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132 Konzernanhang Ergänzende Angaben<br />

46 Aktienbezogene<br />

Vergütung<br />

Aktienkaufpläne für Mitarbeiter. Aktien der Allianz SE werden auch berechtigten Mitarbeitern des OLB-<br />

Konzerns innerhalb vorgegebener Frist zu vergünstigten Konditionen angeboten. Um teilnahmeberechtigt<br />

zu sein, müssen Mitarbeiter grundsätzlich mindestens sechs Monate vor dem Aktienangebot<br />

ununterbrochen in einem ungekündigten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis beschäftigt gewesen sein;<br />

außerdem unterliegt der Kauf Einschränkungen bezüglich des Betrages, den Mitarbeiter in den Aktienkauf<br />

investieren können. Die Anzahl der durch diese Angebote ausgegebenen Aktien im OLB-Konzern<br />

belief sich im Geschäftsjahr auf 29.048 Stück (Vorjahr: 34.427 Stück); der Unterschiedsbetrag zwischen<br />

Ausübungs- und Marktpreis in Höhe von 0,2 Mio. Euro für 2012 (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) wurde unter<br />

dem Personalaufwand ausgewiesen.<br />

Group-Equity-Incentive-Pläne. Die Group-Equity-Incentive-Pläne (GEI-Pläne) des OLB-Konzerns unterstützen<br />

die Ausrichtung des Top-Managements, insbesondere des Vorstands, auf die nachhaltige Steigerung<br />

des Unternehmenswertes. Bis 2010 umfassten die GEI virtuelle Optionen (Stock Appreciation<br />

Rights, SAR) und virtuelle Aktien (Restricted Stock Units, RSU). Ab der Gewährung im Jahr 2011 ersetzte<br />

der Allianz Equity-Incentive-Plan (AEI) die GEI-Pläne. Im AEI-Plan werden den Planteilnehmern nur<br />

noch virtuelle Aktien (Restricted Stock Units) gewährt.<br />

Stock-Appreciation-Rights-Pläne. Die SAR, die einem Planteilnehmer gewährt wurden, verpflichten den<br />

OLB-Konzern in Bezug auf jedes gewährte Recht, den Unterschiedsbetrag zwischen dem Börsenkurs<br />

der Allianz Aktie am Tag der Ausübung und dem Referenzkurs als Barzahlung zu leisten. Der maximale<br />

Unterschied ist auf 150 % des Referenzkurses begrenzt. Der Referenzkurs entspricht dem Durchschnitt<br />

der Schlusskurse der Allianz SE Aktie an den zehn Börsentagen, die im Ausgabejahr der Bilanzpressekonferenz<br />

der Allianz SE folgen. Die bis 2008 gewährten SAR können nach einer Sperrfrist von zwei<br />

Jahren ausgeübt werden und verfallen nach sieben Jahren. Für SAR, die ab 2009 gewährt wurden, gilt<br />

eine Sperrfrist von vier Jahren, und sie verfallen ebenfalls nach sieben Jahren. Nach Ablauf der Sperrfrist<br />

können die SAR vom Planteilnehmer ausgeübt werden, sofern folgende Marktbedingungen erfüllt sind:<br />

1. der Kurs der Allianz SE Aktie hat während der Laufzeit den Dow Jones Europe STOXX Price Index<br />

mindestens einmal für einen Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Börsentagen übertroffen und<br />

2. der Aktienkurs der Allianz SE übersteigt den Referenzkurs bei Ausübung um mindestens 20 %.<br />

Darüber hinaus werden SAR vor dem Ablauf der Sperrfrist unter der Voraussetzung, dass die genannten<br />

Marktbedingungen erfüllt sind, durch das Unternehmen ausgeübt, wenn ein Planteilnehmer stirbt,<br />

sich die Mehrheitsverhältnisse ändern oder ein Planteilnehmer wegen betriebsbedingter Kündigung<br />

ausscheidet.<br />

Die am letzten Tag des Plans nicht ausgeübten Rechte werden automatisch ausgeübt, sofern die obengenannten<br />

Bedingungen erfüllt sind. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind oder ein Teilnehmer des<br />

Plans aus dem Beschäftigungsverhältnis zum OLB-Konzern ausgeschieden ist, verfallen die Rechte.<br />

Der Zeitwert der SAR zum Zeitpunkt der Gewährung wird mittels eines Cox-Rubinstein binomialen<br />

Optionsbewertungsmodells bestimmt. Die Volatilität wird aus beobachtbaren historischen Marktpreisen<br />

abgeleitet. Sind bezüglich des Ausübungsverhaltens der SAR keine historischen Informationen<br />

verfügbar (vor allem die Pläne, die von 2006 bis 2008 ausgegeben wurden, sind nicht im Geld), wird<br />

angenommen, dass die erwartete Laufzeit der Zeit bis zum Verfall der SAR entspricht.

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