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lastungszeugen ist gestattet; sie sind in <strong>de</strong>r Berufungsschrift<br />

namentlich zu benennen.<br />

c) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ehrengerichts sind bei ihrer Entscheidung<br />

an keine Weisungen gebun<strong>de</strong>n. Sie haben<br />

Recht und Gesetz sowie die vereinsrechtlichen Bestimmungen<br />

zu beachten und sind im übrigen nur ihrem<br />

Gewissen unterworfen.<br />

d) Die Berufungsschrift, die mit Grün<strong>de</strong>n versehen sein<br />

muss, ist vom Ehrengericht nur insoweit zu prüfen, als<br />

<strong>de</strong>r Verwaltungsbeschluss angefochten wird. Das Ehrengericht<br />

kann <strong>de</strong>n Verwaltungsbeschluss än<strong>de</strong>rn<br />

o<strong>de</strong>r aufheben. Eine Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Verwaltungsbeschlusses<br />

nach Art und Höhe zum Nachteil <strong>de</strong>s Betroffenen<br />

ist nicht zulässig.<br />

e) Der Betroffene (Berufungsführer) ist zu seinen vorgebrachten<br />

Anfechtungsgrün<strong>de</strong>n zu hören.<br />

f) Die Entscheidungen <strong>de</strong>s Ehrengerichts sind nach<br />

Beratung und Abstimmung in einem Beschluss festzulegen,<br />

<strong>de</strong>r verbindlich und nicht anfechtbar ist.<br />

g) Der Beschluss <strong>de</strong>s Ehrengerichts ist <strong>de</strong>m Betroffenen<br />

und <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>s Vereins innerhalb von 14 Tagen<br />

schriftlich bekannt zu geben. Der Betroffene kann,<br />

außer im Falle <strong>de</strong>s Ausschlusses, auf Grün<strong>de</strong> sowie<br />

auf Zustellung <strong>de</strong>s Beschlusses verzichten.<br />

h) Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen, das <strong>de</strong>n<br />

Gang <strong>de</strong>r Verhandlung, die Aussagen und Beschlüsse<br />

wie<strong>de</strong>rgibt.<br />

6. Kostenerstattung<br />

a) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ehrengerichts sind ehrenamtlich<br />

tätig. Sie erhalten für je<strong>de</strong> geführte Verhandlung lediglich<br />

eine Aufwandsentschädigung.<br />

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