SATZUNG - Nordbay-angler.de
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Solange ein Mitglied mit seinen Beitragsleistungen und<br />
sonstigen Verpflichtungen im Verzug ist o<strong>de</strong>r ein Ehrengerichtsverfahren<br />
anhängig ist, kann ihm die Ausstellung<br />
von Fischereierlaubnisscheinen für Vereinsund<br />
Verbandsgewässer versagt wer<strong>de</strong>n,<br />
d) kein Pachtangebot direkt o<strong>de</strong>r indirekt auf ein Gewässer<br />
abzugeben, das <strong>de</strong>r Verein o<strong>de</strong>r ein Mitglied <strong>de</strong>s<br />
Vereins bisher gepachtet hatte, es sei <strong>de</strong>nn, dass von<br />
<strong>de</strong>n bisherigen Pächtern das Interesse an diesem<br />
Wasser ausdrücklich aufgegeben wird. Das gilt entsprechend<br />
auch bei Kaufvorhaben <strong>de</strong>s Vereins. Diese<br />
Regelung gilt jedoch nicht, wenn die Gefahr besteht,<br />
dass das Wasser <strong>de</strong>n Vereinsmitglie<strong>de</strong>rn verloren<br />
geht.<br />
§ 7<br />
Erlöschen <strong>de</strong>r Mitgliedschaft<br />
Die Mitgliedschaft erlischt:<br />
1. durch Austritt; er kann nur jeweils bis 30.9. zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
laufen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres mit eingeschriebenem Brief an<br />
<strong>de</strong>n Vorstand erklärt wer<strong>de</strong>n,<br />
2. sofort durch Tod o<strong>de</strong>r, falls das Mitglied eine juristische<br />
Person ist, durch <strong>de</strong>ren Auflösung.<br />
Der Verein behält <strong>de</strong>n Anspruch auf Erfüllung <strong>de</strong>r bis zum<br />
Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Mitglieds fällig gewesenen Leistungen für<br />
das laufen<strong>de</strong> Geschäftsjahr.<br />
3. durch Ausschließung. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn<br />
ein Mitglied schwer gegen die Vereinsinteressen verstoßen<br />
o<strong>de</strong>r das Ansehen <strong>de</strong>s Vereins erheblich geschädigt hat,<br />
insbeson<strong>de</strong>re wenn es<br />
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