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128 Konzernanhang Ergänzende Angaben<br />

45 Angaben über<br />

Beziehungen zu<br />

nahestehenden<br />

Unter nehmen<br />

und Personen<br />

Die <strong>Allianz</strong> Deutschland AG hält rund 90,2 % der Aktien an der Oldenburgische Landesbank AG.<br />

Alleingesellschafterin der <strong>Allianz</strong> Deutschland AG ist die <strong>Allianz</strong> SE.<br />

Im Vorjahr (Stand 31. Dezember 2011) hielt die <strong>Allianz</strong> Deutschland AG rund 64,3 % der Aktien an der<br />

Oldenburgische Landesbank AG, die OLB-Beteiligungsgesellschaft mbH (OLB-B) hielt einen Anteil<br />

von rund 25,3 %. Mehrheitsgesellschafterin der OLB-Beteiligungsgesellschaft mbH war wiederum die<br />

<strong>Allianz</strong> Deutschland AG mit einer Beteiligung von rund 98,8 %.<br />

Die Oldenburgische Landesbank AG und die OLB-Beteiligungsgesellschaft mbH, beide mit Sitz in<br />

Oldenburg, haben am 13. März 2012 einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag abgeschlos-<br />

sen, nach dessen Maßgabe die OLB-Beteiligungsgesellschaft mbH im Wege der Aufnahme durch Über-<br />

tragung ihres Vermögens als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung der OLB-Beteili-<br />

gungsgesellschaft mbH ohne Abwicklung auf die Oldenburgische Landesbank AG verschmolzen wurde<br />

(§§ 2 Nr. 1, 20 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 Satz 1, 46 ff., 60 ff. Umwandlungsgesetz). Der Verschmelzungsvertrag<br />

wurde durch Zustimmung der Hauptversammlung der Oldenburgische Landesbank AG, der<br />

Gesellschafterversammlung der OLB-Beteiligungsgesellschaft mbH und der Eintragung im Handelsregister<br />

der Oldenburgische Landesbank AG wirksam.<br />

Als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens gewährte die OLB den OLB-B-Gesellschaftern<br />

kostenfrei sämtliche OLB-Aktien, die sich bei Wirksamwerden der Verschmelzung im Vermögen der<br />

OLB-B befanden. Die entsprechenden OLB-Aktien wurden den OLB-B-Gesellschaftern unmittelbar<br />

durch Direkterwerb ohne Durchgangserwerb der OLB und in dem Verhältnis gewährt, in dem sie bei<br />

Wirksamwerden der Verschmelzung am Stammkapital der OLB-B beteiligt waren.<br />

Des Weiteren haben die <strong>Allianz</strong> Deutschland AG als Hauptgesellschafterin der OLB-Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH und die Oldenburgische Landesbank AG eine Freistellungsvereinbarung abgeschlossen,<br />

die sicherstellt, dass der Oldenburgische Landesbank AG aus der Verschmelzung keine wirtschaftlichen<br />

Nachteile und Kosten entstehen.<br />

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit werden Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen<br />

und Personen zu marktüblichen Bedingungen und Konditionen abgeschlossen. Der Umfang dieser<br />

Transaktionen ist im Folgenden dargestellt, wobei im Rahmen der Konzernkonsolidierung eliminierte<br />

Transaktionen nicht Bestandteil der Darstellung sind. Bei den nahe stehenden Personen handelt es<br />

sich um Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der Oldenburgische Landesbank AG und der<br />

übergeordneten Gesellschaften <strong>Allianz</strong> Deutschland AG und <strong>Allianz</strong> SE sowie deren nahe Familienangehörige.<br />

Als Personen in Schlüsselpositionen werden Vorstand und Aufsichtsrat der Oldenburgische<br />

Landesbank AG angesehen. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der übergeordneten Gesellschaften<br />

werden unter Sonstige nahe stehende Unternehmen und Personen mit einbezogen. Bei<br />

den nahe stehenden Unternehmen handelt es sich um nichtkonsolidierte Tochterunternehmen der<br />

Oldenburgische Landesbank AG (unter Tochterunternehmen ausgewiesen), Unternehmen, bei denen<br />

Aufsichtsratsmitglieder der Bank eine Position in der Geschäftsleitung bekleiden, die Mehrheitsgesellschafterin<br />

<strong>Allianz</strong> Deutschland AG (unter Mutterunternehmen ausgewiesen) sowie andere Konzerngesellschaften<br />

der <strong>Allianz</strong> unter dem Dach der <strong>Allianz</strong> SE.

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