Stadt Neukirchen-Vluyn Kreis Wesel Begründung zur

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<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zur</strong><br />

90. Änderung des Flächennutzungsplans,<br />

Parkplatz Trox<br />

Stand 25.05.2011<br />

Billigung


Inhalt<br />

1. Lage und Größe des Plangebietes 04<br />

2. Bestehende Situation 04<br />

3. Bestehendes Planungsrecht 04<br />

4. Übergeordnete Planung 05<br />

5. Raumordnerische und landesplanerische Funktionszuweisung 05<br />

6. Städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche<br />

Planungen 05<br />

7. Altlasten 05<br />

PLANUNG<br />

8. Ziel und Zweck der Planung 05<br />

9. Planungsinhalte 06<br />

DURCHFÜHRUNG<br />

10. Sicherung der Bauleitplanung 06<br />

11. Sozialplan 06<br />

12. Bodenordnung 06<br />

13. Anwendung besonderer städtebaulicher Instrumente 06<br />

AUSWIRKUNGEN<br />

14. Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse 06<br />

15. Bevölkerungsentwicklung; Schaffung und Erhaltung sozialer stabiler<br />

Bewohnerstrukturen 07<br />

16. Eigentumsbildung 07<br />

17. Kostensparendes Bauen 07<br />

18. Soziale und kulturelle Bedürfnisse 07<br />

19. Bildungswesen 07<br />

20. Sport, Freizeit und Erholung 08<br />

21. Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild 08<br />

22. Denkmal- und Bodendenkmalpflege 09<br />

23. Belange der Kirchen und Religionsgemeinschaften 09<br />

24. Belange des Umweltschutzes (Umweltbericht) 09<br />

24.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands 09<br />

24.2. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung und Nichtdurchführung der<br />

Planung 10<br />

24.3. Auswirkungen der Planung auf die Umweltmedien 10<br />

24.3.1. Auswirkungen auf die Tiere 10<br />

24.3.2. Auswirkungen auf die Pflanzen 11<br />

24.3.3. Auswirkungen auf den Boden 12<br />

24.3.4. Auswirkungen auf das Wasser 12<br />

24.3.5. Auswirkungen auf die Luft 13


24.3.6. Auswirkungen auf das Klima 13<br />

24.3.7. Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Wirkungsgefüge) 14<br />

24.3.8. Auswirkungen auf die biologische Vielfalt 14<br />

24.3.9. Auswirkungen auf die Landschaft 14<br />

24.4. Erhaltungsziele und Schutzzweck 14<br />

24.4.1. Flora-Fauna-Habitat-Gebiete 14<br />

24.4.2. Europäische Vogelschutzgebiete 15<br />

24.5. Umweltbezogene Umweltauswirkungen auf … 15<br />

24.5.1. Menschen und deren Gesundheit 15<br />

24.5.2. Kulturgüter und sonstige Sachgüter 15<br />

24.6. Besondere Belange des Umweltschutzes 15<br />

24.6.1. Vermeidung von Emissionen 15<br />

24.6.2. Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern 15<br />

24.6.3. Nutzung erneuerbarer Energien 16<br />

24.6.4. Sparsame und effiziente Nutzung von Energie 16<br />

24.6.5. Natur- und Landschaftsschutz 16<br />

24.6.6. Sonstige Pläne, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts 16<br />

24.6.7. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität 16<br />

24.6.8. Wechselwirkungen zwischen den Belangen 16<br />

24.7. Umgang mit Grund und Boden 16<br />

24.7.1. Wiedernutzbarmachung von Flächen 16<br />

24.7.2. Maßnahmen der Innenentwicklung 16<br />

24.7.3. Begrenzung der Bodenversiegelung 17<br />

24.7.4. Vermeidung der Umwidmung von landwirtschaftlicher Nutzfläche, Wald und<br />

Wohnbauland 17<br />

24.8. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 17<br />

24.8.1. Landschaftsbild 17<br />

24.8.2. Naturhaushalt bezüglich der Schutzgüter 17<br />

24.9. Technische Schwierigkeiten und Scoping 17<br />

24.9.1. Merkmale der technischen Verfahren 17<br />

24.9.2. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 17<br />

24.9.3. Überwachung der Umweltauswirkungen 17<br />

25. Belange der Wirtschaft 18<br />

26. Verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung 18<br />

27. Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen 18<br />

28. Belange der Land- und Forstwirtschaft 18<br />

29. Belange der Post und des Telekommunikationswesens 18<br />

30. Ver- und Entsorgung mit Energie und Wasser 18<br />

31. Sicherung von Rohstoffvorkommen 18<br />

32. Belange des Personen- und Güterverkehrs; Mobilität der Bevölkerung 18


33. Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes; zivile Anschlussnutzung<br />

von Militärliegenschaften 19<br />

34. Belange des Katastrophen- und Brandschutzes 19<br />

35. Belange des Hochwasserschutzes 19<br />

36. Bauleitplanverfahren 19<br />

37. Zusammenfassende Erklärung 19


<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />

1 - Lage und Größe des Plangebietes<br />

4<br />

Städtebauliche <strong>Begründung</strong><br />

Der Bereich der 90. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Fläche nördlich<br />

der Niederrheinallee, östlich der Straße Am Hartschenfeld und westlich der Lintforter<br />

Straße. Im Norden wird die Fläche durch das Flurstück 374, Flur 1, Gemarkung <strong>Vluyn</strong><br />

begrenzt.<br />

Die Größe des Geltungsbereichs umfasst eine Fläche von ca. 19.400 m².<br />

2 - Bestehende Situation<br />

Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Inmitten des Änderungsbereiches liegt eine<br />

ehemalige Hofanlage.<br />

3 - Bestehendes Planungsrecht<br />

Derzeit ist der Bereich überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im<br />

Süden entlang der Niederrheinallee ist die Fläche im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche<br />

dargestellt. Den östlichen Bereich stellt der Flächennutzungsplan als öffentliche<br />

Grünfläche dar. Im Umfeld stellt der Flächennutzungsplan folgende Nutzungsarten<br />

dar:<br />

im Westen Wohnbaufläche<br />

im Norden Fläche für die Landwirtschaft<br />

im Osten Verkehrsfläche<br />

im Süden Verkehrsfläche und daran anschließend gemischte Baufläche.<br />

Der Planbereich ist als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten.<br />

Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan


<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />

4 - Übergeordnete Planung<br />

Der Geltungsbereich ist im Gebietsentwicklungsplan als Allgemeiner Siedlungsbereich<br />

dargestellt.<br />

Im Kompensationskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> ist westlich der Fläche eine Verlängerung<br />

der vorhandenen Freiflächenplan-Grünzüge nach Süden hin vorgesehen.<br />

5 - Raumordnerische und landesplanerische Funktionszuweisung<br />

Im Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> als Mittelzentrum<br />

ausgewiesen.<br />

6 - Städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche Planungen<br />

Bisher gab es keine städtebaulichen Konzepte für diesen Bereich.<br />

7 - Altlasten<br />

Auf Grund der Nutzung der Fläche als Acker wird davon ausgegangen, dass sich keine<br />

Altlasten auf dem Gelände befinden.<br />

Planung<br />

8 - Ziel und Zweck der Planung<br />

Die Firma Trox ist einer der größten Gewerbetreibenden in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>. Südlich<br />

der Niederrheinallee im Eingangsbereich des Ortsteils <strong>Vluyn</strong> befindet sich seit mehreren<br />

Jahrzehnten das Stammwerk der Firma Trox Klimatechnik. Die Firma Trox beabsichtigt,<br />

am Standort <strong>Vluyn</strong> neue Arbeitsplätze für hochqualifiziertes Personal anzusiedeln. Für<br />

die Betriebserweiterung werden entsprechende Parkplatzflächen für den ruhenden Verkehr<br />

benötigt. Da sich das Werk innerhalb der letzten Jahrzehnte bereits mehrmals vergrößert<br />

hat, stehen südlich der Niederrheinallee, auf dem eigentlichen Werksgelände,<br />

keine weiteren Flächen mehr <strong>zur</strong> Verfügung. Es ist daher geboten, eine derzeit landwirtschaftlich<br />

genutzte Fläche für die Nutzung als Parkplatz her<strong>zur</strong>ichten. Dafür wird der<br />

vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 133, Parkplatz Trox, aufgestellt. Da der Flächennutzungsplan<br />

den betroffenen Bereich als Wohnbaufläche darstellt, wird im Parallelverfahren<br />

ebenfalls der Flächennutzungsplan geändert.<br />

Die ursprünglich vorgesehene Nutzung Wohnbaufläche stammt noch aus dem Jahr<br />

1969 als der Flächennutzungsplan aufgestellt wurde. Zum damaligen Zeitpunkt war die<br />

Stillegung des Bergwerks Niederberg und das damit verbundene Potential für eine Wiedernutzung<br />

des Zechenareals nicht absehbar. Heute steht mit der Fläche Niederberg<br />

für die nächsten Jahrzehnte ein ausreichend großes Gelände für eine Wohnbaunutzung<br />

<strong>zur</strong> Verfügung. Die Fläche westlich der Lintforter Straße und nördlich der Niederrheinallee<br />

kommt auf Grund der hohen Lärmbelastung durch die Niederrheinallee und die Lintforter<br />

Straße ohnehin nicht mehr für eine Wohnbaulandentwicklung in Betracht. Das<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />

ursprüngliche Ziel des Flächennutzungsplans hat sich somit durch andere Entwicklungen<br />

überholt.<br />

9 - Planungsinhalte<br />

Mit der 90. FNP-Änderung wird die Fläche westlich der Lintforter Straße und nördlich<br />

der Niederrheinallee nicht mehr als Wohnbaufläche und Grünfläche, sondern als gewerbliche<br />

Baufläche und Fläche für Maßnahmen <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Damit entspräche der Flächennutzungsplan in<br />

diesem Bereich der Zielsetzung, dort einen Parkplatz für den Gewerbebetrieb Trox zu<br />

schaffen.<br />

Durchführung<br />

10 - Sicherung der Bauleitplanung<br />

Es sind keine Maßnahmen <strong>zur</strong> Sicherung der Bauleitplanung erforderlich.<br />

11 - Sozialplan<br />

Zur Realisierung der Planung ist kein Sozialplan erforderlich.<br />

12 - Bodenordnung<br />

Die Realisierung der Ziele des Bebauungsplanverfahrens erfordert keine bodenordnenden<br />

Maßnahmen. Die benötigte Fläche wurde durch die Firma Trox angekauft.<br />

13 - Anwendung besonderer städtebaulicher Instrumente<br />

Die Anwendung besonderer städtebaulicher Instrumente (besonderes Städtebaurecht)<br />

nach § 136 ff BauGB ist nicht erforderlich.<br />

Auswirkungen<br />

14 - Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

Die 90. Änderung des FNP hat keine Auswirkungen auf gesunde Arbeitsverhältnisse,<br />

die Ausweisung der geplanten Parkplätze trägt zu einer Schaffung weiterer Arbeitsplätze<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>–<strong>Vluyn</strong> bei.<br />

Zur Berücksichtigung der Lärmsituation des Wohngebäudes Am Hartschenfeld 5 wurde<br />

ein Lärmschutzgutachten erstellt. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass ein 2 m<br />

hoher Lärmschutzwall erforderlich ist. Dieser wurde im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Damit bleiben die gesunden Wohnverhältnisse auf dem betroffenen Grundstück gewahrt.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />

Durch die „Umrahmung“ des Gebäudeensembles von versiegelten Flächen kann eine<br />

lokale Wärmeinsel entstehen. Durch die im Gelände vorherrschenden Westwinde werden<br />

die Temperaturen jedoch schnell wieder ausgeglichen (bzw. verweht), eine wesentliche<br />

Verschlechterung der vorhandenen Verhältnisse ist nicht zu erwarten.<br />

15 - Bevölkerungsentwicklung; Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen<br />

Die 90. FNP-Änderung trägt mittelbar dazu bei, die Bevölkerungsentwicklung stabil zu<br />

halten. Durch die beabsichtigte Schaffung von ca. hundert Arbeitsplätzen wird es<br />

sicherlich auch zu Zuzügen nach <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> kommen.<br />

