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078 Konzernanhang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Finanzinstrumente Kategorien der Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei dem anderen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Die Käufe und Verkäufe der finanziellen Vermögenswerte werden zum Handelstag (trade date) angesetzt bzw. ausgebucht. Gemäß IAS 39 sind alle Finanzinstrumente in der Bilanz zu erfassen, in vorgegebene Bestandskategorien einzuteilen und in Abhängigkeit von dieser Einteilung zu bewerten: • Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder Schulden (Held-for-Trading) dienen hauptsächlich dazu, Gewinne aus kurzfristigen Preisschwankungen oder der Händlermarge zu erzielen. • Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzanlagen (Held-to-Maturity) sind Vermögenswerte mit festen Zahlungen und fester Laufzeit, die die Bank bis zur Endfälligkeit halten kann und will. Die Halteabsicht und -fähigkeit ist bei Erwerb und zu jedem Bilanzstichtag zu dokumentieren. Zum Berichtsstichtag hat die Bank keine Vermögenswerte in diese Kategorie eingestuft. • Vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen (Loans and Receivables) sind finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Kategorie beinhaltet im Wesentlichen die Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden. • Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available-for-Sale) sind die Residualgröße, also alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht einer der vorstehenden Kategorien zuzuordnen sind, d. h. die Bank nutzt diese Kategorie nicht als Designationskategorie. Die Bank weist diese Bestände als Finanzanlagen aus. • Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verpflichtungen als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet einzustufen (Designated as at Fair Value), wird nicht Gebrauch gemacht. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht Handelszwecken dienen, zählen insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie Verbriefte Verbindlichkeiten. Die Erstbewertung sämtlicher Finanzinstrumente erfolgt zu Anschaffungskosten (unter Einbeziehung von Transaktionskosten), die dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value, bzw. Marktwert) der hingegebenen (beim Erwerb finanzieller Vermögenswerte) oder erhaltenen (beim Erwerb finanzieller Verpflichtungen) Gegenleistung entsprechen. In der Folge werden finanzielle Vermögenswerte grundsätzlich mit dem Fair Value bewertet. Ausgenommen hiervon sind ausgereichte Kredite und Forderungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, und bestimmte finanzielle Vermögenswerte, deren Fair Value nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Diese Ausnahmen werden mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sofern es sich um Eigenkapitalinstrumente handelt, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt, werden diese finanziellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten (at cost) bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten werden – sofern sie nicht zum Fair Value bewertete Handelspassiva sind – ebenfalls mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Von der Fair-Value-Option macht die OLB keinen Gebrauch. Die entsprechende Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und Verpflichtungen in die oben genannten Kategorien wird bei Ersterfassung festgelegt. Umwidmungen haben im Berichtsjahr nicht stattgefunden. Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt bei Verlust der Kontrolle über die vertraglichen Rechte aus diesem Vermögenswert. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn diese getilgt ist. Bezüglich der Bewertungs- und Bilanzierungsgrundlagen der einzelnen Bilanzposten und GuV-Positionen verweisen wir auf die Angaben in den ergänzenden Erläuterungen (Notes).
Die Währungsumrechnung erfolgt nach den Vorschriften des IAS 21. Danach werden auf Fremdwäh- rung lautende monetäre Vermögenswerte und Schulden sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte zu Kassamittelkursen des Bilanzstichtags in Euro umgerechnet. Devisentermingeschäfte werden zu aktuellen, für die Restlaufzeit gültigen Terminkursen bewertet. Nichtmonetäre Vermögenswerte, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind, werden mit dem aktuellen Wechselkurs in Euro umgerechnet. Aufwendungen und Erträge, die sich aus der Währungsumrechnung ergeben, schlagen sich grundsätzlich in den entsprechenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung nieder. Es bestanden keine wesentlichen offenen Nettodevisenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden aufgerechnet und als Saldo in der Bilanz ausgewiesen, wenn gegenüber dem Geschäftspartner ein einklagbares Recht auf Aufrechnung der Beträge besteht und die Erfüllung der Geschäfte auf Nettobasis erfolgt oder gleichzeitig mit der Realisierung des Vermögenswertes die Verbindlichkeit beglichen wird. