04.05.2013 Aufrufe

SATZUNG - Nordbay-angler.de

SATZUNG - Nordbay-angler.de

SATZUNG - Nordbay-angler.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3. Die Platzwahl hat so zu erfolgen, dass kein an<strong>de</strong>rer Fischer<br />

mehr als <strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n nach unvermeidbar gestört wird.<br />

Entsprechen<strong>de</strong> Abstän<strong>de</strong> sind einzuhalten.<br />

4. Fischer, die sich bewegen (z. B. Spinnfischer, Watfischer<br />

usw.), haben auf Friedfisch<strong>angler</strong> entsprechen<strong>de</strong> Rücksicht<br />

zu nehmen.<br />

5. Die ausgelegten Angeln müssen vom Fischer je<strong>de</strong>rzeit<br />

kontrolliert wer<strong>de</strong>n. Beim Verlassen <strong>de</strong>s Angelplatzes sind<br />

sämtliche Angelzeuge zu entfernen. Eine Reservierung bzw.<br />

Belegung von Angelplätzen durch irgendwelche Gegenstän<strong>de</strong><br />

ist nicht zulässig.<br />

6. Je<strong>de</strong>r Fischer hat seinen Angelplatz in sauberem Zustand<br />

zu verlassen. Nötigenfalls muss er vorhan<strong>de</strong>nen Dreck und<br />

Unrat abräumen, um das Ansehen <strong>de</strong>r Fischer in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit<br />

zu wahren.<br />

7. Festgestelltes Fehlverhalten an<strong>de</strong>rer Fischer sollte je<strong>de</strong>r<br />

Angler in ruhigem und sachlichem Ton mit seinem Fischerkamera<strong>de</strong>n<br />

besprechen. Erst bei Uneinsichtigkeit und bei<br />

gravieren<strong>de</strong>n Verstößen ist eine schriftliche Meldung an die<br />

Verwaltung zu richten. Anonyme und mündliche Berichte<br />

wer<strong>de</strong>n nicht behan<strong>de</strong>lt.<br />

§ 8<br />

Hege- und Pflegearbeiten<br />

1. Je<strong>de</strong>s or<strong>de</strong>ntliche Mitglied ist verpflichtet, jährlich einen<br />

Arbeitseinsatz von min<strong>de</strong>stens 6 Arbeitsstun<strong>de</strong>n zum Wohle<br />

<strong>de</strong>s Vereins zu leisten.<br />

2. Befreit sind:<br />

Körperbehin<strong>de</strong>rte mit einem Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung ab 040,<br />

weibliche und männliche Mitglie<strong>de</strong>r ab <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 60.<br />

37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!