Stadt Neukirchen-Vluyn Kreis Wesel Begründung zur
Stadt Neukirchen-Vluyn Kreis Wesel Begründung zur Stadt Neukirchen-Vluyn Kreis Wesel Begründung zur
Stadt Neukirchen-Vluyn Kreis Wesel Begründung zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans, Parkplatz Trox Stand 25.05.2011 Billigung
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<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
<strong>Begründung</strong> <strong>zur</strong><br />
90. Änderung des Flächennutzungsplans,<br />
Parkplatz Trox<br />
Stand 25.05.2011<br />
Billigung
Inhalt<br />
1. Lage und Größe des Plangebietes 04<br />
2. Bestehende Situation 04<br />
3. Bestehendes Planungsrecht 04<br />
4. Übergeordnete Planung 05<br />
5. Raumordnerische und landesplanerische Funktionszuweisung 05<br />
6. Städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche<br />
Planungen 05<br />
7. Altlasten 05<br />
PLANUNG<br />
8. Ziel und Zweck der Planung 05<br />
9. Planungsinhalte 06<br />
DURCHFÜHRUNG<br />
10. Sicherung der Bauleitplanung 06<br />
11. Sozialplan 06<br />
12. Bodenordnung 06<br />
13. Anwendung besonderer städtebaulicher Instrumente 06<br />
AUSWIRKUNGEN<br />
14. Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse 06<br />
15. Bevölkerungsentwicklung; Schaffung und Erhaltung sozialer stabiler<br />
Bewohnerstrukturen 07<br />
16. Eigentumsbildung 07<br />
17. Kostensparendes Bauen 07<br />
18. Soziale und kulturelle Bedürfnisse 07<br />
19. Bildungswesen 07<br />
20. Sport, Freizeit und Erholung 08<br />
21. Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild 08<br />
22. Denkmal- und Bodendenkmalpflege 09<br />
23. Belange der Kirchen und Religionsgemeinschaften 09<br />
24. Belange des Umweltschutzes (Umweltbericht) 09<br />
24.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands 09<br />
24.2. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung und Nichtdurchführung der<br />
Planung 10<br />
24.3. Auswirkungen der Planung auf die Umweltmedien 10<br />
24.3.1. Auswirkungen auf die Tiere 10<br />
24.3.2. Auswirkungen auf die Pflanzen 11<br />
24.3.3. Auswirkungen auf den Boden 12<br />
24.3.4. Auswirkungen auf das Wasser 12<br />
24.3.5. Auswirkungen auf die Luft 13
24.3.6. Auswirkungen auf das Klima 13<br />
24.3.7. Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Wirkungsgefüge) 14<br />
24.3.8. Auswirkungen auf die biologische Vielfalt 14<br />
24.3.9. Auswirkungen auf die Landschaft 14<br />
24.4. Erhaltungsziele und Schutzzweck 14<br />
24.4.1. Flora-Fauna-Habitat-Gebiete 14<br />
24.4.2. Europäische Vogelschutzgebiete 15<br />
24.5. Umweltbezogene Umweltauswirkungen auf … 15<br />
24.5.1. Menschen und deren Gesundheit 15<br />
24.5.2. Kulturgüter und sonstige Sachgüter 15<br />
24.6. Besondere Belange des Umweltschutzes 15<br />
24.6.1. Vermeidung von Emissionen 15<br />
24.6.2. Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern 15<br />
24.6.3. Nutzung erneuerbarer Energien 16<br />
24.6.4. Sparsame und effiziente Nutzung von Energie 16<br />
24.6.5. Natur- und Landschaftsschutz 16<br />
24.6.6. Sonstige Pläne, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts 16<br />
24.6.7. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität 16<br />
24.6.8. Wechselwirkungen zwischen den Belangen 16<br />
24.7. Umgang mit Grund und Boden 16<br />
24.7.1. Wiedernutzbarmachung von Flächen 16<br />
24.7.2. Maßnahmen der Innenentwicklung 16<br />
24.7.3. Begrenzung der Bodenversiegelung 17<br />
24.7.4. Vermeidung der Umwidmung von landwirtschaftlicher Nutzfläche, Wald und<br />
Wohnbauland 17<br />
24.8. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 17<br />
24.8.1. Landschaftsbild 17<br />
24.8.2. Naturhaushalt bezüglich der Schutzgüter 17<br />
24.9. Technische Schwierigkeiten und Scoping 17<br />
24.9.1. Merkmale der technischen Verfahren 17<br />
24.9.2. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 17<br />
24.9.3. Überwachung der Umweltauswirkungen 17<br />
25. Belange der Wirtschaft 18<br />
26. Verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung 18<br />
27. Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen 18<br />
28. Belange der Land- und Forstwirtschaft 18<br />
29. Belange der Post und des Telekommunikationswesens 18<br />
30. Ver- und Entsorgung mit Energie und Wasser 18<br />
31. Sicherung von Rohstoffvorkommen 18<br />
32. Belange des Personen- und Güterverkehrs; Mobilität der Bevölkerung 18
33. Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes; zivile Anschlussnutzung<br />
von Militärliegenschaften 19<br />
34. Belange des Katastrophen- und Brandschutzes 19<br />
35. Belange des Hochwasserschutzes 19<br />
36. Bauleitplanverfahren 19<br />
37. Zusammenfassende Erklärung 19
<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
1 - Lage und Größe des Plangebietes<br />
4<br />
Städtebauliche <strong>Begründung</strong><br />
Der Bereich der 90. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Fläche nördlich<br />
der Niederrheinallee, östlich der Straße Am Hartschenfeld und westlich der Lintforter<br />
Straße. Im Norden wird die Fläche durch das Flurstück 374, Flur 1, Gemarkung <strong>Vluyn</strong><br />
begrenzt.<br />
Die Größe des Geltungsbereichs umfasst eine Fläche von ca. 19.400 m².<br />
2 - Bestehende Situation<br />
Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Inmitten des Änderungsbereiches liegt eine<br />
ehemalige Hofanlage.<br />
3 - Bestehendes Planungsrecht<br />
Derzeit ist der Bereich überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im<br />
Süden entlang der Niederrheinallee ist die Fläche im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche<br />
dargestellt. Den östlichen Bereich stellt der Flächennutzungsplan als öffentliche<br />
Grünfläche dar. Im Umfeld stellt der Flächennutzungsplan folgende Nutzungsarten<br />
dar:<br />
im Westen Wohnbaufläche<br />
im Norden Fläche für die Landwirtschaft<br />
im Osten Verkehrsfläche<br />
