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PDF (4,5 MB) - Allianz

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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

stellt keinen objektiven Hinweis auf ein Verlustereignis dar. Der Betrag der Wertminderungen wird<br />

erfolgswirksam in der Position Ergebnis aus Finanzanlagen erfasst. Wenn die Gründe für die vorherige<br />

Abschreibung entfallen sind, wird eine spätere Wertaufholung erfolgswirksam maximal bis zur<br />

Höhe des fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungswerts in der Position Ergebnis aus Finanzanlagen<br />

vorgenommen.<br />

Der Ausweis der Laufenden Erträge aus Schuldverschreibungen einschließlich über die Laufzeit abgegrenzter<br />

Agien oder Disagien erfolgt im Zinsüberschuss. Dividendenerträge aus Aktien sowie Erträge<br />

aus Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen fließen in die gleiche Position ein. Die<br />

beim Verkauf dieser Wertpapiere realisierten Gewinne und Verluste werden unter dem Ergebnis aus<br />

Finanzanlagen ausgewiesen. Die Ergebniseffekte aus Derivaten, die den Spezialfonds ökonomisch zuzuordnen<br />

sind und nicht für Hedge Accounting qualifizieren, werden unter dem Nicht laufenden Handelsergebnis<br />

ausgewiesen.<br />

Bei einem Repo-Geschäft verkauft der Konzern Wertpapiere und vereinbart gleichzeitig, diese Wertpapiere<br />

zu einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Kurs zurückzukaufen. Die mit den Wertpapieren<br />

verbundenen Chancen und Risiken aus Zinsänderung und Adressenausfall bleiben während der<br />

gesamten Laufzeit der Geschäfte im Konzern. Entsprechend werden die Wertpapiere weiterhin in der Bilanz<br />

des Konzerns als Handelsaktiva oder Finanzanlagen ausgewiesen. Der Gegenwert aus dem rechtlichen Verkauf<br />

ist in der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bzw. Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kunden enthalten und als Verbindlichkeit aus Repo-Geschäften ausgewiesen.<br />

Zinsaufwendungen aus Repo-Geschäften werden periodengerecht abgegrenzt und im Zinsüberschuss<br />

ausgewiesen.<br />

Bei einem Reverse-Repo-Geschäft kauft der Konzern Wertpapiere und vereinbart gleichzeitig, diese Wertpapiere<br />

zu einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Kurs zurückzugeben. Die mit den Wertpapieren<br />

verbundenen Chancen und Risiken aus Zinsänderung und Adressenausfall bleiben während der<br />

gesamten Laufzeit der Geschäfte beim Kontrahenten. Entsprechend werden die Wertpapiere nicht in der<br />

Bilanz des Konzerns als Handelsaktiva oder Finanzanlagen ausgewiesen. Der Gegenwert aus dem rechtlichen<br />

Kauf ist in der Bilanzposition Forderungen an Kreditinstitute bzw. Forderungen an Kunden enthalten<br />

und als Forderung aus Reverse-Repo-Geschäften ausgewiesen.<br />

Zinserträge aus Reverse-Repo-Geschäften werden periodengerecht abgegrenzt und im Zinsüberschuss<br />

ausgewiesen.<br />

Originäre Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie angekaufte Forderungen, die nicht zu<br />

Handelszwecken dienen und nicht an einem aktiven Markt notiert sind, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten,<br />

ggf. abzüglich Wertberichtigungen, angesetzt. Die Erstbewertung dieser Forderungen<br />

erfolgt zum Transaktionspreis, der dem dem Schuldner zur Verfügung gestellten Geldbetrag entspricht.<br />

Der Buchwert dieser Forderungen bei Ersterfassung beinhaltet deswegen auch eingepreiste<br />

Transaktionskosten.<br />

Zinserträge werden nach der Effektivzinsmethode erfasst. Ein Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungsbetrag<br />

und Nennbetrag sowie Kreditbearbeitungsgebühren werden – sofern Zinscharakter vorliegt – effektivzinsgerecht<br />

erfolgswirksam abgegrenzt. Kreditforderungen werden als ausfallgefährdet eingestuft, wenn<br />

es auf Basis aktueller Informationen oder Ereignisse wahrscheinlich ist, dass ein Kunde seine Zins- oder<br />

Tilgungsleistungen bei Fälligkeit nicht vertragsgemäß erbringen wird. Ungeachtet eines Rechtsanspruchs<br />

werden Zinsen auf die bestehenden Forderungen nicht mehr vereinnahmt, wenn die Kapitalrückzahlung<br />

zweifelhaft und deshalb mit einer Risikovorsorge belegt wird. Von diesem Zeitpunkt an werden sämtliche<br />

Zahlungen zunächst zur Rückführung der Kapitalforderung verwandt. Das Unwinding als Barwertveränderung<br />

wertberichtigter oder abgeschriebener Forderungen erfolgt im Wege der Verwendung des Wertberichtigungskontos<br />

zugunsten des Zinsertrages. Bezüglich der Effekte aus Unwinding wird auf die Tabelle<br />

zum Zinsüberschuss verwiesen und unterschieden, ob es sich um Effekte aus wertgeminderten oder aus<br />

abgeschriebenen finanziellen Vermögenswerten handelt.<br />

Konzernanhang<br />

Repo-Geschäfte<br />

Reverse-Repo-<br />

Geschäfte<br />

Forderungen an<br />

Kreditinstitute<br />

und Forderungen<br />

an Kunden<br />

083<br />

Konzernanhang

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