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a) durch bewusst unwahre Angaben die Aufnahme in <strong>de</strong>n<br />

Verein erschlichen hat,<br />

b) sich grobe Verstöße gegen die zum Schutz <strong>de</strong>r Fischerei<br />

bestehen<strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen o<strong>de</strong>r gegen<br />

die Vorschriften <strong>de</strong>r vom Verein erlassenen Gewässer-<br />

und Angelordnung zu schul<strong>de</strong>n hat kommen<br />

lassen o<strong>de</strong>r sich <strong>de</strong>r Teilnahme an solchen Handlungen<br />

schuldig gemacht hat,<br />

c) <strong>de</strong>n in einer Mahnung im Sinne <strong>de</strong>s § 6, Ziffer 2, Buchstabe<br />

c festgelegten Zahlungstermin hat verstreichen<br />

lassen,<br />

d) innerhalb <strong>de</strong>s Vereins wie<strong>de</strong>rholt o<strong>de</strong>r erheblich Anlass<br />

zu Streit und Unfrie<strong>de</strong>n gegeben hat,<br />

e) sich in sonstiger Weise wie<strong>de</strong>rholt o<strong>de</strong>r schwer unsportlich<br />

o<strong>de</strong>r unkameradschaftlich verhalten hat.<br />

Über <strong>de</strong>n Ausschluss entschei<strong>de</strong>t die Verwaltung. Dem<br />

betreffen<strong>de</strong>n Mitglied ist, außer im Falle <strong>de</strong>s Buchstaben c,<br />

vorher unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit<br />

zur Rechtfertigung zu geben. Der Ausschließungsbeschluss<br />

mit Grün<strong>de</strong>n und Rechtsmittelbelehrung ist <strong>de</strong>m betroffenen<br />

Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu<br />

geben, wobei zur Wirksamkeit auch <strong>de</strong>r Zustellungsversuch<br />

ausreichend ist.<br />

4. Anstelle <strong>de</strong>s Ausschlusses kann, insbeson<strong>de</strong>re in leichteren<br />

Fällen, auf folgen<strong>de</strong> Maßnahmen (Vereinsstrafen) allein<br />

o<strong>de</strong>r in Verbindung miteinan<strong>de</strong>r erkannt wer<strong>de</strong>n:<br />

a) Entziehung <strong>de</strong>r Angelerlaubnis in <strong>de</strong>n Vereins- und<br />

Verbandsgewässern,<br />

b) Geldbuße,<br />

c) Verweis mit o<strong>de</strong>r ohne Auflagen.<br />

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