16 - Eigentumsbildung<br />

Das Planverfahren hat direkt keine Auswirkungen auf die Eigentumsbildung.<br />

17 - Kostensparendes Bauen<br />

Durch das Planverfahren ergibt sich kein kostensparendes Bauen.<br />

18 - Soziale und kulturelle Bedürfnisse<br />

Familien<br />

Das Planverfahren hat keine sozialen und kulturellen Auswirkungen für Familien.<br />

junge, alte, behinderte Mensche<br />

Das Planverfahren hat keine sozialen und kulturellen Auswirkungen für junge, alte und<br />

behinderte Menschen.<br />

unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer<br />

Das Planverfahren hat keine unterschiedlichen sozialen und kulturellen Auswirkungen<br />

auf Frauen und Männer.<br />

19 - Bildungswesen<br />

Das Planverfahren hat keine Auswirkungen auf das Bildungswesen.<br />

20 - Sport, Freizeit und Erholung<br />

Das Planverfahren hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Sport, Freizeit und Erholung.<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Die Lärmemissionen durch den Baubetrieb werden neben einer zeitlich begrenzten Beeinträchtigung<br />

der Erholungsfunktion der Flächen zu einer unerheblichen Einschränkung<br />

der Funktion als Ergänzungsraum für die Feierabenderholung führen.<br />

7


<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Durch die Anlage des geplanten Parkplatzes wird die Straße Am Hartschenfeld betroffen,<br />

der Ausbauzustand wird im Anschluss an die Einmündung in die Niederrheinallee<br />

der zukünftigen Verkehrsbedeutung angepasst. Die Auswirkungen werden insgesamt<br />

auf die Schaffung einer Parkplatzzufahrt begrenzt.<br />

Durch Anlage an dem vorhandenen Weg entsteht kein zusätzlicher Knotenpunkt mit der<br />

Niederrheinallee.<br />

Aufgrund der zu erwartenden starken querenden Fußgängerströme zu dem Parkplatz<br />

wird außerhalb des Änderungsbereiches in die L 140 eine Querungshilfe eingebaut.<br />

Die im gültigen FNP und in der 83. Änderung vorgesehene Fläche für Grünanlagen<br />

würde eine Pufferzone zwischen dem Straßenverkehr auf der L 476 und der landwirtschaftlichen<br />

Fläche bis <strong>zur</strong> Wohnbebauung bilden. Diese Pufferzone entfällt im Änderungsbereich.<br />

Der geplante Parkplatz kann in der flachen Landschaft neben den vorhandenen Straßen<br />

als weiterer visueller Störfaktor für die landschaftsgebundene Erholung wahrgenommen<br />

werden.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Die von der gewerblichen Fläche ausgehenden Lärmimmissionen wurden im Rahmen<br />

der Aufstellung des Bebauungsplanes untersucht (siehe Punkt 14).<br />

Schadstoffbelastungen in Grenzwertnähe werden durch die geringe Verkehrsdichte<br />

nicht entstehen.<br />

21 - Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Die baubedingten Auswirkungen (z.B. Rohplanum als Landschaftswunde) sind zeitlich<br />

begrenzt und im Verhältnis zu den anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen zu<br />

vernachlässigen. Es ist eine zeitliche Beeinträchtigung der Landschaft durch Baulärm<br />

und ggf. entstehende Stäube zu nennen.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Als anlagebedingte Auswirkungen des Neubaus sind hier die Schaffung von neuen<br />

Sichtbezügen und die Verkleinerung des flachen Geländes durch die geometrischen<br />

Formen der gewerblichen Baufläche zu nennen. Eingriffe in landschaftsprägende Strukturen<br />

sind nicht geplant (Böschungsgrün an der Lintforter Straße, vorhandene Hecken).<br />

Die gewerbliche Baufläche wird (ohne weitere Maßnahmen) als neuer Fremdkörper des<br />

Landschaftsraumes wahrgenommen werden, da der Betrachter diese als große Geländeplanie<br />

schwerlich dem landwirtschaftlichen Umfeld zuweisen kann. Hinzu kommt eine<br />

Störung vorhandener Sichtbeziehungen.<br />

Landschaftspflegerische Maßnahmen können die Eingriffsintensität mindern.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Der Betrieb der gewerblichen Baufläche führt über die reinen Sichtbeziehungen hinaus<br />

zu einer Beeinträchtigung des Ergänzungsraumes für die täglichen Erholungstätigkeiten<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />

(Feierabendspaziergang). Parkplatzlärm ist auch in sichtverschatteten Bereichen wahrnehmbar.<br />

Auch durch erfahrungsgemäß überdimensionierte Verkehrshinweisschilder<br />

können punktuelle Belastungen hervorgerufen werden.<br />

Die gewerbliche Parkplatzfläche kann in das Orts- und Landschaftsbild integriert werden<br />

– ein Ausgleich für den Eingriff wird im Zuge von Kompensationsmaßnahmen durch<br />

das entsprechende Bebauungsplanverfahren gesichert.<br />

22 - Denkmal- und Bodendenkmalpflege<br />

Der zukünftige Parkplatz liegt südlich und östlich der unter Denkmalschutz stehenden<br />

Gebäude der auf dem Flurstück 374 gelegenen Hofanlage. Die Belange der Denkmal-<br />

und Bodendenkmalpflege werden durch dieses Verfahren nicht berührt, da die baulichen<br />

Maßnahmen ausreichend Abstand zu den geschützten Gebäuden aufweisen.<br />

Hinweise auf Bodendenkmäler liegen <strong>zur</strong>zeit nicht vor.<br />

23 - Belange der Kirchen und Religionsgemeinschaften<br />

Das Planverfahren hat keine Auswirkungen auf Kirchen und Religionsgemeinschaften.<br />

24 - Belange des Umweltschutzes (Umweltbericht)<br />

24.1 - Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands<br />

Innerhalb des Planungsbereiches stellen intensiv genutzte Flächen der Landwirtschaft<br />

den größten Flächenanteil dar. Mit einem hohen Anteil an Getreideanbauflächen bei<br />

geringerer Grünlandnutzung weisen die Flächen geringe Biotopwerte auf.<br />

Höherwertige Biotoptypen sind als linienhafte Elemente in Form von Hecken außerhalb<br />

und innerhalb des Vorhabengebietes ausgebildet. Sie gliedern die Landschaft und stellen<br />