im Süden Verkehrsfläche und daran anschließend gemischte Baufläche.<br />
Der Planbereich ist als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten.<br />
Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan
<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
4 - Übergeordnete Planung<br />
Der Geltungsbereich ist im Gebietsentwicklungsplan als Allgemeiner Siedlungsbereich<br />
dargestellt.<br />
Im Kompensationskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> ist westlich der Fläche eine Verlängerung<br />
der vorhandenen Freiflächenplan-Grünzüge nach Süden hin vorgesehen.<br />
5 - Raumordnerische und landesplanerische Funktionszuweisung<br />
Im Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> als Mittelzentrum<br />
ausgewiesen.<br />
6 - Städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche Planungen<br />
Bisher gab es keine städtebaulichen Konzepte für diesen Bereich.<br />
7 - Altlasten<br />
Auf Grund der Nutzung der Fläche als Acker wird davon ausgegangen, dass sich keine<br />
Altlasten auf dem Gelände befinden.<br />
Planung<br />
8 - Ziel und Zweck der Planung<br />
Die Firma Trox ist einer der größten Gewerbetreibenden in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>. Südlich<br />
der Niederrheinallee im Eingangsbereich des Ortsteils <strong>Vluyn</strong> befindet sich seit mehreren<br />
Jahrzehnten das Stammwerk der Firma Trox Klimatechnik. Die Firma Trox beabsichtigt,<br />
am Standort <strong>Vluyn</strong> neue Arbeitsplätze für hochqualifiziertes Personal anzusiedeln. Für<br />
die Betriebserweiterung werden entsprechende Parkplatzflächen für den ruhenden Verkehr<br />
benötigt. Da sich das Werk innerhalb der letzten Jahrzehnte bereits mehrmals vergrößert<br />
hat, stehen südlich der Niederrheinallee, auf dem eigentlichen Werksgelände,<br />
keine weiteren Flächen mehr <strong>zur</strong> Verfügung. Es ist daher geboten, eine derzeit landwirtschaftlich<br />
genutzte Fläche für die Nutzung als Parkplatz her<strong>zur</strong>ichten. Dafür wird der<br />
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 133, Parkplatz Trox, aufgestellt. Da der Flächennutzungsplan<br />
den betroffenen Bereich als Wohnbaufläche darstellt, wird im Parallelverfahren<br />
ebenfalls der Flächennutzungsplan geändert.<br />
Die ursprünglich vorgesehene Nutzung Wohnbaufläche stammt noch aus dem Jahr<br />
1969 als der Flächennutzungsplan aufgestellt wurde. Zum damaligen Zeitpunkt war die<br />
Stillegung des Bergwerks Niederberg und das damit verbundene Potential für eine Wiedernutzung<br />
des Zechenareals nicht absehbar. Heute steht mit der Fläche Niederberg<br />
für die nächsten Jahrzehnte ein ausreichend großes Gelände für eine Wohnbaunutzung<br />
<strong>zur</strong> Verfügung. Die Fläche westlich der Lintforter Straße und nördlich der Niederrheinallee<br />
kommt auf Grund der hohen Lärmbelastung durch die Niederrheinallee und die Lintforter<br />
Straße ohnehin nicht mehr für eine Wohnbaulandentwicklung in Betracht. Das<br />
5
<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
ursprüngliche Ziel des Flächennutzungsplans hat sich somit durch andere Entwicklungen<br />
überholt.<br />
9 - Planungsinhalte<br />
Mit der 90. FNP-Änderung wird die Fläche westlich der Lintforter Straße und nördlich<br />
der Niederrheinallee nicht mehr als Wohnbaufläche und Grünfläche, sondern als gewerbliche<br />
Baufläche und Fläche für Maßnahmen <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Damit entspräche der Flächennutzungsplan in<br />
diesem Bereich der Zielsetzung, dort einen Parkplatz für den Gewerbebetrieb Trox zu<br />
schaffen.<br />
Durchführung<br />
10 - Sicherung der Bauleitplanung<br />
Es sind keine Maßnahmen <strong>zur</strong> Sicherung der Bauleitplanung erforderlich.<br />
11 - Sozialplan<br />
Zur Realisierung der Planung ist kein Sozialplan erforderlich.<br />
12 - Bodenordnung<br />
Die Realisierung der Ziele des Bebauungsplanverfahrens erfordert keine bodenordnenden<br />
Maßnahmen. Die benötigte Fläche wurde durch die Firma Trox angekauft.<br />
13 - Anwendung besonderer städtebaulicher Instrumente<br />
Die Anwendung besonderer städtebaulicher Instrumente (besonderes Städtebaurecht)<br />
nach § 136 ff BauGB ist nicht erforderlich.<br />
Auswirkungen<br />
14 - Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />
Die 90. Änderung des FNP hat keine Auswirkungen auf gesunde Arbeitsverhältnisse,<br />
die Ausweisung der geplanten Parkplätze trägt zu einer Schaffung weiterer Arbeitsplätze<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>–<strong>Vluyn</strong> bei.<br />
Zur Berücksichtigung der Lärmsituation des Wohngebäudes Am Hartschenfeld 5 wurde<br />
ein Lärmschutzgutachten erstellt. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass ein 2 m<br />
hoher Lärmschutzwall erforderlich ist. Dieser wurde im Bebauungsplan festgesetzt.<br />
Damit bleiben die gesunden Wohnverhältnisse auf dem betroffenen Grundstück gewahrt.<br />
6
<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
Durch die „Umrahmung“ des Gebäudeensembles von versiegelten Flächen kann eine<br />
lokale Wärmeinsel entstehen. Durch die im Gelände vorherrschenden Westwinde werden<br />
die Temperaturen jedoch schnell wieder ausgeglichen (bzw. verweht), eine wesentliche<br />
Verschlechterung der vorhandenen Verhältnisse ist nicht zu erwarten.<br />
15 - Bevölkerungsentwicklung; Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen<br />
Die 90. FNP-Änderung trägt mittelbar dazu bei, die Bevölkerungsentwicklung stabil zu<br />
halten. Durch die beabsichtigte Schaffung von ca. hundert Arbeitsplätzen wird es<br />
sicherlich auch zu Zuzügen nach <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> kommen.<br />
16 - Eigentumsbildung<br />
Das Planverfahren hat direkt keine Auswirkungen auf die Eigentumsbildung.<br />
17 - Kostensparendes Bauen<br />
Durch das Planverfahren ergibt sich kein kostensparendes Bauen.<br />
