SATZUNG - Nordbay-angler.de
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3. Die Platzwahl hat so zu erfolgen, dass kein an<strong>de</strong>rer Fischer<br />
mehr als <strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n nach unvermeidbar gestört wird.<br />
Entsprechen<strong>de</strong> Abstän<strong>de</strong> sind einzuhalten.<br />
4. Fischer, die sich bewegen (z. B. Spinnfischer, Watfischer<br />
usw.), haben auf Friedfisch<strong>angler</strong> entsprechen<strong>de</strong> Rücksicht<br />
zu nehmen.<br />
5. Die ausgelegten Angeln müssen vom Fischer je<strong>de</strong>rzeit<br />
kontrolliert wer<strong>de</strong>n. Beim Verlassen <strong>de</strong>s Angelplatzes sind<br />
sämtliche Angelzeuge zu entfernen. Eine Reservierung bzw.<br />
Belegung von Angelplätzen durch irgendwelche Gegenstän<strong>de</strong><br />
ist nicht zulässig.<br />
6. Je<strong>de</strong>r Fischer hat seinen Angelplatz in sauberem Zustand<br />
zu verlassen. Nötigenfalls muss er vorhan<strong>de</strong>nen Dreck und<br />
Unrat abräumen, um das Ansehen <strong>de</strong>r Fischer in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit<br />
zu wahren.<br />
7. Festgestelltes Fehlverhalten an<strong>de</strong>rer Fischer sollte je<strong>de</strong>r<br />
Angler in ruhigem und sachlichem Ton mit seinem Fischerkamera<strong>de</strong>n<br />
besprechen. Erst bei Uneinsichtigkeit und bei<br />
gravieren<strong>de</strong>n Verstößen ist eine schriftliche Meldung an die<br />
Verwaltung zu richten. Anonyme und mündliche Berichte<br />
wer<strong>de</strong>n nicht behan<strong>de</strong>lt.<br />
§ 8<br />
Hege- und Pflegearbeiten<br />
1. Je<strong>de</strong>s or<strong>de</strong>ntliche Mitglied ist verpflichtet, jährlich einen<br />
Arbeitseinsatz von min<strong>de</strong>stens 6 Arbeitsstun<strong>de</strong>n zum Wohle<br />
<strong>de</strong>s Vereins zu leisten.<br />
2. Befreit sind:<br />
Körperbehin<strong>de</strong>rte mit einem Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung ab 040,<br />
weibliche und männliche Mitglie<strong>de</strong>r ab <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 60.<br />
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