PDF (4,5 MB) - Allianz
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078 Konzernanhang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Finanzinstrumente<br />
Kategorien der<br />
Finanzinstrumente<br />
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines<br />
finanziellen Vermögenswertes und bei dem anderen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit<br />
oder eines Eigenkapitalinstruments führt.<br />
Die Käufe und Verkäufe der finanziellen Vermögenswerte werden zum Handelstag (trade date) angesetzt<br />
bzw. ausgebucht.<br />
Gemäß IAS 39 sind alle Finanzinstrumente in der Bilanz zu erfassen, in vorgegebene Bestandskategorien<br />
einzuteilen und in Abhängigkeit von dieser Einteilung zu bewerten:<br />
• Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder Schulden (Held-for-Trading) dienen<br />
hauptsächlich dazu, Gewinne aus kurzfristigen Preisschwankungen oder der Händlermarge zu erzielen.<br />
• Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzanlagen (Held-to-Maturity) sind Vermögenswerte mit<br />
festen Zahlungen und fester Laufzeit, die die Bank bis zur Endfälligkeit halten kann und will.<br />
Die Halteabsicht und -fähigkeit ist bei Erwerb und zu jedem Bilanzstichtag zu dokumentieren.<br />
Zum Berichtsstichtag hat die Bank keine Vermögenswerte in diese Kategorie eingestuft.<br />
• Vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen (Loans and Receivables) sind finanzielle<br />
Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert<br />
sind. Diese Kategorie beinhaltet im Wesentlichen die Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden.<br />
• Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available-for-Sale) sind die Residualgröße,<br />
also alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht einer der vorstehenden Kategorien zuzuordnen<br />
sind, d. h. die Bank nutzt diese Kategorie nicht als Designationskategorie. Die Bank weist diese<br />
Bestände als Finanzanlagen aus.<br />
• Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verpflichtungen als erfolgswirk-<br />
sam zum beizulegenden Zeitwert bewertet einzustufen (Designated as at Fair Value), wird nicht<br />
Gebrauch gemacht.<br />
Zu den finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht Handelszwecken dienen, zählen insbesondere Verbind-<br />
lichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie Verbriefte Verbindlichkeiten.<br />
Die Erstbewertung sämtlicher Finanzinstrumente erfolgt zu Anschaffungskosten (unter Einbeziehung<br />
von Transaktionskosten), die dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value, bzw. Marktwert) der hingegebenen<br />
(beim Erwerb finanzieller Vermögenswerte) oder erhaltenen (beim Erwerb finanzieller Verpflichtungen)<br />
Gegenleistung entsprechen. In der Folge werden finanzielle Vermögenswerte grundsätzlich<br />
mit dem Fair Value bewertet. Ausgenommen hiervon sind ausgereichte Kredite und Forderungen, die<br />
nicht zu Handelszwecken gehalten werden, und bestimmte finanzielle Vermögenswerte, deren Fair<br />
Value nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Diese Ausnahmen werden mit fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bewertet. Sofern es sich um Eigenkapitalinstrumente handelt, für die kein auf einem aktiven Markt<br />
notierter Preis vorliegt, werden diese finanziellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten (at cost) bewertet.<br />
Finanzielle Verbindlichkeiten werden – sofern sie nicht zum Fair Value bewertete Handelspassiva<br />
sind – ebenfalls mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Von der Fair-Value-Option macht<br />
die OLB keinen Gebrauch.<br />
Die entsprechende Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und Verpflichtungen in die<br />
oben genannten Kategorien wird bei Ersterfassung festgelegt. Umwidmungen haben im Berichtsjahr<br />
nicht stattgefunden.<br />
Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt bei Verlust der Kontrolle über die vertraglichen<br />
Rechte aus diesem Vermögenswert. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn diese<br />
getilgt ist.<br />
Bezüglich der Bewertungs- und Bilanzierungsgrundlagen der einzelnen Bilanzposten und GuV-Positionen<br />
verweisen wir auf die Angaben in den ergänzenden Erläuterungen (Notes).