Rückzugsräume für Flora und Fauna dar, welche die intensiv genutzten Bereiche in<br />

geringerem Maße bieten. Im Untersuchungsbereich liegt eine ältere Hofanlage mit einzelnen<br />

Obstbäumen, daran anschließend eine kleinere Parzelle Grabeland. Beide<br />

Strukturen sind durch Hecken von der freien Landschaft abgegrenzt.<br />

Die Böschungen der Lintforter Straße weisen im Umkreis des Vorhabengebietes Bepflanzungen<br />

aus Ahorn mit einzelnen Eichen auf.<br />

Fließgewässer sind innerhalb des Planungsbereiches nicht vorhanden.<br />

Spezielle faunistische Kartierungen zu den Gruppen Vögel, Amphibien, Reptilien und<br />

Fledermäuse wurden aufgrund der Hinweise aus den landesweit verfügbaren Datenbeständen<br />

und der Empfindlichkeit der betroffenen zu überplanenden Biotoptypen nicht<br />

durchgeführt.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />

Es handelt sich um einen Raum, der Vogelgemeinschaften der Felder, Feldgehölze, der<br />

Grünländer und der Einzelgehöfte aufweisen wird, die durch die innerstädtische Lage<br />

und die vorhandenen Verkehrstrassen stark reduziert sind.<br />

Betroffen ist ein agrarisch stark genutzter Raum, der nur wenigen Arten, die weitgehend<br />

überall vorkommen können, noch Nahrungs- und Rückzugshabitate bietet. Es handelt<br />

sich vorwiegend um Arten der freien Feldflur, im Falle der Hecken (weitgehend außerhalb<br />

der zu überbauenden Bereiche) auch um Hecken- / Waldrandarten. Ausgedehnte<br />

Altbaumbereiche mit größeren Höhlen sind jedoch nicht vorhanden.<br />

Die Artenzusammensetzung wird insbesondere bestimmt durch die Strukturierung der<br />

Landschaft, der Vernetzung sowie durch die vorhandenen Störfaktoren (Straßenverkehr),<br />

so dass hieraus Rückschlüsse gezogen werden können.<br />

Für die im Vorhabensbereich vorkommenden Lebensraumtypen konnten während der<br />

Kartierungen keine streng oder besonders geschützten Arten nachgewiesen werden.<br />

Auch das Landschaftsinformationssystem des Landesumweltministeriums gibt für den<br />

Planungsbereich (und die weiteren angrenzenden Bereiche) keine Daten aus 1 .<br />

Die streng und besonders geschützten Arten fehlen aufgrund der intensiven Nutzung<br />

und der umliegend vorhandenen Störfaktoren.<br />

Es liegen keine ausgewiesenen Schutzgebiete wie z.B. Naturschutzgebiete innerhalb<br />

des Planungsbereiches.<br />

24.2 - Prognose des Umweltzustands bei Durchführung und Nichtdurchführung<br />

der Planung<br />

Durch die zukünftige hohe Versiegelung wird sich der Umweltzustand deutlich ändern.<br />

Bei Nichtdurchführung würde die Fläche vermutlich weiterhin ackerbaulich genutzt. Der<br />

bei Durchführung des Vorhabens beeinträchtigte Umweltzustand wird durch Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen wiederhergestellt (Flächen für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong><br />

Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Natur und Landschaft).<br />

24.3 - Auswirkungen der Planung auf die Umweltmedien<br />

24.3.1 Auswirkungen auf die Tiere<br />

Anhand vorliegender Daten, Untersuchungen, der Literatur und der eigenen Erhebungen<br />

wurde geprüft, welche streng und zu berücksichtigenden besonders geschützten<br />

Arten im Planungsraum vorkommen. Für die betrachteten Arten wurde geprüft, ob wild<br />

lebende Tiere getötet werden oder ob Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten zerstört<br />

werden.<br />

Mit dem Verlust von Habitatstrukturen liegt hier keine erhebliche Beeinträchtigung (im<br />

Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG) von Brut-, Nist- oder Nahrungshabitaten vor, da sich<br />

die Eingriffe auf die Inanspruchnahme von intensiv genutzten Ackerflächen beschränken<br />

werden.<br />

Eine potentielle Betroffenheit von Offenlandarten kann aufgrund der Lage des Vorhabengebietes<br />

angrenzend an Flächen mit starker Störwirkung (zwei stark befahrende Verkehrstrassen,<br />

eine Gemeindestraße mit sporadisch auftretenden Störungen) ausge-<br />

10<br />

1 Internetrecherche am 15.11.2010


<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />

schlossen werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Nahrungsräume tritt nicht ein,<br />

da im Umkreis des Vorkommens ausreichend weitere Habitate <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Für Vogelarten mit großen Aktivitätsräumen sind die artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

nicht erfüllt, da keine essentiellen Habitate für die Tiere betroffen sind. Zudem bestehen<br />

im Umkreis der geplanten Baumaßnahmen ausreichend weitere Habitate, sodass<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung gemäß BNatSchG nicht eintritt.<br />

Ebenso ist bei der Gruppe der Säugetiere eine erhebliche Störung potentieller Quartierstandorte<br />

nicht zu erwarten, da keine entsprechenden Habitate vorhanden sind / beseitigt<br />

werden. Potentielle Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Arten werden nicht<br />

zerstört. Die Verkleinerung des potentiellen Nahrungsraumes durch die Versiegelung<br />

der intensiv genutzten Ackerflächen stellt keine erhebliche Beeinträchtigung essentieller<br />

Habitatstrukturen dar, da im Umkreis in ausreichendem Maße Nahrungsräume vorhanden<br />

sind. Zudem sind durch zu entwickelnde Kompensationsmaßnahmen (s. Bebauungsplan)<br />

neue (Teil-) Lebensräume für die Arten zu erschließen.<br />

Eine erhebliche Störung von Amphibien und Reptilien kann ebenfalls ausgeschlossen<br />

werden, da sich im erreichbaren Umfeld keine für die Tiere nutzbaren, essentiell notwendigen<br />

Habitate befinden.<br />

Vor dem Hintergrund artenschutzrechtlicher Belange ist die Durchführung der Maßnahme<br />

zulässig, da keine Versagensgründe vorliegen und die Erhaltungszustände der<br />

Populationen durch das Vorhaben nicht wesentlich verändert werden.<br />

24.3.2 Auswirkungen auf die Pflanzen<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Der betroffene, siedlungsnahe Lebensraum unterliegt schon im Bestand permanentem<br />

