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a) wenn es selbst Verletzter o<strong>de</strong>r gesetzlicher Vertreter<br />
<strong>de</strong>s Verletzten ist,<br />
b) wenn es mit <strong>de</strong>m Betroffenen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Verletzten<br />
verheiratet o<strong>de</strong>r in gera<strong>de</strong>r Linie verwandt o<strong>de</strong>r<br />
verschwägert o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Seitenlinie bis zum zweiten<br />
Grad verwandt o<strong>de</strong>r verschwägert ist.<br />
c) wenn es in <strong>de</strong>r Sache als Zeuge o<strong>de</strong>r Sachverständiger<br />
vernommen ist,<br />
d) wenn die persönlichen Beziehungen zwischen <strong>de</strong>m<br />
Betroffenen und <strong>de</strong>m Verwaltungsmitglied <strong>de</strong>rartig<br />
sind, dass sie Misstrauen gegen die Unparteilichkeit<br />
<strong>de</strong>s Verwaltungsmitglie<strong>de</strong>s rechtfertigen. Über die Ablehnung<br />
entschei<strong>de</strong>t die Verwaltung unter Ausschluss<br />
<strong>de</strong>s Abgelehnten.<br />
3. Das betroffene Mitglied kann persönlich erscheinen o<strong>de</strong>r<br />
sich schriftlich zur Sache äußern.<br />
Der Betroffene kann Entlastungszeugen zum Termin mitbringen<br />
o<strong>de</strong>r unter Angabe <strong>de</strong>s Beweisthemas die Ladung<br />
von Zeugen durch die Verwaltung beantragen.<br />
4. Zeugen sind einzeln und in Abwesenheit an<strong>de</strong>rer Zeugen zu<br />
vernehmen. Ihre Aussagen sind zu protokollieren. Vereinsmitglie<strong>de</strong>r<br />
haben die Richtigkeit ihrer Aussagen zu versichern.<br />
5. Der Betroffene hat das letzte Wort.<br />
6. Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen, das <strong>de</strong>n Gang<br />
<strong>de</strong>r Verhandlung, die Zeugen- und Sachverständigenaussagen<br />
sowie die Anträge und erlassenen Beschlüsse wie<strong>de</strong>rgibt.<br />
7. Nach Schluss <strong>de</strong>r Verhandlung erfolgt in geheimer Sitzung<br />
die Beratung <strong>de</strong>s Beschlusses.<br />
Es wird offen abgestimmt.<br />
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