18 - Soziale und kulturelle Bedürfnisse<br />
Familien<br />
Das Planverfahren hat keine sozialen und kulturellen Auswirkungen für Familien.<br />
junge, alte, behinderte Mensche<br />
Das Planverfahren hat keine sozialen und kulturellen Auswirkungen für junge, alte und<br />
behinderte Menschen.<br />
unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer<br />
Das Planverfahren hat keine unterschiedlichen sozialen und kulturellen Auswirkungen<br />
auf Frauen und Männer.<br />
19 - Bildungswesen<br />
Das Planverfahren hat keine Auswirkungen auf das Bildungswesen.<br />
20 - Sport, Freizeit und Erholung<br />
Das Planverfahren hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Sport, Freizeit und Erholung.<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Die Lärmemissionen durch den Baubetrieb werden neben einer zeitlich begrenzten Beeinträchtigung<br />
der Erholungsfunktion der Flächen zu einer unerheblichen Einschränkung<br />
der Funktion als Ergänzungsraum für die Feierabenderholung führen.<br />
7
<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Durch die Anlage des geplanten Parkplatzes wird die Straße Am Hartschenfeld betroffen,<br />
der Ausbauzustand wird im Anschluss an die Einmündung in die Niederrheinallee<br />
der zukünftigen Verkehrsbedeutung angepasst. Die Auswirkungen werden insgesamt<br />
auf die Schaffung einer Parkplatzzufahrt begrenzt.<br />
Durch Anlage an dem vorhandenen Weg entsteht kein zusätzlicher Knotenpunkt mit der<br />
Niederrheinallee.<br />
Aufgrund der zu erwartenden starken querenden Fußgängerströme zu dem Parkplatz<br />
wird außerhalb des Änderungsbereiches in die L 140 eine Querungshilfe eingebaut.<br />
Die im gültigen FNP und in der 83. Änderung vorgesehene Fläche für Grünanlagen<br />
würde eine Pufferzone zwischen dem Straßenverkehr auf der L 476 und der landwirtschaftlichen<br />
Fläche bis <strong>zur</strong> Wohnbebauung bilden. Diese Pufferzone entfällt im Änderungsbereich.<br />
Der geplante Parkplatz kann in der flachen Landschaft neben den vorhandenen Straßen<br />
als weiterer visueller Störfaktor für die landschaftsgebundene Erholung wahrgenommen<br />
werden.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Die von der gewerblichen Fläche ausgehenden Lärmimmissionen wurden im Rahmen<br />
der Aufstellung des Bebauungsplanes untersucht (siehe Punkt 14).<br />
Schadstoffbelastungen in Grenzwertnähe werden durch die geringe Verkehrsdichte<br />
nicht entstehen.<br />
21 - Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Die baubedingten Auswirkungen (z.B. Rohplanum als Landschaftswunde) sind zeitlich<br />
begrenzt und im Verhältnis zu den anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen zu<br />
vernachlässigen. Es ist eine zeitliche Beeinträchtigung der Landschaft durch Baulärm<br />
und ggf. entstehende Stäube zu nennen.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Als anlagebedingte Auswirkungen des Neubaus sind hier die Schaffung von neuen<br />
Sichtbezügen und die Verkleinerung des flachen Geländes durch die geometrischen<br />
Formen der gewerblichen Baufläche zu nennen. Eingriffe in landschaftsprägende Strukturen<br />
sind nicht geplant (Böschungsgrün an der Lintforter Straße, vorhandene Hecken).<br />
Die gewerbliche Baufläche wird (ohne weitere Maßnahmen) als neuer Fremdkörper des<br />
Landschaftsraumes wahrgenommen werden, da der Betrachter diese als große Geländeplanie<br />
schwerlich dem landwirtschaftlichen Umfeld zuweisen kann. Hinzu kommt eine<br />
Störung vorhandener Sichtbeziehungen.<br />
Landschaftspflegerische Maßnahmen können die Eingriffsintensität mindern.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Der Betrieb der gewerblichen Baufläche führt über die reinen Sichtbeziehungen hinaus<br />
zu einer Beeinträchtigung des Ergänzungsraumes für die täglichen Erholungstätigkeiten<br />
8
<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
(Feierabendspaziergang). Parkplatzlärm ist auch in sichtverschatteten Bereichen wahrnehmbar.<br />
Auch durch erfahrungsgemäß überdimensionierte Verkehrshinweisschilder<br />
können punktuelle Belastungen hervorgerufen werden.<br />
Die gewerbliche Parkplatzfläche kann in das Orts- und Landschaftsbild integriert werden<br />
– ein Ausgleich für den Eingriff wird im Zuge von Kompensationsmaßnahmen durch<br />
das entsprechende Bebauungsplanverfahren gesichert.<br />
22 - Denkmal- und Bodendenkmalpflege<br />
Der zukünftige Parkplatz liegt südlich und östlich der unter Denkmalschutz stehenden<br />
Gebäude der auf dem Flurstück 374 gelegenen Hofanlage. Die Belange der Denkmal-<br />
und Bodendenkmalpflege werden durch dieses Verfahren nicht berührt, da die baulichen<br />
Maßnahmen ausreichend Abstand zu den geschützten Gebäuden aufweisen.<br />
Hinweise auf Bodendenkmäler liegen <strong>zur</strong>zeit nicht vor.<br />
23 - Belange der Kirchen und Religionsgemeinschaften<br />
Das Planverfahren hat keine Auswirkungen auf Kirchen und Religionsgemeinschaften.<br />
24 - Belange des Umweltschutzes (Umweltbericht)<br />
24.1 - Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands<br />
Innerhalb des Planungsbereiches stellen intensiv genutzte Flächen der Landwirtschaft<br />
den größten Flächenanteil dar. Mit einem hohen Anteil an Getreideanbauflächen bei<br />
geringerer Grünlandnutzung weisen die Flächen geringe Biotopwerte auf.<br />
Höherwertige Biotoptypen sind als linienhafte Elemente in Form von Hecken außerhalb<br />
und innerhalb des Vorhabengebietes ausgebildet. Sie gliedern die Landschaft und stellen<br />
Rückzugsräume für Flora und Fauna dar, welche die intensiv genutzten Bereiche in<br />
geringerem Maße bieten. Im Untersuchungsbereich liegt eine ältere Hofanlage mit einzelnen<br />
Obstbäumen, daran anschließend eine kleinere Parzelle Grabeland. Beide<br />
Strukturen sind durch Hecken von der freien Landschaft abgegrenzt.<br />