Einfluss durch die landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Es sind darüber hinaus bauzeitlich<br />

nur geringfügige und kurzfristige Störungen der Tierwelt durch den Ausbau der Straße<br />

und die Errichtung des Parkplatzes zu erwarten.<br />

Die Bautätigkeit einschließlich der Lagerflächen wird innerhalb des Parkplatzes oder auf<br />

angrenzenden, landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen erfolgen. Die Einrichtung<br />

von Flächen für die Baustelleneinrichtung auf diesen Flächen trägt <strong>zur</strong> Konfliktminimierung<br />

bei. Beeinträchtigungen angrenzender Biotope können auf ein Minimum beschränkt<br />

werden.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Die Beeinträchtigung der Arten und Lebensräume findet über den Flächenverlust mittels<br />

Versiegelung oder Flächenveränderung durch Überbauung statt. Diese Eingriffssituation<br />

wird im Bebauungsplan im Kapitel Konfliktschwerpunkte sowie der Eingriffs-<br />

Ausgleichsbilanzierung dargestellt.<br />

Darüber hinaus sind die indirekten Beeinträchtigungen durch Lebensrauminanspruchnahme<br />

und Barrierewirkung zu prüfen. Es werden keine der für den Landschafts- und<br />

Naturhaushalt des Gebietes wesentlichen Elemente der linienhaften Heckenbiotope<br />

zerschnitten.<br />

Eine weitere Separierung bisher isolierter Lebensräume erfolgt nicht, da der Änderungsbereich<br />

an vorhandene Trennlinien angrenzt.<br />

11


<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Durch den Betrieb des Parkplatzes sind Stoffeinträge in die angrenzenden Flächen zu<br />

erwarten, denn insbesondere während der Anlassvorgänge der Motoren entstehen relativ<br />

größere Emissionen als im fließenden Verkehr. Grenzwerte werden jedoch erfahrungsgemäß<br />

nicht überschritten. Da es sich eher um An- und Abfahrtvorgänge mit geringen<br />

Fahrzeuggeschwindigkeiten handelt, wird die Barrierewirkung der Anlage für<br />

Kleinsäuger und andere bodengebundenen Arten durch die Fläche und nicht durch die<br />

Fahrzeugbewegungen hervorgerufen. Eine Kollisionsgefährdung für flugmobile Arten<br />

entsteht daher kaum (s.u.).<br />

24.3.3 Auswirkungen auf den Boden<br />

Durch die geplante Nutzung kommt es zu Versiegelungen durch Flächenbefestigung in<br />

Form von Stellplätzen bzw. Nebenanlagen und somit zu einer Beendung der Bodenfunktionen<br />

wie Grundwasserneubildung oder Biotopentwicklung.<br />

Die zu überbauenden Flächen für die gewerbliche Baufläche ergibt sich durch die Planzeichnung.<br />

Mit baubedingten Eingriffen ist unter Beachtung geltender Gesetze und Regeln der<br />

Technik zum Schutz des Bodens nicht zu rechnen, da sich die Baustelleneinrichtungen<br />

kleinteilig innerhalb der späteren Anlage verteilen werden.<br />

Betriebsbedingt sind gesamtstädtisch keine wesentlichen Bodenbelastungen zu befürchten.<br />

Der Verkehr auf dem geplanten Parkplatz wird zu einer Verlagerung des fahrzeugbedingten<br />

Schadstoffaustrages aus dem Betriebsgelände der Firma Trox in die<br />

freie Landschaft führen und dort eine Schadstoffanreicherung <strong>zur</strong> Folge haben; zulässige<br />

Grenzwerte nach MLUS 02 2 werden erfahrungsgemäß nicht überschritten.<br />

Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen<br />

werden; Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.<br />

Durch die Anlage des Platzes kommt es zu Bodenversiegelungen, künstlichem Bodenauf-<br />

und -abtrag.<br />

Die als fruchtbare Böden der Schutzwürdigkeitsstufe 1 bezeichneten Gley- Parabraunerden<br />

sind randlich in geringem Maße von der gewerblichen Baufläche betroffen,<br />

hauptsächlich liegt die Fläche für Naturschutzmaßnahmen auf diesen Böden.<br />

Durch die vollflächige Versiegelung kann eine Belastung des Bodens bzw. des Grundwassers<br />

weitgehend vermieden werden, denn Belastungen durch Tropfverluste werden<br />

nicht direkt in den Boden gelangen. Durch den längeren Kontakt mit der belebten Bodenzone<br />

werden gemäß Richtlinie für die Anlage von Straßen in Wasserschutzgebieten<br />

Schadstoffe weitgehend abgebaut.<br />

Als zentraler Eingriff ist insgesamt die Versiegelung von biotisch aktiven Bodens zu<br />

nennen.<br />

12<br />

2 Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen, Stand 2002


<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />

24.3.4 Auswirkungen auf das Wasser<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Durch den Bau der Anlagen kann es zu einer Beeinträchtigung des Grundwassers<br />

durch Schadstoffeintrag der Baufahrzeuge kommen. Unter Berücksichtigung der allgemeinen<br />

Regeln und des Standes der Technik zu den Baufahrzeugen ist eine deutliche<br />

Schädigung des Grundwassers ausgeschlossen. Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen<br />

sind nie gänzlich auszuschließen.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Durch die Änderung sind keine klassifizierten Fließgewässer betroffen.<br />

Die von der gewerblichen Baufläche abzuführenden Niederschläge werden mittels Sickermulden<br />

verzögert dem Grundwasser zugeführt. Der festgestellte kf-Wert des Bodens<br />

entspricht dem in dem Arbeitsblatt DWA-A 138 geforderten Durchlässigkeitsbeiwerten.<br />

Die Entwässerungseinrichtungen werden entsprechend der Richtlinien für die<br />

Anlage von Straßen – Teil Entwässerung (RAS-Ew) konstruiert.<br />

Die durch den zeitlich längeren Kontakt mit der Bodenoberfläche vergrößerte Verdunstungsrate<br />

ist für den Gesamtwasserhaushalt unerheblich.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Die anfallenden Oberflächenwässer werden durch den längeren Kontakt mit der belebten<br />

