SATZUNG - Nordbay-angler.de
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1. Alle Mitglie<strong>de</strong>r haben das Recht auf Unterstützung und<br />
För<strong>de</strong>rung durch <strong>de</strong>n Verein im Rahmen <strong>de</strong>r Satzung. Die<br />
Mitglie<strong>de</strong>r können insbeson<strong>de</strong>re im Rahmen <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n<br />
Möglichkeiten und nach Maßgabe <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verwaltung erlassenen einschlägigen<br />
Vorschriften die waidgerechte Sportfischerei in <strong>de</strong>n<br />
Vereinsgewässern ausüben.<br />
2. Die Mitglie<strong>de</strong>r sind verpflichtet, die Vereinsarbeit zur Erreichung<br />
<strong>de</strong>r satzungsmäßigen Ziele nach Kräften zu unterstützen<br />
und dazu auch ihre persönliche Mitarbeit entsprechend<br />
<strong>de</strong>n Beschlüssen <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Sie haben alles zu<br />
unterlassen, was sich als Störung <strong>de</strong>r Vereinsarbeit auswirken<br />
kann.<br />
Sie haben insbeson<strong>de</strong>re:<br />
a) die Beschlüsse und Anordnungen <strong>de</strong>r Organe <strong>de</strong>s<br />
Vereins zu befolgen,<br />
b) über alle für die Bewirtschaftung <strong>de</strong>r Vereinsgewässer<br />
gemachten wichtigen Beobachtungen umgehend <strong>de</strong>m<br />
Verein zu berichten,<br />
c) die beschlossenen Beiträge und sonstigen Geldleistungen<br />
ab <strong>de</strong>m letzten Sonntag im Januar bis spätestens<br />
28.02. eines je<strong>de</strong>n Jahres zu entrichten. Wer nach<br />
schriftlicher (eingeschriebener) Mahnung diese Zahlungsverpflichtungen<br />
nicht innerhalb <strong>de</strong>r dort festgelegten<br />
Frist erfüllt, schei<strong>de</strong>t mit sofortiger Wirkung aus<br />
<strong>de</strong>m Verein aus. In <strong>de</strong>r Mahnung ist <strong>de</strong>r letzte Zahltag<br />
(Tag <strong>de</strong>s Gel<strong>de</strong>ingangs bzw. Wertstellung) auszuweisen.<br />
Ferner ist in <strong>de</strong>r Mahnung auf <strong>de</strong>n bevorstehen<strong>de</strong>n<br />
Ausschluss bei nicht fristgerechter Bezahlung hinzuweisen.<br />
Für die Wirksamkeit <strong>de</strong>r Mahnung ist auch<br />
<strong>de</strong>r Zustellungsversuch ausreichend.<br />
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