Die Böschungen der Lintforter Straße weisen im Umkreis des Vorhabengebietes Bepflanzungen<br />
aus Ahorn mit einzelnen Eichen auf.<br />
Fließgewässer sind innerhalb des Planungsbereiches nicht vorhanden.<br />
Spezielle faunistische Kartierungen zu den Gruppen Vögel, Amphibien, Reptilien und<br />
Fledermäuse wurden aufgrund der Hinweise aus den landesweit verfügbaren Datenbeständen<br />
und der Empfindlichkeit der betroffenen zu überplanenden Biotoptypen nicht<br />
durchgeführt.<br />
9
<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
Es handelt sich um einen Raum, der Vogelgemeinschaften der Felder, Feldgehölze, der<br />
Grünländer und der Einzelgehöfte aufweisen wird, die durch die innerstädtische Lage<br />
und die vorhandenen Verkehrstrassen stark reduziert sind.<br />
Betroffen ist ein agrarisch stark genutzter Raum, der nur wenigen Arten, die weitgehend<br />
überall vorkommen können, noch Nahrungs- und Rückzugshabitate bietet. Es handelt<br />
sich vorwiegend um Arten der freien Feldflur, im Falle der Hecken (weitgehend außerhalb<br />
der zu überbauenden Bereiche) auch um Hecken- / Waldrandarten. Ausgedehnte<br />
Altbaumbereiche mit größeren Höhlen sind jedoch nicht vorhanden.<br />
Die Artenzusammensetzung wird insbesondere bestimmt durch die Strukturierung der<br />
Landschaft, der Vernetzung sowie durch die vorhandenen Störfaktoren (Straßenverkehr),<br />
so dass hieraus Rückschlüsse gezogen werden können.<br />
Für die im Vorhabensbereich vorkommenden Lebensraumtypen konnten während der<br />
Kartierungen keine streng oder besonders geschützten Arten nachgewiesen werden.<br />
Auch das Landschaftsinformationssystem des Landesumweltministeriums gibt für den<br />
Planungsbereich (und die weiteren angrenzenden Bereiche) keine Daten aus 1 .<br />
Die streng und besonders geschützten Arten fehlen aufgrund der intensiven Nutzung<br />
und der umliegend vorhandenen Störfaktoren.<br />
Es liegen keine ausgewiesenen Schutzgebiete wie z.B. Naturschutzgebiete innerhalb<br />
des Planungsbereiches.<br />
24.2 - Prognose des Umweltzustands bei Durchführung und Nichtdurchführung<br />
der Planung<br />
Durch die zukünftige hohe Versiegelung wird sich der Umweltzustand deutlich ändern.<br />
Bei Nichtdurchführung würde die Fläche vermutlich weiterhin ackerbaulich genutzt. Der<br />
bei Durchführung des Vorhabens beeinträchtigte Umweltzustand wird durch Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen wiederhergestellt (Flächen für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong><br />
Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Natur und Landschaft).<br />
24.3 - Auswirkungen der Planung auf die Umweltmedien<br />
24.3.1 Auswirkungen auf die Tiere<br />
Anhand vorliegender Daten, Untersuchungen, der Literatur und der eigenen Erhebungen<br />
wurde geprüft, welche streng und zu berücksichtigenden besonders geschützten<br />
Arten im Planungsraum vorkommen. Für die betrachteten Arten wurde geprüft, ob wild<br />
lebende Tiere getötet werden oder ob Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten zerstört<br />
werden.<br />
Mit dem Verlust von Habitatstrukturen liegt hier keine erhebliche Beeinträchtigung (im<br />
Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG) von Brut-, Nist- oder Nahrungshabitaten vor, da sich<br />
die Eingriffe auf die Inanspruchnahme von intensiv genutzten Ackerflächen beschränken<br />
werden.<br />
Eine potentielle Betroffenheit von Offenlandarten kann aufgrund der Lage des Vorhabengebietes<br />
angrenzend an Flächen mit starker Störwirkung (zwei stark befahrende Verkehrstrassen,<br />
eine Gemeindestraße mit sporadisch auftretenden Störungen) ausge-<br />
10<br />
1 Internetrecherche am 15.11.2010
<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
schlossen werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Nahrungsräume tritt nicht ein,<br />
da im Umkreis des Vorkommens ausreichend weitere Habitate <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
Für Vogelarten mit großen Aktivitätsräumen sind die artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />
nicht erfüllt, da keine essentiellen Habitate für die Tiere betroffen sind. Zudem bestehen<br />
im Umkreis der geplanten Baumaßnahmen ausreichend weitere Habitate, sodass<br />
eine erhebliche Beeinträchtigung gemäß BNatSchG nicht eintritt.<br />
Ebenso ist bei der Gruppe der Säugetiere eine erhebliche Störung potentieller Quartierstandorte<br />
nicht zu erwarten, da keine entsprechenden Habitate vorhanden sind / beseitigt<br />
werden. Potentielle Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Arten werden nicht<br />
zerstört. Die Verkleinerung des potentiellen Nahrungsraumes durch die Versiegelung<br />
der intensiv genutzten Ackerflächen stellt keine erhebliche Beeinträchtigung essentieller<br />
Habitatstrukturen dar, da im Umkreis in ausreichendem Maße Nahrungsräume vorhanden<br />
sind. Zudem sind durch zu entwickelnde Kompensationsmaßnahmen (s. Bebauungsplan)<br />
neue (Teil-) Lebensräume für die Arten zu erschließen.<br />
Eine erhebliche Störung von Amphibien und Reptilien kann ebenfalls ausgeschlossen<br />
werden, da sich im erreichbaren Umfeld keine für die Tiere nutzbaren, essentiell notwendigen<br />
Habitate befinden.<br />
Vor dem Hintergrund artenschutzrechtlicher Belange ist die Durchführung der Maßnahme<br />
zulässig, da keine Versagensgründe vorliegen und die Erhaltungszustände der<br />
Populationen durch das Vorhaben nicht wesentlich verändert werden.<br />
24.3.2 Auswirkungen auf die Pflanzen<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Der betroffene, siedlungsnahe Lebensraum unterliegt schon im Bestand permanentem<br />
Einfluss durch die landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Es sind darüber hinaus bauzeitlich<br />
nur geringfügige und kurzfristige Störungen der Tierwelt durch den Ausbau der Straße<br />
und die Errichtung des Parkplatzes zu erwarten.<br />
