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2. Die Wahl <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s erfolgt durch die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

auf die Dauer von 5 Jahren. Bei Ausschei<strong>de</strong>n eines<br />

Vorstan<strong>de</strong>s während <strong>de</strong>r Amtszeit kann die Verwaltung<br />

ein Verwaltungsmitglied mit <strong>de</strong>r kommissarischen Führung<br />

<strong>de</strong>s Amtes <strong>de</strong>s Ausgeschie<strong>de</strong>nen beauftragen. In <strong>de</strong>r<br />

nächsten Mitglie<strong>de</strong>rversammlung, spätestens in <strong>de</strong>r Jahreshauptversammlung,<br />

ist eine Ersatzwahl durchzuführen.<br />

3. Der Vorstand bleibt im Amt bis zur ordnungsgemäßen Bestellung<br />

eines neuen Vorstan<strong>de</strong>s.<br />

4. Der 1. Vorsitzen<strong>de</strong> führt die Geschäfte <strong>de</strong>s Vereins und<br />

überwacht die Geschäftsführung, soweit sie nach <strong>de</strong>r Geschäftsordnung<br />

einem an<strong>de</strong>ren Beauftragten übertragen ist.<br />

Er beruft und leitet die Verwaltungssitzungen, die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

und sonstige Versammlungen und Veranstaltungen.<br />

Er ist von allen Abteilungs- und Ausschusssitzungen<br />

rechtzeitig unter Mitteilung <strong>de</strong>r Tagesordnung zu<br />

verständigen. Zur Verfügung über das Vereinsvermögen<br />

und zu Verpflichtungen <strong>de</strong>s Vereins sowie zur Abweichung<br />

vom Haushaltsplan bedarf er <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Verwaltung,<br />

soweit im Einzelfall <strong>de</strong>r Betrag von 15.000 € überschritten<br />

wird. Er bedarf <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

bei einem höheren Wert als 80.000 €.<br />

Die Verwaltung besteht aus:<br />

1. <strong>de</strong>m 1. Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

2. <strong>de</strong>m 2. Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

3. <strong>de</strong>m 3. Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

4. <strong>de</strong>m 1. Schatzmeister<br />

§ 10<br />

Die Verwaltung<br />

11

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