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Reihe III - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek

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36 friedrich heyn an leibniz, 13. (23.) Januar 1691 N. 5<br />

1) auff dessen einbringen, daß man beweisen könte, daß das capital verzinset worden,<br />

geantwortet: daß alle die jenigen Erben, so das capital gehoben, die zinsen der Cammer<br />

erlassen hätten und were also der anfoderung der zinsen renunciret, daß man also auff<br />

das wenige rückständige keine zinsen fodern könte, auch keine geben würde, ich habe<br />

5 darauff begehrt, daß man mich doch die quittungen mögte sehen lassen, damit ich meinem<br />

Principali hierinne genugsame nachricht geben könne, welches mir auch verwilliget<br />

worden, und ist in meiner gegenwart fast ein ganzer morgen in dem Cammer Archiv<br />

in suchung der Schmuckischen Schuldfoderung, wie sie es nennten, hingebracht worden,<br />

man hat sie aber nicht gefunden, endlich hat man sich besonnen, daß sie, als ich mich<br />

10 das erste mal deswegen angemeldet aus dem Archiv üm zu perlustriren genommen worden,<br />

man hat mich aber candide versichert, mir die copien von denen quittungen, so<br />

bald man solche finden würde, zu communiciren, weil man deswegen nicht das geringste<br />

bedencken trüge, ich habe auch zu dem ende dem H. Cammerschreiber eine discretion<br />

versprochen üm den zweck hierinne desto eher zu erlangen, ich habe mich über 4 wochen<br />

15 in Weymar auffgehalten und seyn bey meiner abreise von dar, welche gleich nach denen<br />

Weynachtfeyertagen war, die sachen noch nicht gefunden gewesen, es hat mich aber der<br />

H. Cammerschreiber glaublich versichert, daß er mir die copien derer quittungen, so bald<br />

sie ihm unter die hand kommen würden unfehlbar senden wolte, ich habe auch deswegen<br />

die relation dieser verrichtung demselben zu schreiben bis hieher verschoben, so bald ich<br />

20 solche bekommen werde[,] sollen sie citissime überschickt werden.<br />

2) Den anderen punckt betreffend, daß die Obligation nicht eben ausgehändigt werden<br />

müßte, indem das Debitum, weil es gestanden, richtig und daß dergleichen in simuli<br />

zu Altenburg geschehen, ist mir geantwortet worden: was in Altenburg geschehen gänge<br />

sie nichts an, man könte nicht versichern, daß die Hochf. Cammer, es sey über lang oder<br />

25 kurz, wenn die original obligation gefunden würde, nicht deswegen anspruch haben würde<br />

und man wißte eben nicht, ob der H. Hoffraht derienige und lezte Erbe und ob Sein Mortification<br />

schein auch capable were die Hochf. Cammer vor allem anspruch deswegen ins<br />

künfftige zu befreyen und ob nicht etwan neben erben sich mit der zeit finden möchten.<br />

3) Den dritten punckt anlangend, daß das Debitum in specie geld verschrieben,<br />

30 fiehlen diese worte: wo denn die verschreibung were; Specie geld were anizo gar rar.<br />

Dieses ist also meine expedition, was den dritten punckt betrifft, könte man wol das in<br />

Weymar gangbare geld in ander geld verwandeln, wenn man nur erstlich von der Hochf.<br />

8 der Schmuckischen Schuldfoderung: <strong>Wilhelm</strong> Schmuck war <strong>Leibniz</strong>’ Großvater. 13 H. Cammerschreiber:<br />

nicht ermittelt.

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