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5. <strong>de</strong>m 2. Schatzmeister<br />

6. <strong>de</strong>m 1. Schriftführer<br />

7. <strong>de</strong>m 2. Schriftführer<br />

8. <strong>de</strong>m 1. Gewässerwart<br />

9. <strong>de</strong>m 2. Gewässerwart<br />

10. <strong>de</strong>m 3. Gewässerwart<br />

11. <strong>de</strong>m 4. Gewässerwart<br />

12. <strong>de</strong>m 1. Jugendleiter<br />

13. <strong>de</strong>m 2. Jugendleiter<br />

14. <strong>de</strong>m Gewässerschutzbeauftragten.<br />

Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, sind Stellvertreter zu bestimmen. Die Verwaltungssitzungen<br />

sind in <strong>de</strong>r Regel nicht öffentlich. Die Verwaltung<br />

kann einzelne, nicht zur Verwaltung gehörige, Personen zulassen<br />

o<strong>de</strong>r zuziehen.<br />

Die Amtszeit <strong>de</strong>r Verwaltung beträgt 5 Jahre. Die Wahl erfolgt<br />

durch die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung, soweit die Bestellung einzelner<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verwaltung nicht durch die Satzung einem an<strong>de</strong>ren<br />

Organ zugewiesen ist.<br />

Die Verwaltung bleibt im Amt, bis eine neue Verwaltung ordnungsgemäß<br />

bestellt ist. Bei vorzeitigem Ausschei<strong>de</strong>n einzelner<br />

Verwaltungsmitglie<strong>de</strong>r erfolgt die kommissarische Bestellung<br />

eines Ersatzmitglie<strong>de</strong>s durch die Verwaltung bis zur Neuwahl. In<br />

<strong>de</strong>r nächsten Mitglie<strong>de</strong>rversammlung, spätestens in <strong>de</strong>r Jahreshauptversammlung,<br />

ist eine Ersatzwahl durchzuführen.<br />

Für die Beschlussfassung und die Beurkundung <strong>de</strong>r Sitzungsvorgänge<br />

gelten die Vorschriften über die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

entsprechend.<br />

Die Verwaltung beschließt insbeson<strong>de</strong>re über folgen<strong>de</strong> Angelegenheiten:<br />

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