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Sitzung STEA 14.11.12 - Stadt Neukirchen-Vluyn

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TOP 09 - 13 -<br />

„Es ist geplant die bestehende Wohnfläche des Haupthauses und des anschließenden Scheunen-<br />

Stallgebäudes durch den Ausbau der Dachräume zu erweitern. Zusätzlich soll ein Teil des Erdgeschosses<br />

des bisherigen Wirtschaftsgebäudes zu einer separaten Wohneinheit ausgebaut werden.“<br />

Verfahren:<br />

Bei den ursprünglichen Planungen war eine moderne Dachgaube auf dem Stallgebäude vorgesehen.<br />

Zudem sollten Dachflächenfenster auf fast der gesamten Dachfläche des Wirtschaftsgebäude<br />

eingebaut werden. Bei mehreren Orts – und Beratungsterminen, an denen auch das Rheinische<br />

Amte für Denkmalpflege teilnahm, wurde die Planung soweit geändert, dass sie mit dem Denkmal<br />

verträglich wurde. Dadurch konnte ein Benehmen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege<br />

hergestellt werden und auf dieser Grundlage konnte eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt.<br />

Ergebnis:<br />

Die zusätzlich notwendige Baugenehmigung wurde erteilt. Die ursprüngliche Planung und die reduzierte<br />

genehmigte Planung ist im Anhang ersichtlich. Eine Klage blieb wegen der erreichten<br />

denkmalverträglichen Kompromisslösungen bedingt durch umfangreiche Beratungsleistungen aus.<br />

Anlage 12 bzw. ermöglicht den Vergleich zwischen ursprünglicher Planung und Ausführung nach<br />

Beratung durch die UDB.<br />

Beispiel 3:<br />

Objekt:<br />

Denkmalgeschützte Hofanlage mit Stallungen von 1905<br />

Antragsinhalt<br />

Restaurierung und Nutzungsänderungen in Wohnraum für eine Intensivwohngruppe für Jugendliche<br />

Verfahren<br />

Geplant war der Umbau und die Sanierung des Wohngebäudes aus dem Jahr 1905, um den heutigen<br />

Wohnstandard zu erreichen. Der Umbau sollte der Unterbringung einer Intensivwohngruppe<br />

für Jugendliche mit etreuern dienen. In den Beratungsgesprächen wurde eine sehr denkmalverträgliche<br />

Lösung gefunden, bei der mit wenigen Eingriffen und Umbauten (neue Wandelemente in<br />

rot gekennzeichnet – Haus in Hauskonzept des Badezimmers – Fußböden, Türen und Stuckdecken<br />

konnten erhalten werden) eine optimalen Lösung für eine zeitgemäße Nutzung des Denkmales<br />

gefunden werden konnte.<br />

Ergebnis<br />

Die wertvolle Denkmalsubstanz konnte ohne gravierende Eingriffe komplett erhalten werden. Das<br />

Denkmal wird langfristig sinnvoll genutzt. Bei den Beratungsgesprächen wurde diskutiert, ob zukünftig<br />

Arbeitsgruppen für die Jugendliche angeboten werden, die unter Anleitung die Fugen an<br />

den Stallungen selbstständig restaurieren, um die Fassade des denkmalgeschützten Hofes langfristig<br />

zu erhalten. Eine pädagogisch wertvolle Maßnahme, um schon Jugendlichen den Wert und<br />

den Umgang mit Denkmalsubstanz und Geschichte zu vermitteln.<br />

Anlage 13 vermittelt einen Eindruck von den baulichen Veränderungen.<br />

5.2 Modernisierungsmaßnahmen auf heutigen Standard – Thema: Wärmedämmung<br />

Seit dem 01.02.2002 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten; die geltende Neufassung<br />

datiert auf den 02.12.2004. Die Auslegung der Bestimmungen der Verordnung lässt für<br />

Baudenkmale und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz gemäß §16 Ausnahmen zu.<br />

Diese Ausnahmeregelung gilt für Fälle, bei denen durch Anforderungen der EnEV die Substanz<br />

oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt werden und andere Maßnahmen zu einem unverhältnis-

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