PDF (4,5 MB) - Allianz
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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
stellt keinen objektiven Hinweis auf ein Verlustereignis dar. Der Betrag der Wertminderungen wird<br />
erfolgswirksam in der Position Ergebnis aus Finanzanlagen erfasst. Wenn die Gründe für die vorherige<br />
Abschreibung entfallen sind, wird eine spätere Wertaufholung erfolgswirksam maximal bis zur<br />
Höhe des fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungswerts in der Position Ergebnis aus Finanzanlagen<br />
vorgenommen.<br />
Der Ausweis der Laufenden Erträge aus Schuldverschreibungen einschließlich über die Laufzeit abgegrenzter<br />
Agien oder Disagien erfolgt im Zinsüberschuss. Dividendenerträge aus Aktien sowie Erträge<br />
aus Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen fließen in die gleiche Position ein. Die<br />
beim Verkauf dieser Wertpapiere realisierten Gewinne und Verluste werden unter dem Ergebnis aus<br />
Finanzanlagen ausgewiesen. Die Ergebniseffekte aus Derivaten, die den Spezialfonds ökonomisch zuzuordnen<br />
sind und nicht für Hedge Accounting qualifizieren, werden unter dem Nicht laufenden Handelsergebnis<br />
ausgewiesen.<br />
Bei einem Repo-Geschäft verkauft der Konzern Wertpapiere und vereinbart gleichzeitig, diese Wertpapiere<br />
zu einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Kurs zurückzukaufen. Die mit den Wertpapieren<br />
verbundenen Chancen und Risiken aus Zinsänderung und Adressenausfall bleiben während der<br />
gesamten Laufzeit der Geschäfte im Konzern. Entsprechend werden die Wertpapiere weiterhin in der Bilanz<br />
des Konzerns als Handelsaktiva oder Finanzanlagen ausgewiesen. Der Gegenwert aus dem rechtlichen Verkauf<br />
ist in der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bzw. Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kunden enthalten und als Verbindlichkeit aus Repo-Geschäften ausgewiesen.<br />
Zinsaufwendungen aus Repo-Geschäften werden periodengerecht abgegrenzt und im Zinsüberschuss<br />
ausgewiesen.<br />
Bei einem Reverse-Repo-Geschäft kauft der Konzern Wertpapiere und vereinbart gleichzeitig, diese Wertpapiere<br />
zu einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Kurs zurückzugeben. Die mit den Wertpapieren<br />
verbundenen Chancen und Risiken aus Zinsänderung und Adressenausfall bleiben während der<br />
gesamten Laufzeit der Geschäfte beim Kontrahenten. Entsprechend werden die Wertpapiere nicht in der<br />
Bilanz des Konzerns als Handelsaktiva oder Finanzanlagen ausgewiesen. Der Gegenwert aus dem rechtlichen<br />
Kauf ist in der Bilanzposition Forderungen an Kreditinstitute bzw. Forderungen an Kunden enthalten<br />
und als Forderung aus Reverse-Repo-Geschäften ausgewiesen.<br />
Zinserträge aus Reverse-Repo-Geschäften werden periodengerecht abgegrenzt und im Zinsüberschuss<br />
ausgewiesen.<br />
Originäre Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie angekaufte Forderungen, die nicht zu<br />
Handelszwecken dienen und nicht an einem aktiven Markt notiert sind, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten,<br />
ggf. abzüglich Wertberichtigungen, angesetzt. Die Erstbewertung dieser Forderungen<br />
erfolgt zum Transaktionspreis, der dem dem Schuldner zur Verfügung gestellten Geldbetrag entspricht.<br />
Der Buchwert dieser Forderungen bei Ersterfassung beinhaltet deswegen auch eingepreiste<br />
Transaktionskosten.<br />
Zinserträge werden nach der Effektivzinsmethode erfasst. Ein Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungsbetrag<br />
und Nennbetrag sowie Kreditbearbeitungsgebühren werden – sofern Zinscharakter vorliegt – effektivzinsgerecht<br />
erfolgswirksam abgegrenzt. Kreditforderungen werden als ausfallgefährdet eingestuft, wenn<br />
es auf Basis aktueller Informationen oder Ereignisse wahrscheinlich ist, dass ein Kunde seine Zins- oder<br />
Tilgungsleistungen bei Fälligkeit nicht vertragsgemäß erbringen wird. Ungeachtet eines Rechtsanspruchs<br />
werden Zinsen auf die bestehenden Forderungen nicht mehr vereinnahmt, wenn die Kapitalrückzahlung<br />
zweifelhaft und deshalb mit einer Risikovorsorge belegt wird. Von diesem Zeitpunkt an werden sämtliche<br />
Zahlungen zunächst zur Rückführung der Kapitalforderung verwandt. Das Unwinding als Barwertveränderung<br />
wertberichtigter oder abgeschriebener Forderungen erfolgt im Wege der Verwendung des Wertberichtigungskontos<br />
zugunsten des Zinsertrages. Bezüglich der Effekte aus Unwinding wird auf die Tabelle<br />
zum Zinsüberschuss verwiesen und unterschieden, ob es sich um Effekte aus wertgeminderten oder aus<br />
abgeschriebenen finanziellen Vermögenswerten handelt.<br />
Konzernanhang<br />
Repo-Geschäfte<br />
Reverse-Repo-<br />
Geschäfte<br />
Forderungen an<br />
Kreditinstitute<br />
und Forderungen<br />
an Kunden<br />
083<br />
Konzernanhang