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Zu Zinserträgen gehören Zinserträge aus Forderungen und Wertpapieren sowie aufgelaufene Agien und Disagien. Unter den laufenden Erträgen werden Dividenden aus Aktien, Dividenden aus Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ausgewiesen. Dividenden werden zum Zeitpunkt der rechtlichen Entstehung des Dividendenanspruchs erfolgswirksam. Bei Zinsen für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert berechnet werden, erfolgt der Ansatz nach der Effektivzinsmethode. Das Unwinding als Barwertveränderung wertberichtigter oder abgeschriebener Forderungen erfolgt im Wege der Verwendung des Wertberichtigungskontos zugunsten des Zinsertrages. Die Bruttoforderung wird insoweit nicht verändert. Zinserträge und -aufwendungen aus Repo- und Reverse-Repo-Geschäften werden ebenfalls periodengerecht abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. In dieser Position sind Provisionen aus dem Wertpapiergeschäft, der Vermögensverwaltung, dem Zahlungsverkehr, dem Auslandsgeschäft und Provisionen aus Dienstleistungen für Treuhandgeschäfte sowie aus der Vermittlung von Bankgeschäften, Versicherungen, Kreditkarten, Bausparverträgen und Immobilien enthalten. Provisionen werden zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung erfolgswirksam. Das Laufende Handelsergebnis umfasst alle realisierten und unrealisierten Gewinne und Verluste aus den Handelsaktiva und -passiva, soweit sie dem laufenden Geschäft zugeordnet sind. Darüber hinaus sind Provisionen sowie sämtliche aus Handelsaktivitäten resultierenden Zinserträge/-aufwendungen und Dividendenerträge im Laufenden Handelsergebnis enthalten. Die durch Hedge Accounting auftretenden Ineffektivitäten in den definierten Schranken des IAS 39 schlagen sich ebenfalls im Laufenden Handelsergebnis nieder. Die Bank bildet Sicherungsbeziehungen nach den strengen Regeln des IAS 39 ab. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Es werden nur „Fair Value-Hedges“ zur Absicherung von Marktwertveränderungen bilanzierter Vermögenswerte bezüglich des Zinsänderungsrisikos gebildet. Als das abgesicherte Risiko wird das Risiko der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der abgesicherten Grundgeschäfte angesehen, das auf eine Veränderung des zugrunde liegenden Referenzzinssatzes zurückgeführt werden kann. Konzernanhang Währungs- umrechnung Aufrechnung Zinsüberschuss Provisionsüberschuss Laufendes Handelsergebnis Fair Value Hedge Accounting 079 Konzernanhang
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rung lautende monetäre Vermögenswerte und Schulden sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte<br />
Kassageschäfte zu Kassamittelkursen des Bilanzstichtags in Euro umgerechnet. Devisentermingeschäfte<br />
werden zu aktuellen, für die Restlaufzeit gültigen Terminkursen bewertet. Nichtmonetäre Vermögenswerte,<br />
die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind, werden mit dem aktuellen Wechselkurs<br />
in Euro umgerechnet.<br />
Aufwendungen und Erträge, die sich aus der Währungsumrechnung ergeben, schlagen sich grundsätzlich<br />
in den entsprechenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung nieder. Es bestanden<br />
keine wesentlichen offenen Nettodevisenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres.<br />
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden aufgerechnet und als Saldo in der Bilanz<br />
ausgewiesen, wenn gegenüber dem Geschäftspartner ein einklagbares Recht auf Aufrechnung der Beträge<br />
besteht und die Erfüllung der Geschäfte auf Nettobasis erfolgt oder gleichzeitig mit der Realisierung<br />
des Vermögenswertes die Verbindlichkeit beglichen wird.<br />
Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Zu Zinserträgen gehören<br />
Zinserträge aus Forderungen und Wertpapieren sowie aufgelaufene Agien und Disagien.<br />
Unter den laufenden Erträgen werden Dividenden aus Aktien, Dividenden aus Anteilen an verbundenen<br />
Unternehmen und Beteiligungen ausgewiesen.<br />
Dividenden werden zum Zeitpunkt der rechtlichen Entstehung des Dividendenanspruchs erfolgswirksam.<br />
Bei Zinsen für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam<br />
zum beizulegenden Zeitwert berechnet werden, erfolgt der Ansatz nach der Effektivzinsmethode.<br />
Das Unwinding als Barwertveränderung wertberichtigter oder abgeschriebener Forderungen erfolgt<br />
im Wege der Verwendung des Wertberichtigungskontos zugunsten des Zinsertrages. Die Bruttoforderung<br />
wird insoweit nicht verändert.<br />
Zinserträge und -aufwendungen aus Repo- und Reverse-Repo-Geschäften werden ebenfalls periodengerecht<br />
abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen.<br />
In dieser Position sind Provisionen aus dem Wertpapiergeschäft, der Vermögensverwaltung, dem Zahlungsverkehr,<br />
dem Auslandsgeschäft und Provisionen aus Dienstleistungen für Treuhandgeschäfte sowie<br />
aus der Vermittlung von Bankgeschäften, Versicherungen, Kreditkarten, Bausparverträgen und Immobilien<br />
enthalten. Provisionen werden zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung erfolgswirksam.<br />
Das Laufende Handelsergebnis umfasst alle realisierten und unrealisierten Gewinne und Verluste aus<br />
den Handelsaktiva und -passiva, soweit sie dem laufenden Geschäft zugeordnet sind. Darüber hinaus<br />
sind Provisionen sowie sämtliche aus Handelsaktivitäten resultierenden Zinserträge/-aufwendungen<br />
und Dividendenerträge im Laufenden Handelsergebnis enthalten. Die durch Hedge Accounting auftretenden<br />
Ineffektivitäten in den definierten Schranken des IAS 39 schlagen sich ebenfalls im Laufenden<br />
Handelsergebnis nieder.<br />
Die Bank bildet Sicherungsbeziehungen nach den strengen Regeln des IAS 39 ab.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Es werden nur „Fair Value-Hedges“ zur Absicherung von Marktwertveränderungen bilanzierter Vermögenswerte<br />
bezüglich des Zinsänderungsrisikos gebildet. Als das abgesicherte Risiko wird das Risiko der<br />
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der abgesicherten Grundgeschäfte angesehen, das auf eine<br />
Veränderung des zugrunde liegenden Referenzzinssatzes zurückgeführt werden kann.<br />
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Währungs-<br />
umrechnung<br />
Aufrechnung<br />
Zinsüberschuss<br />
Provisionsüberschuss<br />
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Fair Value Hedge<br />
Accounting<br />
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