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SATZUNG - Nordbay-angler.de

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3. Den unter Ziff. 1 und 2 bezeichneten Personen ist, wenn<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, Hilfe und Unterstützung zu leisten.<br />

§ 10<br />

Sonstige Hinweise<br />

1. Beobachtungen über Gewässerverunreinigungen und<br />

Fischsterben sind unverzüglich <strong>de</strong>r Polizei und <strong>de</strong>m Vorstand<br />

mitzuteilen.<br />

2. Eigenmächtiger Fischbesatz ist verboten.<br />

3. Bei Vereinsveranstaltungen (z. B. An- und Abangeln, Königsfischen,<br />

Jahreshauptversammlung), sind sämtliche Vereinsgewässer<br />

grundsätzlich gesperrt. Alle Vereinsmitglie<strong>de</strong>r<br />

sollten an <strong>de</strong>n Veranstaltungen teilnehmen.<br />

4. Die Fangbücher mit <strong>de</strong>n Fangergebnissen sind sorgfältig<br />

und gewissenhaft auszufüllen. Sie sind bei Abholung <strong>de</strong>s<br />

neuen Erlaubnisscheines, jedoch bis spätestens 28.2. abzugeben.<br />

Bei nicht termingerechter (also verspäteter) Abgabe<br />

wird ein von <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung festgesetzter<br />

Geldbetrag fällig. Zahlt das Mitglied diesen nicht, trifft die<br />

Verwaltung Maßnahmen nach § 7 Ziff. 3 und 4 <strong>de</strong>r Satzung.<br />

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