Bodenzone gereinigt (nach RiStWag3), sodass Belastungen des Grundwassers <strong>zur</strong>ückgehalten<br />

werden.<br />

24.3.5 Auswirkungen auf die Luft<br />

Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Es ist eine zeitliche Beeinträchtigung der Landschaft durch Baulärm und ggf. entstehende<br />

Stäube zu nennen. Neben den nur kurzfristig baubedingt anfallenden ist mit betriebsbedingten<br />

Schadstoffemissionen zu rechnen.<br />

Erhöhte Belastungen der Luft mit Luftschadstoffen sind nur im straßennahen Bereich<br />

(insbesondere der vorhandenen Straßen) zu erwarten.<br />

Durch das Vorhaben sind im Normalfall 4 keine kritischen Schadstoffbelastungen zu erwarten.<br />

Ausnahmen sind Ortsdurchfahrten mit geschlossener Randbebauung, die hier<br />

jedoch nicht vorliegen.<br />

24.3.6 Auswirkungen auf das Klima<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Die Versiegelung und die Veränderung der Strahlungsverhältnisse werden lokale Mikroklimaänderungen,<br />

insbesondere in Zusammenhang mit den vorhandenen Bereichen<br />

bewirken (Klimaschwelle).<br />

Da aufgrund der geringen topographischen Änderung und der Lage der gewerblichen<br />

Baufläche im Lee des Dammes der Lintforter Straße keine wesentlichen Eingriffe in<br />

13<br />

3 Richtlinien für bautechnische Maßnahmen in Wasserschutzgebieten<br />

4 < 5.000 Kfz/24 h mit üblichen Lkw-Anteilen und normalen Wetterlagen sind gemäß MLUS 02


<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />

Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen zu erwarten sind, wird die Maßnahme<br />

allein keine spürbaren Konsequenzen für die lokalklimatischen Bedingungen der<br />

Landschaft insgesamt oder den Siedlungsraum <strong>Vluyn</strong>s hervorrufen.<br />

Da die zu ändernden Bereiche sich am Ende einer möglichen Luftleitbahn befinden,<br />

kann von wesentlichen Änderungen des Lokalklimas nicht ausgegangen werden. Mögliche<br />

Luftmassenbewegungen (die nur bei entsprechenden Großwetterlagen eintreten)<br />

können bei den geringen Geländeniveauunterschieden nur sehr geringmächtig sein und<br />

aufgrund der vorhandenen Gebäudebarrieren nicht weit in die Siedlungsbereiche eindringen.<br />

Weitere Aussagen sind ohne spezielle Gutachten nicht zu erzielen, eine wesentliche<br />

Informationsänderung / -verdichtung wird jedoch nicht erwartet.<br />

24.3.7 Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Wirkungsgefüge)<br />

Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen<br />

auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. Mit darüber hinaus gehenden<br />

entscheidungsrelevanten Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ist nicht<br />

zu rechnen. Zusammengefasst führt der Flächenbedarf an Grund und Boden zu einer<br />

Zerstörung natürlichen Bodengefüges als Grundlage vorhandener Biotoptypen und somit<br />

zu einer Beeinträchtigung der Landschaft.<br />

24.3.8 Auswirkungen auf die biologische Vielfalt<br />

Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die einer Realisierung entgegen stehen würden,<br />

sind nicht zu erwarten. Es werden intensiv agrarisch genutzte Biotoptypen im Nahbereich<br />

überörtlicher Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen in Anspruch genommen.<br />

24.3.9 Auswirkungen auf die Landschaft<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Die baubedingten Auswirkungen (z.B. Rohplanum als Landschaftswunde) sind zeitlich<br />

begrenzt und im Verhältnis zu den anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen zu<br />

vernachlässigen. Es ist eine zeitliche Beeinträchtigung der Landschaft durch Baulärm<br />

und ggf. entstehende Stäube zu nennen.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Als anlagebedingte Auswirkungen des Neubaus sind hier die Schaffung von neuen<br />

Sichtbezügen und die Verkleinerung des flachen Geländes durch die geometrischen<br />

Formen der gewerblichen Baufläche zu nennen. Eingriffe in landschaftsprägende Strukturen<br />

sind nicht geplant (Böschungsgrün an der Lintforter Straße, vorhandene Hecken).<br />

Die gewerbliche Baufläche wird (ohne weitere Maßnahmen) als neuer Fremdkörper des<br />

Landschaftsraumes wahrgenommen werden, da der Betrachter diese als große Geländeplanie<br />

schwerlich dem landwirtschaftlichen Umfeld zuweisen kann. Hinzu kommt eine<br />

Störung vorhandener Sichtbeziehungen.<br />

Landschaftspflegerische Maßnahmen können die Eingriffsintensität mindern.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Der Betrieb der gewerblichen Baufläche führt über die reinen Sichtbeziehungen hinaus<br />

zu einer Beeinträchtigung des Ergänzungsraumes für die täglichen Erholungstätigkeiten<br />

(Feierabendspaziergang). Parkplatzlärm ist auch in sichtverschatteten Bereichen wahr-<br />

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nehmbar. Auch durch erfahrungsgemäß überdimensionierte Verkehrshinweisschilder<br />

können punktuelle Belastungen hervorgerufen werden.<br />

24.4 - Erhaltungsziele und Schutzzweck<br />

24.4.1 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete<br />

Sowohl das Plangebiet als auch die Umgebung sind nicht von einem FFH-Gebiet beeinflusst.<br />

24.4.2 Europäische Vogelschutzgebiete<br />

Es befinden sich keine europäischen Vogelschutzgebiete im Einflussbereich des Plangebiets.<br />

24.5 - Umweltbezogene Umweltauswirkungen auf ...<br />

24.5.1 Menschen und deren Gesundheit<br />

Im weiteren Verfahren wird auf der Grundlage des konkreten Bebauungsplanentwurfes<br />

ein abschließendes Lärmgutachten erstellt.<br />

Das Plangebiet wird von Verkehrslärmemissionen der umliegenden Straßen, insbesondere<br />

der Lintforter Straße und der Niederrheinallee stark vorbelastet.<br />

24.5.2 Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

Der Änderungsbereich betrifft landwirtschaftliche Nutzflächen. Darüber hinaus sind <strong>zur</strong>zeit<br />

keine weiteren Eingriffe in das Schutzgut Kultur- und Sachgüter zu prognostizieren,<br />

doch bei Eingriffen in den Boden können immer bislang unbekannte Bodendenkmäler<br />

freigelegt werden.<br />

Im Flurstück 374 (Am Hartschenfeld 5) und im Flurstück 1014 (Niederrheinallee 251)<br />

befinden sich ausgewiesene Baudenkmale. Das Hausensemble in Flurstück 374 ist<br />

durch die vorhandenen Bepflanzungen auf den Privatgrundstücken schwer einsehbar.<br />