Die Bautätigkeit einschließlich der Lagerflächen wird innerhalb des Parkplatzes oder auf<br />
angrenzenden, landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen erfolgen. Die Einrichtung<br />
von Flächen für die Baustelleneinrichtung auf diesen Flächen trägt <strong>zur</strong> Konfliktminimierung<br />
bei. Beeinträchtigungen angrenzender Biotope können auf ein Minimum beschränkt<br />
werden.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Die Beeinträchtigung der Arten und Lebensräume findet über den Flächenverlust mittels<br />
Versiegelung oder Flächenveränderung durch Überbauung statt. Diese Eingriffssituation<br />
wird im Bebauungsplan im Kapitel Konfliktschwerpunkte sowie der Eingriffs-<br />
Ausgleichsbilanzierung dargestellt.<br />
Darüber hinaus sind die indirekten Beeinträchtigungen durch Lebensrauminanspruchnahme<br />
und Barrierewirkung zu prüfen. Es werden keine der für den Landschafts- und<br />
Naturhaushalt des Gebietes wesentlichen Elemente der linienhaften Heckenbiotope<br />
zerschnitten.<br />
Eine weitere Separierung bisher isolierter Lebensräume erfolgt nicht, da der Änderungsbereich<br />
an vorhandene Trennlinien angrenzt.<br />
11
<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Durch den Betrieb des Parkplatzes sind Stoffeinträge in die angrenzenden Flächen zu<br />
erwarten, denn insbesondere während der Anlassvorgänge der Motoren entstehen relativ<br />
größere Emissionen als im fließenden Verkehr. Grenzwerte werden jedoch erfahrungsgemäß<br />
nicht überschritten. Da es sich eher um An- und Abfahrtvorgänge mit geringen<br />
Fahrzeuggeschwindigkeiten handelt, wird die Barrierewirkung der Anlage für<br />
Kleinsäuger und andere bodengebundenen Arten durch die Fläche und nicht durch die<br />
Fahrzeugbewegungen hervorgerufen. Eine Kollisionsgefährdung für flugmobile Arten<br />
entsteht daher kaum (s.u.).<br />
24.3.3 Auswirkungen auf den Boden<br />
Durch die geplante Nutzung kommt es zu Versiegelungen durch Flächenbefestigung in<br />
Form von Stellplätzen bzw. Nebenanlagen und somit zu einer Beendung der Bodenfunktionen<br />
wie Grundwasserneubildung oder Biotopentwicklung.<br />
Die zu überbauenden Flächen für die gewerbliche Baufläche ergibt sich durch die Planzeichnung.<br />
Mit baubedingten Eingriffen ist unter Beachtung geltender Gesetze und Regeln der<br />
Technik zum Schutz des Bodens nicht zu rechnen, da sich die Baustelleneinrichtungen<br />
kleinteilig innerhalb der späteren Anlage verteilen werden.<br />
Betriebsbedingt sind gesamtstädtisch keine wesentlichen Bodenbelastungen zu befürchten.<br />
Der Verkehr auf dem geplanten Parkplatz wird zu einer Verlagerung des fahrzeugbedingten<br />
Schadstoffaustrages aus dem Betriebsgelände der Firma Trox in die<br />
freie Landschaft führen und dort eine Schadstoffanreicherung <strong>zur</strong> Folge haben; zulässige<br />
Grenzwerte nach MLUS 02 2 werden erfahrungsgemäß nicht überschritten.<br />
Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen<br />
werden; Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.<br />
Durch die Anlage des Platzes kommt es zu Bodenversiegelungen, künstlichem Bodenauf-<br />
und -abtrag.<br />
Die als fruchtbare Böden der Schutzwürdigkeitsstufe 1 bezeichneten Gley- Parabraunerden<br />
sind randlich in geringem Maße von der gewerblichen Baufläche betroffen,<br />
hauptsächlich liegt die Fläche für Naturschutzmaßnahmen auf diesen Böden.<br />
Durch die vollflächige Versiegelung kann eine Belastung des Bodens bzw. des Grundwassers<br />
weitgehend vermieden werden, denn Belastungen durch Tropfverluste werden<br />
nicht direkt in den Boden gelangen. Durch den längeren Kontakt mit der belebten Bodenzone<br />
werden gemäß Richtlinie für die Anlage von Straßen in Wasserschutzgebieten<br />
Schadstoffe weitgehend abgebaut.<br />
Als zentraler Eingriff ist insgesamt die Versiegelung von biotisch aktiven Bodens zu<br />
nennen.<br />
12<br />
2 Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen, Stand 2002
<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
24.3.4 Auswirkungen auf das Wasser<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Durch den Bau der Anlagen kann es zu einer Beeinträchtigung des Grundwassers<br />
durch Schadstoffeintrag der Baufahrzeuge kommen. Unter Berücksichtigung der allgemeinen<br />
Regeln und des Standes der Technik zu den Baufahrzeugen ist eine deutliche<br />
Schädigung des Grundwassers ausgeschlossen. Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen<br />
sind nie gänzlich auszuschließen.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Durch die Änderung sind keine klassifizierten Fließgewässer betroffen.<br />
Die von der gewerblichen Baufläche abzuführenden Niederschläge werden mittels Sickermulden<br />
verzögert dem Grundwasser zugeführt. Der festgestellte kf-Wert des Bodens<br />
entspricht dem in dem Arbeitsblatt DWA-A 138 geforderten Durchlässigkeitsbeiwerten.<br />
Die Entwässerungseinrichtungen werden entsprechend der Richtlinien für die<br />
Anlage von Straßen – Teil Entwässerung (RAS-Ew) konstruiert.<br />
Die durch den zeitlich längeren Kontakt mit der Bodenoberfläche vergrößerte Verdunstungsrate<br />
ist für den Gesamtwasserhaushalt unerheblich.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Die anfallenden Oberflächenwässer werden durch den längeren Kontakt mit der belebten<br />
Bodenzone gereinigt (nach RiStWag3), sodass Belastungen des Grundwassers <strong>zur</strong>ückgehalten<br />
werden.<br />
24.3.5 Auswirkungen auf die Luft<br />
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Es ist eine zeitliche Beeinträchtigung der Landschaft durch Baulärm und ggf. entstehende<br />
Stäube zu nennen. Neben den nur kurzfristig baubedingt anfallenden ist mit betriebsbedingten<br />
Schadstoffemissionen zu rechnen.<br />
Erhöhte Belastungen der Luft mit Luftschadstoffen sind nur im straßennahen Bereich<br />
(insbesondere der vorhandenen Straßen) zu erwarten.<br />
