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1. Aufnahme, Ausschluss und Maßregelung von Mitglie<strong>de</strong>rn,<br />

2. Prüfung <strong>de</strong>s Jahres- und Rechnungsberichtes,<br />

3. Beratung und Erstellung <strong>de</strong>s Haushaltsvoranschlages,<br />

4. Erlass einer Geschäfts-, Ehrengerichts-, Beitrags-, Angel-,<br />

Gewässer- und Jugendordnung sowie sonstiger notwendiger<br />

Vereinsordnungen,<br />

5. Vorschlag von Ehrenmitglie<strong>de</strong>rn; Auszeichnung von Mitglie<strong>de</strong>rn,<br />

6. Bildung von Kommissionen und Ausschüssen,<br />

7. Geschäftsführung entsprechend <strong>de</strong>r Geschäftsordnung,<br />

8. Bestellung <strong>de</strong>r Vertretung in <strong>de</strong>n übergeordneten Dachverbän<strong>de</strong>n.<br />

Im übrigen berät die Verwaltung <strong>de</strong>n Vorstand. Die Verwaltung ist<br />

beschlussfähig, wenn min<strong>de</strong>stens die Hälfte <strong>de</strong>r Verwaltungsmitglie<strong>de</strong>r,<br />

darunter <strong>de</strong>r 1., 2. o<strong>de</strong>r 3. Vorsitzen<strong>de</strong>, bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung<br />

anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entschei<strong>de</strong>t<br />

die Stimme <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n.<br />

§ 11<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

1. Min<strong>de</strong>stens einmal im Jahr, nach Möglichkeit innerhalb <strong>de</strong>s<br />

1. Kalen<strong>de</strong>rvierteljahres, muss eine or<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

(Jahreshauptversammlung) stattfin<strong>de</strong>n.<br />

2. Außeror<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>rversammlungen sind zu berufen,<br />

wenn es das Interesse <strong>de</strong>s Vereins erfor<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r wenn ein<br />

Drittel sämtlicher Mitglie<strong>de</strong>r schriftlich unter Angabe <strong>de</strong>s<br />

Zwecks und <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> die Berufung vom Vorstand verlangt.<br />

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