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(17 Vorspannarbeiten mit nachträglichen Verbund 02-2008)

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ANGEBOTSGRUNDLAGEN<br />

für Spezialtiefbauarbeiten<br />

<strong>17</strong>. Besondere Angebotsgrundlagen für VORSPANNARBEITEN <strong>mit</strong> <strong>nachträglichen</strong> <strong>Verbund</strong><br />

<strong>17</strong>.1 Leistungen der Grund- Pfahl- und<br />

Sonderbau<br />

<strong>17</strong>.1.1 Liefern des gesamten Kabelmaterials<br />

<strong>mit</strong> Spannstahl, frei Baustelle. (Die<br />

Zufahrt <strong>mit</strong> einem 40-t-LKW-Zug zur<br />

Baustelle muss bauseits gewährleistet<br />

sein).<br />

<strong>17</strong>.1.2 Herstellen der Spannkabel und<br />

verlegen.<br />

<strong>17</strong>.1.3 Anbringen aller Entlüftungen /<br />

Entwässerungen, abschneiden des<br />

überstehenden Spannstahles.<br />

<strong>17</strong>.1.4 Vorspannen der Kabel in ...........<br />

Stufen und ............ Bauabschnitten.<br />

<strong>17</strong>.1.5 Auspressen der Kabel, einschließlich<br />

Beigabe eines geeigneten<br />

Zusatz<strong>mit</strong>tels, jedoch <strong>mit</strong> vom<br />

Auftraggeber beigestelltem<br />

Sackzement, CEM 42,5 R.<br />

<strong>17</strong>.1.6 Gerätebeistellung für die vorstehend<br />

genannten Arbeiten.<br />

<strong>17</strong>.2 Bauseitige Leistungen<br />

<strong>17</strong>.2.1 Spülwasser 1 l/sek, 6 bar<br />

<strong>17</strong>.2.2 Baustrom 400 V, 50 kVA für die Bohr-,<br />

Injektions- und Spannarbeiten<br />

(fallweise)<br />

<strong>17</strong>.2.3 Raum für unsere Geräte und<br />

Einbaumaterialien; abschließbar,<br />

beleuchtbar<br />

<strong>17</strong>.2.4 Beistellen eines Hebezeuges für 5 t <strong>mit</strong><br />

