Die neue VOB/C und die grabenlose ... - Nodig-Bau.de
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» 4.1.2 Dokumentationen gemäß Abschnitt 3.3.3<br />
» 4.1.3 Optische Inspektionen unmittelbar vor Herstellung<br />
<strong>de</strong>s Lining-Rohres<br />
» 4.1.4 Kontrolle <strong>de</strong>r Nennweite <strong>de</strong>r Altrohre an sämtlichen<br />
Schächten<br />
» 4.1.5 Liefern von Unterlagen <strong>und</strong> Nachweisen <strong>de</strong>r<br />
Erstprüfungen sowie <strong>de</strong>r Lieferscheine von Stoffen<br />
<strong>und</strong> <strong>Bau</strong>teilen<br />
» 4.1.6 Einmessen <strong>und</strong> Dokumentieren <strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>r<br />
Anschlüsse vor <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Lining-Rohres<br />
» 4.1.7 Errichten, Vorhalten sowie Abbauen von Stützkonstruktionen<br />
<strong>und</strong> Gerüsten, ausgenommenen Leistungen<br />
nach 4.2.20<br />
» 4.1.8 Leistungen zum Abbau von Spannungen im<br />
Lining-Rohr, z. B. Herstellen von Trennschnitten <strong>und</strong><br />
Abdichten <strong>de</strong>r Trennstellen.<br />
<strong>Die</strong> Abschnitte 4 <strong>de</strong>r ATV DIN gehören ganz sicher zu <strong>de</strong>n<br />
häufiger gelesenen Teilen <strong>de</strong>r <strong>VOB</strong>/C. Kein <strong>Bau</strong>vertrag<br />
legt das vom Auftragnehmer geschul<strong>de</strong>te <strong>Bau</strong>soll „bis auf<br />
<strong>de</strong>n letzten Nagel“ genau fest. <strong>Die</strong> in <strong>de</strong>n Abschnitten<br />
4 beschriebenen Nebenleistungen sollen alle Leistungen<br />
umfassen, <strong>die</strong> ein Auftragnehmer als unselbständige Leistungen<br />
auf je<strong>de</strong>n Fall erbringen muss, um <strong>die</strong> Hauptleistung<br />
auszuführen. So wird es völlig selbstverständlich, dass eine<br />
optische Inspektion als Vorbereitung unmittelbar vor <strong>de</strong>r<br />
Renovierung o<strong>de</strong>r ein Einmessen <strong>und</strong> eine Dokumentation<br />
<strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>r Anschlüsse vor <strong>de</strong>r Renovierung durch <strong>de</strong>n<br />
Auftragnehmer zu erfolgen hat. Deswegen wird <strong>die</strong>se Leistung<br />
nach ATV DIN 18326, dort Abschnitt 4.1.6 <strong>und</strong> 4.1.8.<br />
Nebenleistung. Ohne <strong>die</strong>s könnte <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>die</strong><br />
Hauptleistung gar nicht ordnungsgemäß ausführen. Es ist<br />
daher nach <strong>de</strong>n Festlegungen <strong>de</strong>r <strong>VOB</strong>/C nicht gerechtfertigt,<br />
dass er hierfür einen Nachtrag stellen kann.<br />
<strong>Die</strong> Gr<strong>und</strong>regel bei Abschnitt 4 ist, dass ein normales <strong>Bau</strong>vorhaben,<br />
bei <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Auftraggeber nicht durch Zusatzaufträge<br />
eingreift, ohne Nachträge für Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />
ausgeführt wer<strong>de</strong>n kann. Deswegen ist auch <strong>die</strong> gesamte,<br />
in Abschnitt 3 beschriebene Regelausführung von <strong>de</strong>r vertraglichen<br />
Vergütung umfasst.<br />
Einige Beispiele Beson<strong>de</strong>rer Leistungen:<br />
» 4.2.2 Liefern von statischen Berechnungen, mit Ausnahme<br />
<strong>de</strong>r Leistungen nach 3.3.1.2, 3.3.4 <strong>und</strong> 3.4<br />
» 4.2.13 Fremdüberwachung <strong>de</strong>r Ausführung<br />
» 4.2.16 Kalibrierung <strong>de</strong>s Altrohres<br />
» 4.2.19 Anfertigen von Bestandsdokumentationen<br />
ATV DIN 18299 ff Abschnitt 5: Abrechnung<br />
O<strong>de</strong>r: Wie rechnet <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>die</strong> erbrachte Leistung<br />
ab?<br />
Bei <strong>de</strong>r Festlegung, für welche Leistungen <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
<strong>de</strong>m Gr<strong>und</strong>e nach Vergütung verlangen kann, hilft<br />
<strong>de</strong>n Vertragspartnern Abschnitt 4. Geht es um <strong>die</strong> Höhe<br />
<strong>de</strong>r Vergütung, müssen <strong>die</strong> Vertragspartner in Abschnitt<br />
