kreditvertrag bestimmten<br />
und fälligen Forderungen termingerecht erzielen wird. Dabei kann die Zahlung des Kapitaldienstes in<br />
der durch den Kreditvertrag geregelten Höhe oder dem dort geregelten Zeitpunkt in Frage stehen.<br />
Die Risikovorsorge stellt den Erwartungswert der Wertminderungen der Kreditforderungen dar, wobei<br />
neben den eingetretenen Wertminderungen auch latente Risiken aus der Struktur und Qualität<br />
des Kreditportfolios berücksichtigt werden. Die Bemessung der Risikovorsorge ist aufgrund der verwendeten<br />
Verfahren einer Schätzungsunsicherheit unterworfen. Wir halten die gebildete Risikovorsorge<br />
für ausreichend.<br />
Grundsätzlich kann die Bemessungsmethodik von der Bedeutung der Forderung für das Kreditinstitut<br />
abhängig gemacht werden (signifikante bzw. nicht signifikante Forderungen). Die OLB unterscheidet<br />
daher das Mengenkreditgeschäft mit nahezu gleich verteiltem Risiko (homogenes Portfolio), das Einzelkreditgeschäft<br />
mit individuellem Risikogehalt (nicht homogenes Kreditportfolio) und die Länderrisiken<br />
(s. u.) sowie die dazugehörenden Vorsorgearten:<br />
Zur Berücksichtigung festgestellter individuell signifikanter Ausfälle werden im nicht-homogenen Portfolio<br />
Einzelwertberichtigungen (Specific Loan Loss Provision = SLLP) gebildet. Die Höhe bemisst sich –<br />
unter Berücksichtigung der diskontierten Sicherheitenwerte – nach dem Unterschiedsbetrag zwischen<br />
dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der erwarteten Zahlungseingänge auf diese Forderung.<br />
Darüber hinaus werden für Wertminderungen im nicht individuell vorgesorgten Forderungsvolumen<br />
Portfoliowertberichtigungen (General Loan Loss Provision = GLLP) gebildet, da erwartet werden muss,<br />
dass Ausfälle am Bilanzstichtag zwar schlagend geworden sind, diese aber noch nicht identifiziert werden<br />
können. Für die Beurteilung der Wertminderung fasst die Bank finanzielle Vermögenswerte mit<br />
ähnlichen Risikoeigenschaften zusammen. Die Höhe der Risikovorsorge für das nicht-homogene Portfolio<br />
ergibt sich unter Berücksichtigung der diskontierten Sicherheitenwerte aus den historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />
und abgeleiteten Verlustquoten.<br />
Den ermittelten Ausfällen des homogenen Portfolios wird mit pauschalierten Einzelwertberichtigungen<br />
Rechnung getragen. Darüber hinaus werden Pauschalwertberichtigungen für am Bilanzstichtag zwar vorhandene,<br />
aber noch nicht identifizierte Ausfälle gebildet. Beide Risikovorsorgebeträge zusammen bilden<br />
die Portfolio Loan Loss Provision (PLLP). Die Höhe errechnet sich – unter Berücksichtigung von Sicherheiten<br />
– aus den historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und abgeleiteten Verlustquoten.