SATZUNG - Nordbay-angler.de
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5. <strong>de</strong>m 2. Schatzmeister<br />
6. <strong>de</strong>m 1. Schriftführer<br />
7. <strong>de</strong>m 2. Schriftführer<br />
8. <strong>de</strong>m 1. Gewässerwart<br />
9. <strong>de</strong>m 2. Gewässerwart<br />
10. <strong>de</strong>m 3. Gewässerwart<br />
11. <strong>de</strong>m 4. Gewässerwart<br />
12. <strong>de</strong>m 1. Jugendleiter<br />
13. <strong>de</strong>m 2. Jugendleiter<br />
14. <strong>de</strong>m Gewässerschutzbeauftragten.<br />
Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, sind Stellvertreter zu bestimmen. Die Verwaltungssitzungen<br />
sind in <strong>de</strong>r Regel nicht öffentlich. Die Verwaltung<br />
kann einzelne, nicht zur Verwaltung gehörige, Personen zulassen<br />
o<strong>de</strong>r zuziehen.<br />
Die Amtszeit <strong>de</strong>r Verwaltung beträgt 5 Jahre. Die Wahl erfolgt<br />
durch die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung, soweit die Bestellung einzelner<br />
Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verwaltung nicht durch die Satzung einem an<strong>de</strong>ren<br />
Organ zugewiesen ist.<br />
Die Verwaltung bleibt im Amt, bis eine neue Verwaltung ordnungsgemäß<br />
bestellt ist. Bei vorzeitigem Ausschei<strong>de</strong>n einzelner<br />
Verwaltungsmitglie<strong>de</strong>r erfolgt die kommissarische Bestellung<br />
eines Ersatzmitglie<strong>de</strong>s durch die Verwaltung bis zur Neuwahl. In<br />
<strong>de</strong>r nächsten Mitglie<strong>de</strong>rversammlung, spätestens in <strong>de</strong>r Jahreshauptversammlung,<br />
ist eine Ersatzwahl durchzuführen.<br />
Für die Beschlussfassung und die Beurkundung <strong>de</strong>r Sitzungsvorgänge<br />
gelten die Vorschriften über die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />
entsprechend.<br />
Die Verwaltung beschließt insbeson<strong>de</strong>re über folgen<strong>de</strong> Angelegenheiten:<br />
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