Diese Eingrünungen sind zu erhalten und es soll ein Schutzbereich um die Grünelemente<br />

angelegt werden. Daher führt die Überplanung des umliegenden Bereiches nicht<br />

zu einer wesentlichen Veränderung. Das Gebäude Niederrheinallee 251 ist nicht von<br />

den Änderungen betroffen.<br />

Historische Gebäude, Straßen oder Wegebeziehungen sind nicht vorhanden.<br />

Kulturhistorisch bedeutsame Landnutzungsformen (z.B. Obstwiesen) liegen außerhalb<br />

des Baubereiches.<br />

24.6 - Besondere Belange des Umweltschutzes<br />

24.6.1 Vermeidung von Emissionen<br />

Neben den Emissionen der an- und abfahrenden Kfz der Mitarbeiter entstehen keine<br />

weiteren Emissionen.<br />

Durch eine ggf. vorgesehene Parkplatzbeleuchtung wird sich der nachts ausgeleuchtete<br />

Bereich zu den Betriebszeiten vergrößern und an den Bereich der Niederheinallee angliedern.<br />

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24.6.2 Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

Es fallen keine Abfälle an. Das anfallende Niederschlagswasser wird zunächst dem dezentral<br />

gelegenen Muldensystem zugeleitet und über Bodenpassagen in entsprechende<br />

Rigolensysteme eingeleitet, so dass es zu einer zeitverzögerten Verrieselung in die anstehenden<br />

Bodenschichten kommt. Der festgestellte kf-Wert des Bodens entspricht den<br />

in dem Arbeitsblatt DWA-A 138 geforderten Durchlässigkeitsbeiwerten.<br />

24.6.3 Nutzung erneuerbarer Energien<br />

Eine Nutzung von erneuerbaren Energien ist wegen der hier anstehenden Nutzung des<br />

Geländes nicht vorgesehen.<br />

24.6.4 Sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />

Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann durch geeignete Maßnahmen<br />

(Beleuchtung) minimiert werden. Dieser Punkt wird jedoch in der Ausführungsplanung –<br />

und nicht auf Ebene des Flächennutzungsplanes – thematisiert.<br />

24.6.5 Natur- und Landschaftsschutz<br />

Der Bereich unterliegt weder dem Schutzstatus eines Landschaftsschutz- noch eines<br />

Naturschutzgebiets.<br />

24.6.6 Sonstige Pläne, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts<br />

Die relevanten Pläne sind im Verfahren berücksichtigt worden.<br />

24.6.7 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />

Durch die Nutzung wird es mehr Individualverkehr in diesem Bereich geben. Auf Grund<br />

der starken Vorbelastung der Niederrheinallee und der Lintforter Straße ist die Luftqualität<br />

bereits negativ beeinflusst. Durch das Vorhaben sind keine kritischen Schadstoffbelastungen<br />

zu erwarten.<br />

24.6.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen<br />

Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen<br />

erfasst und beschrieben. Mit darüber hinaus gehenden entscheidungsrelevanten Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern ist nicht zu rechnen. Zusammengefasst führt<br />

der Flächenbedarf an Grund und Boden zu einer Zerstörung natürlichen Bodengefüges<br />

als Grundlage vorhandener Biotoptypen und somit zu einer Beeinträchtigung der Landschaft.<br />

24.7 - Umgang mit Grund und Boden<br />

24.7.1 Wiedernutzbarmachung von Flächen<br />

Eine Wiedernutzbarmachung von Flächen kommt für die vorgesehene Nutzung nicht in<br />

Betracht, da der Parkplatz in räumlicher Nähe zu dem Gewerbebetrieb angesiedelt<br />

werden muss. In unmittelbarer Nähe <strong>zur</strong> Firma Trox gibt es keine Fläche, die wiedernutzbar<br />

gemacht werden könnte. Die Neuversiegelung an dieser Stelle ist somit unumgänglich.<br />

16


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24.7.2 Maßnahmen der Innenentwicklung<br />

Bei diesem Vorhaben kann keine Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt werden.<br />

Auf Grund der notwendigen räumlichen Nähe zum Betrieb kommt nur die vorgesehene<br />

Fläche für die Nutzung als Parkplatz in Frage.<br />

24.7.3 Begrenzung der Bodenversiegelung<br />

Dieser Punkt wird auf der Ebene des Bebauungsplans bzw. in der Ausführungsplanung<br />

und nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplans thematisiert.<br />

24.7.4 Vermeidung der Umwidmung von landwirtschaftlicher Nutzfläche, Wald<br />

und Wohnbauland<br />

Es wird eine landwirtschaftliche Nutzfläche und Teile einer Grünfläche in gewerbliche<br />

Baufläche und Flächen für Maßnahmen <strong>zur</strong> Pflege und Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft umgewandelt. Wegen der erheblichen Lärmbelastung der Fläche und<br />

der sich veränderten städtebaulichen Zielsetzungen (s. Pkt. 8 – Sinn und Zweck der<br />

Planung) käme die Nutzung als Wohnbauland nicht in Frage (vgl. 83. Änderung des<br />

FNP).<br />

24.8 - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Durch die 90. FNP-Änderung wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet. Dieser<br />

wird in einem landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan ermittelt.<br />

Entsprechende Kompensationsmaßnahmen werden ebenfalls ermittelt. Dazu werden im<br />

Flächennutzungsplan Flächen für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft dargestellt.<br />

24.8.1 Landschaftsbild<br />

Das Landschaftsbild wird sich durch die randliche Inanspruchnahme eines offenen, vorbelasteten<br />

Landschaftsbereiches ändern. Die Eingriffe sind durch Maßnahmen auf Ebene<br />

der Bebauungsplanung zu kompensieren.<br />

24.8.2 Naturhaushalt bzgl. der Schutzgüter<br />

Als Haupteingriff ist die Versiegelung biotisch aktiver Böden, die durch die landwirtschaftliche<br />

