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076 Konzernanhang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

01 Grundlagen der<br />

Rechnungslegung<br />

Konzernanhang<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die <strong>Oldenburgische</strong> <strong>Landesbank</strong> AG (OLB) ist gemäß § 290 Abs. 1 HGB verpflichtet, für den Teilkon-<br />

zern OLB einen Konzernabschluss aufzustellen, da die Befreiungstatbestände des § 291 Abs. 1 wegen<br />

der Ausschlussklausel in § 291 Abs. 3 Nr. 1 HGB nicht greifen.<br />

Der Konzernabschluss ist nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS)<br />

und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie<br />

durch die EU verabschiedet sind, als verpflichtender Konzernabschluss gemäß Art. 4 der IAS-VO aufgestellt.<br />

Darüber hinaus regelt § 340i Abs. 2 HGB i. V. m. § 315a Abs. 1 HGB die Anwendung der genannten<br />

Vorschriften des HGB, wie z. B. zum Konzernlagebericht, die auch auf den IFRS-Konzernabschluss anzuwenden<br />

sind, sowie weitere explizite Zusatzangaben.<br />

Bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses wurden alle Standards angewandt, deren<br />

Anwendung für die Geschäftsjahre Pflicht war, sofern sie für den OLB-Konzern einschlägig sind.<br />

Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen bestehender Vorschriften waren erstmals verpflichtend für<br />

das Geschäftsjahr 2012 anzuwenden, sofern sie für den OLB-Konzern einschlägig sind:<br />

• Änderung IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben<br />

• Übertragung finanzieller Vermögenswerte<br />

Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen bestehender Vorschriften wurden vorzeitig freiwillig umgesetzt:<br />

• Änderung IAS 1 Darstellung des Abschlusses (verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden,<br />

die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen)<br />

• Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses<br />

Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen bestehender Vorschriften wurden nicht vorzeitig umgesetzt:<br />

• IAS 19 (überarbeitet 2011) Leistungen an Arbeitnehmer (erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre<br />

ab 1.1.2013)<br />

Diese Änderungen werden im Jahr 2013 zu einem erstmaligen Ausweis versicherungsmathematischer<br />

Verluste im Sonstigen Ergebnis führen. Diese betrugen per 31.12.2012 64,3 Mio. Euro. Dieser Belastung<br />

des Sonstigen Ergebnisses steht eine Entlastung korrespondierender latenter Steuern in Höhe<br />

von 19,9 Mio. Euro gegenüber, so dass sich ein Nettoaufwand von 44,4 Mio. Euro ergibt, der mit Erstanwendung<br />

verlustneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst wird.<br />

Außerdem wurden eine Reihe weiterer Standards und Interpretation verabschiedet, die nach unseren<br />

Erwartungen keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden:<br />

• Änderungen im IAS 27 – Einzelabschlüsse<br />

(erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre ab 1.1.2014)<br />

• Änderungen im IAS 28 – Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und<br />

Gemeinschaftsunternehmen (erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre ab 1.1.2014)<br />

• Änderungen im IAS 32 – Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden<br />

(erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre ab 1.1.2014)<br />

• IFRS 10 – Konzernabschlüsse (erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre ab 1.1.2014)<br />

• IFRS 11 – Gemeinschaftliche Tätigkeiten (erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre ab 1.1.2014)<br />

• IFRS 12 – Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen<br />

(erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre ab 1.1.2014)<br />

• IFRS 13 – Bewertung zum beizulegenden Zeitwert<br />

(erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre ab 1.1.2013)

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