5 nachlesen. Dort fin<strong>de</strong>n sich Regelungen dazu, wie <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer seine Leistung abzurechnen hat.<br />
Ausgangspunkt aller ATV DIN ist <strong>die</strong> Abrechnung nach Einheitspreisen<br />
auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage von Zeichnungen. Fehlen<br />
RECHT & REGELWERK FACHBERICHT<br />
<strong>die</strong>se o<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong> <strong>die</strong> Leistung abweichend ausgeführt, sind<br />
Aufmaße anzufertigen. <strong>Die</strong>s ist <strong>die</strong> in <strong>VOB</strong>/A <strong>und</strong> <strong>VOB</strong>/B<br />
zugr<strong>und</strong>e gelegte normale Abrechnungsweise. Rechnen<br />
<strong>die</strong> Vertragspartner also nach Einheitspreisen ab, muss <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer seine ausgeführten Leistungen ermitteln. So<br />
stellt er fest, welche Mengen er von <strong>de</strong>n einzelnen Positionen<br />
abrechnen kann. Es gibt strenggenommen einen nicht unerheblichen<br />
Unterschied zwischen <strong>de</strong>n vom Auftragnehmer<br />
ausgeführten <strong>und</strong> <strong>de</strong>n von ihm abzurechnen<strong>de</strong>n Leistungen.<br />
<strong>Die</strong> <strong>VOB</strong>/C gibt <strong>de</strong>m Auftragnehmer oft das Recht, vereinfachte<br />
Aufmaßmetho<strong>de</strong>n zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Beispiel DIN 18306 Abschnitt 5.1: Bei Abrechnung nach<br />
Längenmaß wer<strong>de</strong>n <strong>die</strong> Achslängen zugr<strong>und</strong>e gelegt. Bei<br />
Entwässerungskanälen <strong>und</strong> -leitungen aus vorgefertigten<br />
Rohren wird <strong>die</strong> lichte Weite von Schächten abgezogen,<br />
Formstücke wer<strong>de</strong>n übermessen.<br />
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: Bei <strong>de</strong>r<br />
Abrechnung <strong>de</strong>s Lining-Rohres nach Längenmaß wird <strong>die</strong><br />
Länge in <strong>de</strong>r Achse <strong>de</strong>s Altrohres zugr<strong>und</strong>e gelegt. Zwischenschächte,<br />
<strong>die</strong> überfahren wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n übermessen.<br />
Mit <strong>die</strong>ser Regelung wird für viele Auftraggeber wie auch<br />
Auftragnehmer endlich eine Klärung <strong>de</strong>r tatsächlich aufzumessen<strong>de</strong>n<br />
Längen gegeben.<br />
FAZIT<br />
<strong>Die</strong> ATV DIN 18326 „Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen“<br />
ergänzt <strong>die</strong> ATV DIN 18299 „Allgemeine<br />
Regelungen für <strong>Bau</strong>arbeiten je<strong>de</strong>r Art“. <strong>Die</strong> abweichen<strong>de</strong>n<br />
Regelungen <strong>de</strong>r ATV DIN 18326 haben Vorrang <strong>und</strong><br />
beschreiben <strong>de</strong>n tatsächlichen Aufwand viel genauer als<br />
<strong>die</strong>s in allgemeinen Regelungen für <strong>Bau</strong>arbeiten möglich ist.<br />
Auch sind erstmalig <strong>die</strong> Renovierungsverfahren: Rohrstrang-,<br />
Einzelrohr-, Closefit-, Wickelrohr-, Schlauchlining<br />
<strong>und</strong> montierte Einzelelemente als Regelausführungen aufgenommen<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Statische Anfor<strong>de</strong>rungen an das Lining-Rohr <strong>und</strong> <strong>die</strong> daraus<br />
resultieren<strong>de</strong> konstruktive Wanddicke wur<strong>de</strong>n ebenfalls<br />
erfasst.<br />
Insgesamt kann davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass durch<br />
<strong>die</strong> ATV DIN 18326 das Ausschreiben von Renovierungsarbeiten<br />
an Entwässerungskanälen vereinfacht <strong>und</strong> erheblich<br />
erleichtert wird.<br />
Dipl.-Ing. DETLEV DROBNY<br />
Lan<strong>de</strong>shauptstadt Stuttgart, Stuttgart<br />
Tel. +49 711 216-3957<br />
E-Mail: Detlev.Drobny@stuttgart.<strong>de</strong><br />
AUTOREN<br />
Dipl.-Volkw. HORST ZECH<br />
RSV - Rohrleitungssanierungsverband e.V.,<br />
Lingen (Ems)<br />
Tel. +49 5963 - 98108 77<br />
E-Mail: rsv-ev@t-online.<strong>de</strong><br />
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