04.05.2013 Aufrufe

SATZUNG - Nordbay-angler.de

SATZUNG - Nordbay-angler.de

SATZUNG - Nordbay-angler.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 6<br />

Uferbegehungsrecht<br />

1. Das Uferbegehungsrecht steht grundsätzlich nur <strong>de</strong>m Fischereiausübungsberechtigten<br />

zu.<br />

Ausgenommen von diesem Verbot sind:<br />

- sämtliche Kanalstrecken<br />

- <strong>de</strong>r Reifsee<br />

- <strong>de</strong>r Merklsee.<br />

2. Flurschä<strong>de</strong>n, Beschädigungen <strong>de</strong>r Uferdämme, <strong>de</strong>r Anpflanzungen,<br />

<strong>de</strong>r Schilfgürtel u.ä. sind zu vermei<strong>de</strong>n. Der<br />

Weg zum o<strong>de</strong>r vom Fischwasser ist <strong>de</strong>shalb möglichst nahe<br />

am Ufer zu wählen.<br />

3. Das Befahren von bestimmten, im beson<strong>de</strong>ren Teil <strong>de</strong>r<br />

Verordnung genannten öffentlichen Wegen sowie von Wiesen<br />

und Flurwegen, auch von so genannten Bauernfuhren,<br />

mit motorbetriebenen Fahrzeugen ist zur Ausübung <strong>de</strong>r<br />

Fischwaid grundsätzlich verboten.<br />

4. Zur Ausübung <strong>de</strong>r Fischerei dürfen eingefrie<strong>de</strong>te Grundstücke,<br />

auch mit Genehmigung <strong>de</strong>s Eigentümers, nicht betreten<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

5. Das Übernachten in Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen<br />

an <strong>de</strong>n Vereinsgewässern ist grundsätzlich nicht gestattet.<br />

§ 7<br />

Verhalten am Wasser<br />

1. Am Fischwasser hat sich <strong>de</strong>r Fischer ruhig, fischgerecht und<br />

kameradschaftlich zu verhalten.<br />

2. Hun<strong>de</strong> und Katzen sind stets unter Aufsicht zu halten.<br />

36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!