Vorrecht für unsere Arbeiten (auf- und<br />

abladen, einrichten, räumen,<br />

herstellen, umstellen, verlegen,<br />

vorspannen, injizieren, etc.)<br />

<strong>17</strong>.2.5 Sorgfältiges Abladen und geschützte<br />

Lagerung des von uns gelieferten<br />

Spannstahles und Kabelmaterials,<br />

sowie Transport frei Arbeitsstelle.<br />

<strong>17</strong>.2.6 Beistellen eines ebenen<br />

Arbeitsplanums (Schüttung oder<br />

Bühne) von zirka 10,0 m mal<br />

Brückenbreite im Anschluss an das<br />

eine Ende der Schalung.<br />

<strong>17</strong>.2.7 Herstellen der kompletten Schalung<br />

samt Bewehrung unter/hinter den<br />

Spannkabeln, die erforderlichen<br />

Abschalungen, Montage der<br />

Ankerköpfe (<strong>mit</strong> von uns<br />

aufgeschweißten Trompeten und ev.<br />

Spiralen), ausschalen vor dem<br />

Vorspannen.<br />

<strong>17</strong>.2.8 Liefern und genaues Versetzen der<br />

Kabelunterstellungen nach den Plänen<br />

der Statik.<br />

<strong>17</strong>.2.9 Vorsichtiges Betonieren und Rütteln,<br />

besonders im Verankerungsbereich,<br />

ausblasen der Kabel <strong>mit</strong> Druckluft<br />

un<strong>mit</strong>telbar nach dem Einbetonieren.<br />

<strong>17</strong>.2.10 Vorsatzbeton vor den Verankerungen<br />

nach dem Injizieren herstellen.<br />

Abschneiden der Injektionsrohre und<br />

alle Reinigungsarbeiten durchführen.<br />

<strong>17</strong>.2.11 Alle erforderlichen Gerüste und die<br />

entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen<br />

für unsere Arbeiten nach<br />

den behördlichen Unfallverhütungsvorschriften.<br />

<strong>17</strong>.2.12 Normgerechte Lagerung und Prüfung<br />

der Injektionsmörtelproben.<br />

<strong>17</strong>.3 Allgemeines<br />

<strong>17</strong>.3.1 Arbeitsbeginn 3 Wochen nach<br />

schriftlicher Auftragserteilung. Von uns<br />

vorher begonnene Arbeiten können bis<br />

dahin jederzeit wieder eingestellt<br />

werden.<br />

<strong>17</strong>.3.2 Montagen müssen 8 Tage vorher<br />

schriftlich angefordert werden.<br />

<strong>17</strong>.3.3 Wartezeiten unserer Spezialisten aus<br />

Gründen, die wir nicht zu vertreten<br />

haben, berechnen wir <strong>mit</strong>:<br />

€ 50,--/Mannstunde<br />

€ 31,--/Gerätestunde<br />

(1 Satz Herstell-, Spann- oder<br />

Injiziergerät)<br />

Stand: <strong>02</strong>/<strong>2008</strong>


ANGEBOTSGRUNDLAGEN<br />

für Spezialtiefbauarbeiten<br />

<strong>17</strong>. Besondere Angebotsgrundlagen für VORSPANNARBEITEN <strong>mit</strong> <strong>nachträglichen</strong> <strong>Verbund</strong><br />

Mit den gleichen Stundensätzen<br />

werden zusätzliche Leistungen im<br />

Regieweg verrechnet.<br />

<strong>17</strong>.3.4 Sie stellen uns bei Bedarf geeignete<br />

Arbeitskräfte zur Verfügung, die wir <strong>mit</strong><br />

€ 28,--/Std. vergüten.<br />

<strong>17</strong>.3.5 Maßnahmen für das Einölen bzw. das<br />

Überwintern von Spannstahl oder<br />

Auspressen im Winter sind in unseren<br />

Preisen nicht enthalten.<br />

<strong>17</strong>.3.6 Die Vergütung von Zusatzleistungen<br />

muss vor Beginn dieser Arbeiten<br />

geklärt sein. Nachträgliche Abstriche<br />

von unseren Nachtragsangeboten<br />

können wir nicht anerkennen.<br />

<strong>17</strong>.3.7 Falls keine anderen Vereinbarungen<br />

getroffen werden, gelten die<br />

einschlägigen Ö-NORMEN.<br />

<strong>17</strong>.4 Preise<br />

<strong>17</strong>.4.1 Die Preise gelten nur für die<br />

angegebenen Kabellängen und sind<br />

nach unseren Arbeitsüberlegungen,<br />

ohne Unterbrechungen, innerhalb der<br />

Normalarbeitszeit, kalkuliert. Für<br />

Nacht-, Wochenend- oder<br />

Feiertagsarbeit belasten wir Sie <strong>mit</strong><br />

den entsprechenden Zuschlägen<br />

unserer Spezialisten.<br />

Ändern sich die beim Angebot<br />

vorgesehenen Bauetappen,<br />

Spannstufen oder treten während der<br />

Ausführung und der<br />

Angebotserstellung nicht erkennbare,<br />

besondere Erschwernisse auf, so<br />

werden zusätzliche Aufwendungen<br />

gesondert verrechnet.<br />

<strong>17</strong>.4.2 Zur Montage sind wir erst dann<br />

verpflichtet, wenn die von uns<br />

gelieferten Waren oder geleisteten<br />

Arbeiten voll bezahlt sind.<br />

<strong>17</strong>.4.3 Wir sind berechtigt,<br />

Gegenverrechnungen durchzuführen.<br />

<strong>17</strong>.4.4 Bis zur gänzlichen Bezahlung unserer<br />

offenen Forderungen und zwar<br />

gleichgültig, ob für gelieferte Ware<br />

oder erbrachte Leistungen oder aus<br />

einer noch offenen Abrechnung, bleibt<br />

die von uns gelieferte Ware unser<br />

ausschließliches Eigentum und es wird<br />

diesbezüglich <strong>mit</strong> dem Auftraggeber<br />

Eigentumsvorbehalt vereinbart.<br />

Stand: <strong>02</strong>/<strong>2008</strong>

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