Sitzung STEA 14.11.12 - Stadt Neukirchen-Vluyn

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TOP 12 Der Bürgermeister 29.10.2012 Dez. III / Amt 61 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Beratungsfolge: Sitzungstermin: 1. StEA 14.11.2012 2. Rat 19.12.2012 ********************************************************************** UM AUFBEWAHRUNG DER VORLAGE WIRD GEBETEN. ********************************************************************** Betreff: Satzung der Stadt Neukirchen-Vluyn über die Ablösung von Stellplätzen (Stellplatzablösesatzung) — Beschluss Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Neukirchen-Vluyn über die Ablösung von Stellplätzen (Stellplatzablösesatzung), wie sie dem Stadtentwicklungsausschuss am 14.11.2012 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, unter besonderer Berücksichtigung (A) der Aktualisierung der Ablösebeträge je Stellplatz, (B) der Aktualisierung der Zonen für die Ablösebeträge, (C) der Regelungen für die Reduzierung von Ablösebeträgen in den Innenstadtbereichen und (D) der Richtzahlen für den Nachweis von Stellplätzen. Abstimmung: Ja-Stimmen : Nein-Stimmen : Stimmenthaltungen : Nicht teilgenommen : Beteiligungen/Ergebnisse: - anderer Ämter : 23 - Gleichstell.beauftr. : ... - Personalrat : ...

TOP 12 - 2 - Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Personal- und Sachkosten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Berichterstatter/in: Herr Eccarius / Herr Knoblach Schilderung des Sachverhaltes: 1. Einleitung In der Sitzung des Rates am 26.09.2012 wurde letztmals über die Stellplatzablösesatzung beraten. Es wurde weiterer Beratungsbedarf geltend gemacht und der Tagesordnungspunkt wurde an den Stadtentwicklungsausschuss zurückverwiesen. Für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses sollte der aktuelle Satzungsentwurf und die Stellungnahme des Kreises Wesel beigefügt werden. 2. Beratungsbedarf Den bisherigen Erörterungen zufolge fokussieren sich die Bedenken und der Beratungsbedarf in zwei Aspekten. Zum einen wird bezweifelt, ob § 51 BauO NW eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage ist und zum anderen wird befürchtet, dass der Nachweis und die monetäre Ablöse von Stellplätzen, insbesondere im Innenstadtbereich, die Wiedernutzung von gewerblich nutzbaren Leerständen verzögert oder gar verhindert. 2.1 Art der Stellplatzablösesatzung Stellplätze sind differenziert nach unterschiedlichen Nutzungsarten in ausreichender Zahl nachzuweisen. Gelingt der tatsächliche Nachweis der erforderlichen Stellplätze nicht, so können diese monetär abgelöst werden, sofern die Stadt dem zustimmt. Der Nachweis der Stellplätze ist und kann ein sehr diskussionsträchtiges Thema zwischen Bauherr und Verwaltung sein und das Bauvorhaben verzögern. Dies tritt dann ein, wenn keine Orientierungslinie vorgegeben ist. Diese ist mit dem ersatzlosen Auslaufen der Verwaltungsvorschrift zur BauO NRW am 31.12.2005 und damit dem Wegfall der Richtzahlen für Stellplätze verwaltungstechnisch verloren gegangen. Anzumerken ist, dass in anderen Bundesländern die Richtzahlen für die erforderlichen Stellplätze stärker gewichtet und beispielsweise als Verwaltungsvorschrift (z.B. Baden-Württemberg), Erlass (z.B. Niedersachsen) oder Verordnung (z.B. Bayern) vorgegeben werden. Die monetäre Ablöse von Stellplätzen ist die abschließende Möglichkeit, deren erforderlichen Nachweis zu bringen. Der vorgelegte Entwurf regelt, unter welchen Bedingungen Stellplätze monetär abgelöst werden müssen und wie (= Ablösesumme). Bei der grundsätzlichen Frage („wieviele“) greift der Entwurf die Punkte auf, die erfahrungsgemäß langwierigen Erörterungsbedarf zwischen Bauherr und Verwaltung erzeugen und regelt diese (siehe Punkt „D“ des Beschlussvorschlages). Durch klare Vorgaben bei der Antwortsuche, wie viele Stellplätze ggfs. abgelöst werden müssen, ist die Entscheidungsgrundlage und der Rahmen, innerhalb dessen eine Ermessensentscheidung (Einzelfallbeurteilung) möglich ist, sowohl für den Bauherren als auch für die Verwaltung dargelegt.

TOP 12<br />

Der Bürgermeister 29.10.2012<br />

Dez. III / Amt 61<br />

BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

1. StEA 14.11.2012<br />

2. Rat 19.12.2012<br />

**********************************************************************<br />

UM AUFBEWAHRUNG DER VORLAGE WIRD GEBETEN.<br />

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Betreff:<br />

Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> über die Ablösung von Stellplätzen (Stellplatzablösesatzung)<br />

— Beschluss<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:<br />

Der Rat beschließt<br />

die Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> über die Ablösung von Stellplätzen (Stellplatzablösesatzung),<br />

wie sie dem <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss am 14.11.2012 zur Beschlussfassung vorgelegt<br />

wurde, unter besonderer Berücksichtigung<br />

(A) der Aktualisierung der Ablösebeträge je Stellplatz,<br />

(B) der Aktualisierung der Zonen für die Ablösebeträge,<br />

(C) der Regelungen für die Reduzierung von Ablösebeträgen in den Innenstadtbereichen und<br />

(D) der Richtzahlen für den Nachweis von Stellplätzen.<br />

Abstimmung:<br />

Ja-Stimmen :<br />

Nein-Stimmen :<br />

Stimmenthaltungen :<br />

Nicht teilgenommen :<br />

Beteiligungen/Ergebnisse:<br />

- anderer Ämter : 23<br />

- Gleichstell.beauftr. : ...<br />

- Personalrat : ...

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