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Knauf Product Liability - H.ROSKE & Associates LLP

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von knapp 86 Mio. Euro wegen unzulässiger<br />

Preisabsprachen. Der Konzern<br />

wehrte sich dagegen, dass die <strong>Knauf</strong> Gips<br />

KG für das Verhalten der Gebr. <strong>Knauf</strong><br />

Verwaltungsgesellschaft, also der Dachholding<br />

der Gruppe, verantwortlich sein<br />

soll, und zog bis vor den Europäischen<br />

Gerichtshof (EuGH). Doch im vergangenen<br />

Sommer bestätigte der EuGH letztinstanzlich<br />

die Strafzahlung.<br />

Noch während das Verfahren in Brüssel<br />

lief, filzte das Bundeskartellamt die<br />

Firmenzentrale. Diesmal ging es um<br />

Preisabsprachen im Mörtelsegment. Wieder<br />

zahlte <strong>Knauf</strong>: diesmal 10 Mio. Euro.<br />

Im Juli 2009 sorgte ein Schreiben von<br />

Isabel <strong>Knauf</strong>, einer Enkelin des Gründers<br />

Alfons <strong>Knauf</strong>, international für Irritationen<br />

– besonders in den USA. In dem Brief<br />

an die Angestellten einer Tochterfirma im<br />

Iran drohte die Leiterin des Asien geschäfts<br />

mit Entlassungen, sollten sich Mitarbeiter<br />

an Demonstrationen gegen die Regierung<br />

beteiligen. <strong>Knauf</strong> räumte später ein,<br />

das Schreiben sei „unglücklich formuliert“<br />

gewesen.<br />

„Unglücklich“ bezeichnet auch treffend<br />

die Art, wie sich <strong>Knauf</strong> im Fall der<br />

schadhaften Platten in den USA verhalten<br />

hat.<br />

Der Gips, den <strong>Knauf</strong> für seine Produktion<br />

in Tianjin verwendet hat, stammt<br />

aus einer staatlichen Mine in der Provinz<br />

Shandong. In westlichen Gipsminen wird<br />

der Naturstein mit Prüfinstrumenten auf<br />

Hier nahm das Unglück seinen Lauf: Das <strong>Knauf</strong>-Werk in Tianjin ist eines von dreien in China. Bei der<br />

Eingangskontrolle fiel der minderwertige Gips aus einer Staatsmine nicht auf<br />

Unternehmen: <strong>Knauf</strong><br />

80 c 01/2011<br />

seine Reinheit getestet. Nicht so in China.<br />

Kontrolleure der US­Behörden waren<br />

schockiert, als sie 2009 Minen in Shandong<br />

besuchten und feststellten, dass<br />

Arbeiter die Gesteinsbrocken per Hand<br />

sortierten. „Sie haben keinerlei Tests<br />

durchgeführt, sie haben die Steine nur<br />

angeschaut, das ist lächerlich“, erinnert<br />

sich einer, der dabei war.<br />

Auch bei der Eingangskontrolle in<br />

Tianjin fiel das kontaminierte Material<br />

nicht auf. Auf Verunreinigungen mit<br />

Schwefel sei der Naturgips bis 2006 nicht<br />

getestet worden, weil es zuvor nie ein<br />

Problem damit gegeben habe, räumt<br />

<strong>Knauf</strong>­Justiziar Jörg Schanow ein.<br />

Verstolperter Markteinstieg<br />

Weil der Pfusch hierzulande zunächst<br />

keinem auffiel, hegte auch niemand<br />

Befürchtungen, dass eine Lieferung in<br />

die USA Probleme verursachen könnte.<br />

So stolperte KPT mit den kontaminierten<br />

Gipsplatten ohne ausreichende Absicherung<br />

auf den Markt mit dem schärfsten<br />

Produkthaftungsrecht weltweit.<br />

KPT verzichtete nicht nur auf den Abschluss<br />

einer Produkthaftpflichtversicherung,<br />

wie sie Experten bei Geschäften in<br />

den USA dringend empfehlen. Die <strong>Knauf</strong>­<br />

Tochter ließ sich überdies auf einen Importeur<br />

ein, der als Ein­Mann­Betrieb<br />

kaum imstande war, einen Teil des Haftungsrisikos<br />

zu übernehmen. Anfangs<br />

Friedensengel: Die <strong>Knauf</strong>-Geschäftsführer Hans<br />

Peter Ingenillem und Manfred Grundke haben<br />

mit 300 Familien Vergleiche geschlossen<br />

hatte <strong>Knauf</strong> seine Produkte noch über<br />

den amerikanischen Gipsgiganten USG<br />

in den USA vertrieben. Doch „weil USG<br />

uns miserable Preise bot“, wie es in einer<br />

internen E­Mail heißt, wechselte <strong>Knauf</strong><br />

im Frühjahr 2006 zum Zwischenhändler<br />

Salomon Abadi, der „erheblich mehr<br />

zahlte als USG“.<br />

Offenbar fühlten sich die <strong>Knauf</strong>­<br />

Verantwortlichen ausreichend geschützt.<br />

Als Baufirmen später erstmals mit Klagen<br />

drohten, beschwichtigte Isabel <strong>Knauf</strong> in<br />

einer E­Mail: „Wir haben lediglich einen<br />

Vertrag mit Salomon, nicht mit einer<br />

dritten Partei.“ Etwaige Klagen müssten<br />

zudem in Tianjin verhandelt werden.<br />

Ein folgenschwerer Irrtum. „Geschädigte<br />

in den USA können Ansprüche gegen<br />

den Hersteller geltend machen, auch<br />

wenn der in keinem direkten Vertragsverhältnis<br />

mit ihnen steht“, so Thomas<br />

Rinne von der Frankfurter Anwaltskanzlei<br />

v. Einem & Partner, die deutsche Exporteure<br />

berät.<br />

Bei der Einschätzung, was nach Bekanntwerden<br />

der ersten Fälle zu tun sei,<br />

patzte <strong>Knauf</strong> erneut: Anstatt sämtliche<br />

fehlerhaften Platten unverzüglich aus<br />

dem Verkehr zu ziehen, hielt man lieber<br />

bis auf Weiteres still.<br />

Die ersten Beschwerden von Hausbesitzern<br />

erreichten die Verbraucherschutzbehörde<br />

CPSC im Dezember 2008.<br />

<strong>Knauf</strong> war bereits seit November 2006<br />

dar über informiert, dass es mit den ∂<br />

Wirtschaftswoche/ Klaus Weddig; Imaginechina

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