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SATZUNG - Nordbay-angler.de

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3. Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung ist zuständig zur Entscheidung<br />

über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht durch die<br />

Satzung <strong>de</strong>m Vorstand o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>ren Organ zugewiesen<br />

sind. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich insbeson<strong>de</strong>re<br />

auf:<br />

a) Entgegennahme <strong>de</strong>s Geschäfts- und Kassenberichtes<br />

und <strong>de</strong>s Revisionsberichtes,<br />

b) Entlastung <strong>de</strong>s Vorstands und <strong>de</strong>r Verwaltung,<br />

c) Genehmigung <strong>de</strong>s Haushaltsvoranschlages,<br />

d) Festlegung <strong>de</strong>r Höhe und Fälligkeit <strong>de</strong>s Jahresbeitrages,<br />

<strong>de</strong>r Aufnahmegebühr einschließlich aller sonstigen<br />

Gebühren und Geldleistungen sowie sonstiger Leistungen,<br />

e) Wahl <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Verwaltung sowie <strong>de</strong>r<br />

Revisoren und <strong>de</strong>s Ehrengerichtes,<br />

f) Satzungsän<strong>de</strong>rungen und Auflösung <strong>de</strong>s Vereins.<br />

4. Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlungen sind vom Vorstand schriftlich<br />

unter Angabe <strong>de</strong>r Tagesordnung und unter Einhaltung einer<br />

Frist von in <strong>de</strong>r Regel min<strong>de</strong>stens 8 Tagen einzuberufen.<br />

Sämtliche Vereinsmitglie<strong>de</strong>r sind unter <strong>de</strong>r letztbekannten<br />

Adresse zu la<strong>de</strong>n. Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlungen sind beschlussfähig,<br />

wenn min<strong>de</strong>stens 1/10 anwesend sind. Bei<br />

Beschlussunfähigkeit hat <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> binnen 30 Tagen<br />

eine neue Mitglie<strong>de</strong>rversammlung mit min<strong>de</strong>stens <strong>de</strong>rselben<br />

Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die<br />

Zahl <strong>de</strong>r erschienenen Mitglie<strong>de</strong>r beschlussfähig ist. Auf die<br />

unbedingte Beschlussfähigkeit ist in <strong>de</strong>r Einladung hinzuweisen.<br />

5. Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung fasst ihre Beschlüsse in <strong>de</strong>r<br />

Regel in offener Abstimmung und mit einfacher Stimmenmehrheit.<br />

Abweichungen bedürfen eines Beschlusses <strong>de</strong>r<br />

Mitglie<strong>de</strong>rversammlung. Im übrigen wird die Art <strong>de</strong>r Wahlen<br />

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