Sitzung STEA 14.11.12 - Stadt Neukirchen-Vluyn
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TOP 09 - 13 -<br />
„Es ist geplant die bestehende Wohnfläche des Haupthauses und des anschließenden Scheunen-<br />
Stallgebäudes durch den Ausbau der Dachräume zu erweitern. Zusätzlich soll ein Teil des Erdgeschosses<br />
des bisherigen Wirtschaftsgebäudes zu einer separaten Wohneinheit ausgebaut werden.“<br />
Verfahren:<br />
Bei den ursprünglichen Planungen war eine moderne Dachgaube auf dem Stallgebäude vorgesehen.<br />
Zudem sollten Dachflächenfenster auf fast der gesamten Dachfläche des Wirtschaftsgebäude<br />
eingebaut werden. Bei mehreren Orts – und Beratungsterminen, an denen auch das Rheinische<br />
Amte für Denkmalpflege teilnahm, wurde die Planung soweit geändert, dass sie mit dem Denkmal<br />
verträglich wurde. Dadurch konnte ein Benehmen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege<br />
hergestellt werden und auf dieser Grundlage konnte eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt.<br />
Ergebnis:<br />
Die zusätzlich notwendige Baugenehmigung wurde erteilt. Die ursprüngliche Planung und die reduzierte<br />
genehmigte Planung ist im Anhang ersichtlich. Eine Klage blieb wegen der erreichten<br />
denkmalverträglichen Kompromisslösungen bedingt durch umfangreiche Beratungsleistungen aus.<br />
Anlage 12 bzw. ermöglicht den Vergleich zwischen ursprünglicher Planung und Ausführung nach<br />
Beratung durch die UDB.<br />
Beispiel 3:<br />
Objekt:<br />
Denkmalgeschützte Hofanlage mit Stallungen von 1905<br />
Antragsinhalt<br />
Restaurierung und Nutzungsänderungen in Wohnraum für eine Intensivwohngruppe für Jugendliche<br />
Verfahren<br />
Geplant war der Umbau und die Sanierung des Wohngebäudes aus dem Jahr 1905, um den heutigen<br />
Wohnstandard zu erreichen. Der Umbau sollte der Unterbringung einer Intensivwohngruppe<br />
für Jugendliche mit etreuern dienen. In den Beratungsgesprächen wurde eine sehr denkmalverträgliche<br />
Lösung gefunden, bei der mit wenigen Eingriffen und Umbauten (neue Wandelemente in<br />
rot gekennzeichnet – Haus in Hauskonzept des Badezimmers – Fußböden, Türen und Stuckdecken<br />
konnten erhalten werden) eine optimalen Lösung für eine zeitgemäße Nutzung des Denkmales<br />
gefunden werden konnte.<br />
Ergebnis<br />
Die wertvolle Denkmalsubstanz konnte ohne gravierende Eingriffe komplett erhalten werden. Das<br />
Denkmal wird langfristig sinnvoll genutzt. Bei den Beratungsgesprächen wurde diskutiert, ob zukünftig<br />
Arbeitsgruppen für die Jugendliche angeboten werden, die unter Anleitung die Fugen an<br />
den Stallungen selbstständig restaurieren, um die Fassade des denkmalgeschützten Hofes langfristig<br />
zu erhalten. Eine pädagogisch wertvolle Maßnahme, um schon Jugendlichen den Wert und<br />
den Umgang mit Denkmalsubstanz und Geschichte zu vermitteln.<br />
Anlage 13 vermittelt einen Eindruck von den baulichen Veränderungen.<br />
5.2 Modernisierungsmaßnahmen auf heutigen Standard – Thema: Wärmedämmung<br />
Seit dem 01.02.2002 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten; die geltende Neufassung<br />
datiert auf den 02.12.2004. Die Auslegung der Bestimmungen der Verordnung lässt für<br />
Baudenkmale und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz gemäß §16 Ausnahmen zu.<br />
Diese Ausnahmeregelung gilt für Fälle, bei denen durch Anforderungen der EnEV die Substanz<br />
oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt werden und andere Maßnahmen zu einem unverhältnis-