Nutzung vorbelastet sind, zu nennen. Der Eingriff ist durch Maßnahmen auf<br />

Ebene der Bebauungsplanung zu kompensieren.<br />

24.9 - Technische Schwierigkeiten und Scoping<br />

Im Rahmen der Beteiligung der Fachämter und Träger öffentlicher Belange sind keine<br />

technischen Schwierigkeiten benannt oder erkannt worden.<br />

24.9.1 Merkmale der technischen Verfahren<br />

Es müssen keine technischen Verfahren angewendet werden.<br />

24.9.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

Im Planverfahren sind keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

aufgetreten.<br />

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24.9.3 Überwachung der Umweltauswirkungen<br />

Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der<br />

Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene<br />

nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und um in der Lage zu sein,<br />

geeignete Maßnahmen <strong>zur</strong> Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die im Folgenden<br />

genannten Maßnahmen sowie die Informationen der Behörden nach § 4 Abs. 3<br />

BauGB zu nutzen.<br />

Erhebliche Umweltauswirkungen der Planung entstehen durch den Eingriff in Natur und<br />

Landschaft. Die Anlage, Gestaltung, Pflege und Entwicklung der Ausgleichsflächen ist<br />

in Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>–<strong>Vluyn</strong> und der Unteren Landschaftsbehörde<br />

zu realisieren und so eine Umsetzung der Maßnahmen zu überwachen.<br />

Bezüglich unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen auf Grund der Durchführung<br />

des Bebauungsplanes ist gemäß BauGB vorgesehen, dass die Behörden die<br />

Kommune über ihre diesbezüglichen Erkenntnisse informieren.<br />

25 - Belange der Wirtschaft<br />

Belange der Wirtschaft werden dahin gehend berührt, dass das Vorhaben der ortsansässigen<br />

Wirtschaft dient. Das Vorhaben soll dazu dienen, dass die Firma Trox an ihrem<br />

angestammten Standort in <strong>Vluyn</strong> expandieren kann.<br />

26 - Verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung<br />

Das Vorhaben hat keinen Einfluss auf die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung.<br />

27 - Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

Die Planung soll <strong>zur</strong> Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im Ortsteil <strong>Vluyn</strong> beitragen.<br />

28 - Belange der Land- und Forstwirtschaft<br />

Die Landwirtschaft wird dahin gehend berührt, dass eine Fläche aus der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung herausgenommen wird. Belange der Forstwirtschaft werden nicht berührt.<br />

29 - Belange der Post und des Telekommunikationswesens<br />

Belange der Post und des Telekommunikationswesens werden durch die Planung nicht<br />

berührt.<br />

30 - Ver- und Entsorgung mit Energie und Wasser<br />

Die Versorgung mit Energie für die Platzbeleuchtung wird in der Ausführungsplanung<br />

geklärt. Die Versorgung mit Wasser ist nicht erforderlich.<br />

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31 - Sicherung von Rohstoffvorkommen<br />

Dieser Punkt ist durch die Planung nicht betroffen.<br />

32 - Belange des Personen- und Güterverkehrs; Mobilität der Bevölkerung<br />

Dieser Punkt ist dahin gehend betroffen, dass der Parkplatz dazu beiträgt, dass der<br />

Gewerbebetrieb Trox gut für den Individualverkehr erreichbar ist und die Qualität aufweist,<br />

jedem Mitarbeiter einen Parkplatz zu gewährleisten. Dies ist wegen des eingeschränkten<br />

ÖPNV-Angebots von besonderer Wichtigkeit für den Wirtschaftsstandort<br />

<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>.<br />

33 - Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes; zivile Anschlussnutzung<br />

von Militärliegenschaften<br />

Dieser Punkt ist durch die Planung nicht betroffen.<br />

34 - Belange des Katastrophen- und Brandschutzes<br />

Dieser Punkt ist durch die Planung nicht betroffen.<br />

35 - Belange des Hochwasserschutzes<br />

Dieser Punkt ist durch die Planung nicht betroffen.<br />

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36 - Bauleitplanverfahren<br />

In der Sitzung des <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses am 24.11.2010 ist der Aufstellungsbeschluss<br />

und der Beschluss <strong>zur</strong> frühzeitigen Beteiligung <strong>zur</strong> 90. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 133, Parkplatz<br />

Trox, gefasst worden.<br />

Im <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss am 23.02.2011 wurde die Durchführung der öffentlichen<br />

Auslegung beschlossen. Dies wurde am 01.04.2011 im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />

(37. Jahrgang, Nr. 5, S. 58 f) bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.04. bis einschließlich 09.05.2011 statt.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom<br />

06.04.2011 über die öffentliche Auslegung informiert.<br />

In der Sitzung des <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses am 25.05.2011 soll der Beschluss<br />

<strong>zur</strong> Billigung der 90. Änderung des Flächenutzungsplans erfolgen.<br />

37 - Zusammenfassende Erklärung<br />

Gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung<br />

beizufügen.<br />

Art und Weise, wie die Umweltbelange berücksichtigt wurden<br />

Das aus landschaftsplanerischer Sicht kompensierbare Eingriffspotential wurde durch<br />

den Aufbau von Schutzanlagen zu den angrenzenden Nutzungen, durch Gehölzpflanzungen<br />

<strong>zur</strong> Schaffung eines neuen vernetzenden Elementes und <strong>zur</strong> Neugliederung<br />

des Landschaftsbildes und durch die Extensivierung bislang intensiv genutzter Bereiche<br />

minimiert.<br />

Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

Von Seiten der Bürger sind keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert worden. Die<br />

Anregungen der Träger öffentlicher Belange bezogen sich überwiegend auf die Umsetzung<br />

und wurden daher im Bebauungsplanverfahren bearbeitet.<br />

Planalternativen<br />

Planalternativen standen nicht <strong>zur</strong> Verfügung, da die Flächen im räumlichen Zusammenhang<br />

mit den bestehenden Produktions- und Parkflächen des Investors stehen<br />

mussten.<br />

Planungsstand: Billigung<br />

<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>, den 25.05.2011<br />

Eccarius<br />

Erster Beigeordneter<br />

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