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078 Konzernanhang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Finanzinstrumente<br />

Kategorien der<br />

Finanzinstrumente<br />

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines<br />

finanziellen Vermögenswertes und bei dem anderen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit<br />

oder eines Eigenkapitalinstruments führt.<br />

Die Käufe und Verkäufe der finanziellen Vermögenswerte werden zum Handelstag (trade date) angesetzt<br />

bzw. ausgebucht.<br />

Gemäß IAS 39 sind alle Finanzinstrumente in der Bilanz zu erfassen, in vorgegebene Bestandskategorien<br />

einzuteilen und in Abhängigkeit von dieser Einteilung zu bewerten:<br />

• Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder Schulden (Held-for-Trading) dienen<br />

hauptsächlich dazu, Gewinne aus kurzfristigen Preisschwankungen oder der Händlermarge zu erzielen.<br />

• Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzanlagen (Held-to-Maturity) sind Vermögenswerte mit<br />

festen Zahlungen und fester Laufzeit, die die Bank bis zur Endfälligkeit halten kann und will.<br />

Die Halteabsicht und -fähigkeit ist bei Erwerb und zu jedem Bilanzstichtag zu dokumentieren.<br />

Zum Berichtsstichtag hat die Bank keine Vermögenswerte in diese Kategorie eingestuft.<br />

• Vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen (Loans and Receivables) sind finanzielle<br />

Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert<br />

sind. Diese Kategorie beinhaltet im Wesentlichen die Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden.<br />

• Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available-for-Sale) sind die Residualgröße,<br />

also alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht einer der vorstehenden Kategorien zuzuordnen<br />

sind, d. h. die Bank nutzt diese Kategorie nicht als Designationskategorie. Die Bank weist diese<br />

Bestände als Finanzanlagen aus.<br />

• Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verpflichtungen als erfolgswirksam<br />

zum beizulegenden Zeitwert bewertet einzustufen (Designated as at Fair Value), wird nicht<br />

Gebrauch gemacht.<br />

Zu den finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht Handelszwecken dienen, zählen insbesondere Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie Verbriefte Verbindlichkeiten.<br />

Die Erstbewertung sämtlicher Finanzinstrumente erfolgt zu Anschaffungskosten (unter Einbeziehung<br />

von Transaktionskosten), die dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value, bzw. Marktwert) der hingegebenen<br />

(beim Erwerb finanzieller Vermögenswerte) oder erhaltenen (beim Erwerb finanzieller Verpflichtungen)<br />

Gegenleistung entsprechen. In der Folge werden finanzielle Vermögenswerte grundsätzlich<br />

mit dem Fair Value bewertet. Ausgenommen hiervon sind ausgereichte Kredite und Forderungen, die<br />

nicht zu Handelszwecken gehalten werden, und bestimmte finanzielle Vermögenswerte, deren Fair<br />

Value nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Diese Ausnahmen werden mit fortgeführten Anschaffungskosten<br />

bewertet. Sofern es sich um Eigenkapitalinstrumente handelt, für die kein auf einem aktiven Markt<br />

notierter Preis vorliegt, werden diese finanziellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten (at cost) bewertet.<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten werden – sofern sie nicht zum Fair Value bewertete Handelspassiva<br />

sind – ebenfalls mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Von der Fair-Value-Option macht<br />

die OLB keinen Gebrauch.<br />

Die entsprechende Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und Verpflichtungen in die<br />

oben genannten Kategorien wird bei Ersterfassung festgelegt. Umwidmungen haben im Berichtsjahr<br />

nicht stattgefunden.<br />

Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt bei Verlust der Kontrolle über die vertraglichen<br />

Rechte aus diesem Vermögenswert. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn diese<br />

getilgt ist.<br />

Bezüglich der Bewertungs- und Bilanzierungsgrundlagen der einzelnen Bilanzposten und GuV-Positionen<br />

verweisen wir auf die Angaben in den ergänzenden Erläuterungen (Notes).

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