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durch die für sie jeweils zuständige Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

bestimmt.<br />

6. Die Wahl <strong>de</strong>s 1., 2. und 3. Vorsitzen<strong>de</strong>n wird durch einen<br />

min<strong>de</strong>stens 3-gliedrigen, von <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung zu<br />

bestellen<strong>de</strong>n Wahlausschuss geleitet.<br />

7. Satzungsän<strong>de</strong>rungen und Auflösung <strong>de</strong>s Vereins bedürfen<br />

einer Mehrheit von ¾ <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen.<br />

8. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.<br />

9. Über nicht rechtzeitig eingereichte Anträge außerhalb <strong>de</strong>r<br />

Tagesordnung kann nur entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, wenn sie von<br />

<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung ausdrücklich zugelassen wer<strong>de</strong>n.<br />

10. Über die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung ist ein Protokoll zu fertigen,<br />

das min<strong>de</strong>stens <strong>de</strong>n Ablauf <strong>de</strong>r Versammlung wie<strong>de</strong>rgibt<br />

sowie alle Anträge, Beschlüsse und Wahlergebnisse enthalten<br />

muss; es ist vom Versammlungsleiter und <strong>de</strong>m Schriftführer<br />

zu unterzeichnen.<br />

11. Neben <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rversammlungen können gelegentliche<br />

o<strong>de</strong>r regelmäßige Zusammenkünfte stattfin<strong>de</strong>n, die insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Berichterstattung durch <strong>de</strong>n Vorstand<br />

und die Verwaltung, <strong>de</strong>r Aussprache, <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Kameradschaft und Geselligkeit o<strong>de</strong>r ähnlichen Zwecken<br />

dienen. Beschlüsse können dabei gefasst wer<strong>de</strong>n, soweit<br />

ihr Gegenstand nicht satzungsgemäß an<strong>de</strong>ren Organen<br />

vorbehalten ist.<br />

§ 12<br />

Ehrengericht<br />

1. Das Ehrengericht besteht aus <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n und seinem<br />

Stellvertreter, 2 Beisitzern, 2 Ersatzbeisitzern.<br />

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