Durch das Vorhaben sind im Normalfall 4 keine kritischen Schadstoffbelastungen zu erwarten.<br />
Ausnahmen sind Ortsdurchfahrten mit geschlossener Randbebauung, die hier<br />
jedoch nicht vorliegen.<br />
24.3.6 Auswirkungen auf das Klima<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Die Versiegelung und die Veränderung der Strahlungsverhältnisse werden lokale Mikroklimaänderungen,<br />
insbesondere in Zusammenhang mit den vorhandenen Bereichen<br />
bewirken (Klimaschwelle).<br />
Da aufgrund der geringen topographischen Änderung und der Lage der gewerblichen<br />
Baufläche im Lee des Dammes der Lintforter Straße keine wesentlichen Eingriffe in<br />
13<br />
3 Richtlinien für bautechnische Maßnahmen in Wasserschutzgebieten<br />
4 < 5.000 Kfz/24 h mit üblichen Lkw-Anteilen und normalen Wetterlagen sind gemäß MLUS 02
<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen zu erwarten sind, wird die Maßnahme<br />
allein keine spürbaren Konsequenzen für die lokalklimatischen Bedingungen der<br />
Landschaft insgesamt oder den Siedlungsraum <strong>Vluyn</strong>s hervorrufen.<br />
Da die zu ändernden Bereiche sich am Ende einer möglichen Luftleitbahn befinden,<br />
kann von wesentlichen Änderungen des Lokalklimas nicht ausgegangen werden. Mögliche<br />
Luftmassenbewegungen (die nur bei entsprechenden Großwetterlagen eintreten)<br />
können bei den geringen Geländeniveauunterschieden nur sehr geringmächtig sein und<br />
aufgrund der vorhandenen Gebäudebarrieren nicht weit in die Siedlungsbereiche eindringen.<br />
Weitere Aussagen sind ohne spezielle Gutachten nicht zu erzielen, eine wesentliche<br />
Informationsänderung / -verdichtung wird jedoch nicht erwartet.<br />
24.3.7 Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Wirkungsgefüge)<br />
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen<br />
auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. Mit darüber hinaus gehenden<br />
entscheidungsrelevanten Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ist nicht<br />
zu rechnen. Zusammengefasst führt der Flächenbedarf an Grund und Boden zu einer<br />
Zerstörung natürlichen Bodengefüges als Grundlage vorhandener Biotoptypen und somit<br />
zu einer Beeinträchtigung der Landschaft.<br />
24.3.8 Auswirkungen auf die biologische Vielfalt<br />
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die einer Realisierung entgegen stehen würden,<br />
sind nicht zu erwarten. Es werden intensiv agrarisch genutzte Biotoptypen im Nahbereich<br />
überörtlicher Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen in Anspruch genommen.<br />
24.3.9 Auswirkungen auf die Landschaft<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Die baubedingten Auswirkungen (z.B. Rohplanum als Landschaftswunde) sind zeitlich<br />
begrenzt und im Verhältnis zu den anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen zu<br />
vernachlässigen. Es ist eine zeitliche Beeinträchtigung der Landschaft durch Baulärm<br />
und ggf. entstehende Stäube zu nennen.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Als anlagebedingte Auswirkungen des Neubaus sind hier die Schaffung von neuen<br />
Sichtbezügen und die Verkleinerung des flachen Geländes durch die geometrischen<br />
Formen der gewerblichen Baufläche zu nennen. Eingriffe in landschaftsprägende Strukturen<br />
sind nicht geplant (Böschungsgrün an der Lintforter Straße, vorhandene Hecken).<br />
Die gewerbliche Baufläche wird (ohne weitere Maßnahmen) als neuer Fremdkörper des<br />
Landschaftsraumes wahrgenommen werden, da der Betrachter diese als große Geländeplanie<br />
schwerlich dem landwirtschaftlichen Umfeld zuweisen kann. Hinzu kommt eine<br />
Störung vorhandener Sichtbeziehungen.<br />
Landschaftspflegerische Maßnahmen können die Eingriffsintensität mindern.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Der Betrieb der gewerblichen Baufläche führt über die reinen Sichtbeziehungen hinaus<br />
zu einer Beeinträchtigung des Ergänzungsraumes für die täglichen Erholungstätigkeiten<br />
(Feierabendspaziergang). Parkplatzlärm ist auch in sichtverschatteten Bereichen wahr-<br />
14
<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
nehmbar. Auch durch erfahrungsgemäß überdimensionierte Verkehrshinweisschilder<br />
können punktuelle Belastungen hervorgerufen werden.<br />
24.4 - Erhaltungsziele und Schutzzweck<br />
24.4.1 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete<br />
Sowohl das Plangebiet als auch die Umgebung sind nicht von einem FFH-Gebiet beeinflusst.<br />
24.4.2 Europäische Vogelschutzgebiete<br />
Es befinden sich keine europäischen Vogelschutzgebiete im Einflussbereich des Plangebiets.<br />
24.5 - Umweltbezogene Umweltauswirkungen auf ...<br />
24.5.1 Menschen und deren Gesundheit<br />
Im weiteren Verfahren wird auf der Grundlage des konkreten Bebauungsplanentwurfes<br />
ein abschließendes Lärmgutachten erstellt.<br />
Das Plangebiet wird von Verkehrslärmemissionen der umliegenden Straßen, insbesondere<br />
der Lintforter Straße und der Niederrheinallee stark vorbelastet.<br />
24.5.2 Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />
Der Änderungsbereich betrifft landwirtschaftliche Nutzflächen. Darüber hinaus sind <strong>zur</strong>zeit<br />
keine weiteren Eingriffe in das Schutzgut Kultur- und Sachgüter zu prognostizieren,<br />
doch bei Eingriffen in den Boden können immer bislang unbekannte Bodendenkmäler<br />
freigelegt werden.<br />
Im Flurstück 374 (Am Hartschenfeld 5) und im Flurstück 1014 (Niederrheinallee 251)<br />
befinden sich ausgewiesene Baudenkmale. Das Hausensemble in Flurstück 374 ist<br />
durch die vorhandenen Bepflanzungen auf den Privatgrundstücken schwer einsehbar.<br />
Diese Eingrünungen sind zu erhalten und es soll ein Schutzbereich um die Grünelemente<br />
angelegt werden. Daher führt die Überplanung des umliegenden Bereiches nicht<br />
zu einer wesentlichen Veränderung. Das Gebäude Niederrheinallee 251 ist nicht von<br />
den Änderungen betroffen.<br />
Historische Gebäude, Straßen oder Wegebeziehungen sind nicht vorhanden.<br />
Kulturhistorisch bedeutsame Landnutzungsformen (z.B. Obstwiesen) liegen außerhalb<br />
des Baubereiches.<br />
24.6 - Besondere Belange des Umweltschutzes<br />
24.6.1 Vermeidung von Emissionen<br />
Neben den Emissionen der an- und abfahrenden Kfz der Mitarbeiter entstehen keine<br />
weiteren Emissionen.<br />
Durch eine ggf. vorgesehene Parkplatzbeleuchtung wird sich der nachts ausgeleuchtete<br />
Bereich zu den Betriebszeiten vergrößern und an den Bereich der Niederheinallee angliedern.<br />
15
<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
24.6.2 Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />
Es fallen keine Abfälle an. Das anfallende Niederschlagswasser wird zunächst dem dezentral<br />
gelegenen Muldensystem zugeleitet und über Bodenpassagen in entsprechende<br />
Rigolensysteme eingeleitet, so dass es zu einer zeitverzögerten Verrieselung in die anstehenden<br />
Bodenschichten kommt. Der festgestellte kf-Wert des Bodens entspricht den<br />
in dem Arbeitsblatt DWA-A 138 geforderten Durchlässigkeitsbeiwerten.<br />
24.6.3 Nutzung erneuerbarer Energien<br />
Eine Nutzung von erneuerbaren Energien ist wegen der hier anstehenden Nutzung des<br />
Geländes nicht vorgesehen.<br />
24.6.4 Sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />
Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann durch geeignete Maßnahmen<br />
(Beleuchtung) minimiert werden. Dieser Punkt wird jedoch in der Ausführungsplanung –<br />
und nicht auf Ebene des Flächennutzungsplanes – thematisiert.<br />
24.6.5 Natur- und Landschaftsschutz<br />
Der Bereich unterliegt weder dem Schutzstatus eines Landschaftsschutz- noch eines<br />
Naturschutzgebiets.<br />
24.6.6 Sonstige Pläne, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts<br />
Die relevanten Pläne sind im Verfahren berücksichtigt worden.<br />
24.6.7 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />
Durch die Nutzung wird es mehr Individualverkehr in diesem Bereich geben. Auf Grund<br />
der starken Vorbelastung der Niederrheinallee und der Lintforter Straße ist die Luftqualität<br />
bereits negativ beeinflusst. Durch das Vorhaben sind keine kritischen Schadstoffbelastungen<br />
zu erwarten.<br />
24.6.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen<br />
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen<br />
erfasst und beschrieben. Mit darüber hinaus gehenden entscheidungsrelevanten Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern ist nicht zu rechnen. Zusammengefasst führt<br />
der Flächenbedarf an Grund und Boden zu einer Zerstörung natürlichen Bodengefüges<br />
als Grundlage vorhandener Biotoptypen und somit zu einer Beeinträchtigung der Landschaft.<br />
24.7 - Umgang mit Grund und Boden<br />
24.7.1 Wiedernutzbarmachung von Flächen<br />
Eine Wiedernutzbarmachung von Flächen kommt für die vorgesehene Nutzung nicht in<br />
Betracht, da der Parkplatz in räumlicher Nähe zu dem Gewerbebetrieb angesiedelt<br />
werden muss. In unmittelbarer Nähe <strong>zur</strong> Firma Trox gibt es keine Fläche, die wiedernutzbar<br />
gemacht werden könnte. Die Neuversiegelung an dieser Stelle ist somit unumgänglich.<br />
16
<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
24.7.2 Maßnahmen der Innenentwicklung<br />
Bei diesem Vorhaben kann keine Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt werden.<br />
Auf Grund der notwendigen räumlichen Nähe zum Betrieb kommt nur die vorgesehene<br />
Fläche für die Nutzung als Parkplatz in Frage.<br />
24.7.3 Begrenzung der Bodenversiegelung<br />
Dieser Punkt wird auf der Ebene des Bebauungsplans bzw. in der Ausführungsplanung<br />
und nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplans thematisiert.<br />
24.7.4 Vermeidung der Umwidmung von landwirtschaftlicher Nutzfläche, Wald<br />
und Wohnbauland<br />
Es wird eine landwirtschaftliche Nutzfläche und Teile einer Grünfläche in gewerbliche<br />
Baufläche und Flächen für Maßnahmen <strong>zur</strong> Pflege und Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft umgewandelt. Wegen der erheblichen Lärmbelastung der Fläche und<br />
der sich veränderten städtebaulichen Zielsetzungen (s. Pkt. 8 – Sinn und Zweck der<br />
Planung) käme die Nutzung als Wohnbauland nicht in Frage (vgl. 83. Änderung des<br />
FNP).<br />
24.8 - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Durch die 90. FNP-Änderung wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet. Dieser<br />
wird in einem landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan ermittelt.<br />
Entsprechende Kompensationsmaßnahmen werden ebenfalls ermittelt. Dazu werden im<br />
Flächennutzungsplan Flächen für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft dargestellt.<br />
24.8.1 Landschaftsbild<br />
Das Landschaftsbild wird sich durch die randliche Inanspruchnahme eines offenen, vorbelasteten<br />
Landschaftsbereiches ändern. Die Eingriffe sind durch Maßnahmen auf Ebene<br />
der Bebauungsplanung zu kompensieren.<br />
24.8.2 Naturhaushalt bzgl. der Schutzgüter<br />
Als Haupteingriff ist die Versiegelung biotisch aktiver Böden, die durch die landwirtschaftliche<br />
Nutzung vorbelastet sind, zu nennen. Der Eingriff ist durch Maßnahmen auf<br />
Ebene der Bebauungsplanung zu kompensieren.<br />
24.9 - Technische Schwierigkeiten und Scoping<br />
Im Rahmen der Beteiligung der Fachämter und Träger öffentlicher Belange sind keine<br />
technischen Schwierigkeiten benannt oder erkannt worden.<br />
24.9.1 Merkmale der technischen Verfahren<br />
Es müssen keine technischen Verfahren angewendet werden.<br />
24.9.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
Im Planverfahren sind keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
aufgetreten.<br />
17
<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
24.9.3 Überwachung der Umweltauswirkungen<br />
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der<br />
Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene<br />
nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und um in der Lage zu sein,<br />
geeignete Maßnahmen <strong>zur</strong> Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die im Folgenden<br />
genannten Maßnahmen sowie die Informationen der Behörden nach § 4 Abs. 3<br />
BauGB zu nutzen.<br />
Erhebliche Umweltauswirkungen der Planung entstehen durch den Eingriff in Natur und<br />
Landschaft. Die Anlage, Gestaltung, Pflege und Entwicklung der Ausgleichsflächen ist<br />
in Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>–<strong>Vluyn</strong> und der Unteren Landschaftsbehörde<br />
zu realisieren und so eine Umsetzung der Maßnahmen zu überwachen.<br />
Bezüglich unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen auf Grund der Durchführung<br />
des Bebauungsplanes ist gemäß BauGB vorgesehen, dass die Behörden die<br />
Kommune über ihre diesbezüglichen Erkenntnisse informieren.<br />
25 - Belange der Wirtschaft<br />
Belange der Wirtschaft werden dahin gehend berührt, dass das Vorhaben der ortsansässigen<br />
Wirtschaft dient. Das Vorhaben soll dazu dienen, dass die Firma Trox an ihrem<br />
angestammten Standort in <strong>Vluyn</strong> expandieren kann.<br />
26 - Verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung<br />
Das Vorhaben hat keinen Einfluss auf die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung.<br />
27 - Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />
Die Planung soll <strong>zur</strong> Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im Ortsteil <strong>Vluyn</strong> beitragen.<br />
28 - Belange der Land- und Forstwirtschaft<br />
Die Landwirtschaft wird dahin gehend berührt, dass eine Fläche aus der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung herausgenommen wird. Belange der Forstwirtschaft werden nicht berührt.<br />
29 - Belange der Post und des Telekommunikationswesens<br />
Belange der Post und des Telekommunikationswesens werden durch die Planung nicht<br />
berührt.<br />
30 - Ver- und Entsorgung mit Energie und Wasser<br />
Die Versorgung mit Energie für die Platzbeleuchtung wird in der Ausführungsplanung<br />
geklärt. Die Versorgung mit Wasser ist nicht erforderlich.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
31 - Sicherung von Rohstoffvorkommen<br />
Dieser Punkt ist durch die Planung nicht betroffen.<br />
32 - Belange des Personen- und Güterverkehrs; Mobilität der Bevölkerung<br />
Dieser Punkt ist dahin gehend betroffen, dass der Parkplatz dazu beiträgt, dass der<br />
Gewerbebetrieb Trox gut für den Individualverkehr erreichbar ist und die Qualität aufweist,<br />
jedem Mitarbeiter einen Parkplatz zu gewährleisten. Dies ist wegen des eingeschränkten<br />
ÖPNV-Angebots von besonderer Wichtigkeit für den Wirtschaftsstandort<br />
<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>.<br />
33 - Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes; zivile Anschlussnutzung<br />
von Militärliegenschaften<br />
Dieser Punkt ist durch die Planung nicht betroffen.<br />
34 - Belange des Katastrophen- und Brandschutzes<br />
Dieser Punkt ist durch die Planung nicht betroffen.<br />
35 - Belange des Hochwasserschutzes<br />
Dieser Punkt ist durch die Planung nicht betroffen.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> 90. Änderung des FNP – Parkplatz Trox<br />
36 - Bauleitplanverfahren<br />
In der Sitzung des <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses am 24.11.2010 ist der Aufstellungsbeschluss<br />
und der Beschluss <strong>zur</strong> frühzeitigen Beteiligung <strong>zur</strong> 90. Änderung des Flächennutzungsplans<br />
und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 133, Parkplatz<br />
Trox, gefasst worden.<br />
Im <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss am 23.02.2011 wurde die Durchführung der öffentlichen<br />
Auslegung beschlossen. Dies wurde am 01.04.2011 im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
(37. Jahrgang, Nr. 5, S. 58 f) bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung<br />
gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.04. bis einschließlich 09.05.2011 statt.<br />
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom<br />
06.04.2011 über die öffentliche Auslegung informiert.<br />
In der Sitzung des <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses am 25.05.2011 soll der Beschluss<br />
<strong>zur</strong> Billigung der 90. Änderung des Flächenutzungsplans erfolgen.<br />
37 - Zusammenfassende Erklärung<br />
Gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung<br />
beizufügen.<br />
Art und Weise, wie die Umweltbelange berücksichtigt wurden<br />
Das aus landschaftsplanerischer Sicht kompensierbare Eingriffspotential wurde durch<br />
den Aufbau von Schutzanlagen zu den angrenzenden Nutzungen, durch Gehölzpflanzungen<br />
<strong>zur</strong> Schaffung eines neuen vernetzenden Elementes und <strong>zur</strong> Neugliederung<br />
des Landschaftsbildes und durch die Extensivierung bislang intensiv genutzter Bereiche<br />
minimiert.<br />
Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />
Von Seiten der Bürger sind keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert worden. Die<br />
Anregungen der Träger öffentlicher Belange bezogen sich überwiegend auf die Umsetzung<br />
und wurden daher im Bebauungsplanverfahren bearbeitet.<br />
Planalternativen<br />
Planalternativen standen nicht <strong>zur</strong> Verfügung, da die Flächen im räumlichen Zusammenhang<br />
mit den bestehenden Produktions- und Parkflächen des Investors stehen<br />
mussten.<br />
Planungsstand: Billigung<br />
<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>, den 25.05.2011<br />
Eccarius<br />
Erster Beigeordneter<br />
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