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Sitzung STEA 14.11.12 - Stadt Neukirchen-Vluyn

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3.1 Denkmäler der Alten Kolonie<br />

TOP 09 - 6 -<br />

Die 177 Wohngebäude der Alten Kolonie sind wie folgt auf drei Denkmallistennummern verteilt:<br />

Nr. 73: 138 Wohneinheiten<br />

Nr. 74: 38 Wohneinheiten und<br />

Nr. 75: 1 Wohneinheit.<br />

Da alle Gebäude der Alte Kolonie bei der Eintragung nur drei unterschiedliche Eigentümer hatten,<br />

konnten aus Kosten- und Zeitgründen drei, anstatt 177 Eintragungsbescheide verfügt werden.<br />

3.2 Auszug aus dem Eintragungsbescheid<br />

Der Eintragungsbescheid enthält die folgende Formulierung:<br />

„Die Gebäude der Alten Kolonie; Gemarkung: x; Flur: x, Flurstück: x wird als Teil der Siedlung Alte<br />

Kolonie als Denkmal gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 DSchG unter der lfd. Nr. x in die<br />

Denkmalliste der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> eingetragen“.<br />

In der Anlage 2 ist ersichtlich, das sich die Unterschutzstellung der Gebäude in der Alten Kolonie<br />

auf die Außenhaut, die Eingangsbereiche, die im inneren gelegenen Treppenhäuser und die Vorgärten<br />

nebst Einfriedung bezieht.<br />

3.3 Begründung der Denkmaleigenschaft der Alten Kolonie<br />

Bei der Arbeitersiedlung Alte Kolonie handelt es sich um eine Gesamtanlage im Sinne des § 2<br />

Abs. 2 DSchG NRW. Die Siedlung ist bedeutend für die Geschichte <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>s und für die<br />

Entwicklung von Arbeits- und Produktionsverhältnissen. An ihrer Erhaltung besteht aus wissenschaftlichen,<br />

hier insbesondere wirtschafts- und sozialgeschichtlichen sowie städtebaulichen<br />

Gründen ein öffentliches Interesse.<br />

Hierzu wird auf das Schreiben des Planungsamtes der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> vom 17.08.1989<br />

verwiesen:<br />

„Seit 1917 wurde die Arbeitersiedlung Alte Kolonie vorzugsweise für den Wohnbedarf der aus Oberschlesien<br />

angeworbenen Bergleute errichtet. Im Zusammenhang mit den Gebäuden der Zeche<br />

Niederberg dokumentiert sie den Beginn der Bergbautätigkeit in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>, die zu einem<br />

raschen Bevölkerungswachstum und im Jahr 1928 zur Vereinigung der bislang selbständigen Gemeinden<br />

führte. Der größte Teil der Siedlung besteht aus Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern,<br />

die für die Unterbringung von Arbeitern geplant waren; eine Sonderform bilden die im Süden<br />

der Kolonie gelegenen, aufwendiger gestalteten Häuser für niedrige Beamte. Durch die Übertragung<br />

von Rangunterschieden am Arbeitsplatz auf die Architektur der Wohngebäude ergibt sich ein<br />

anschauliches Zeugnis für die Kultur- und Sozialgeschichte des frühen 20. Jahrhunderts.<br />

Darüber hinaus zählt die von der Architekturfirma Conrad und Heinrich Bleckmann aus Bochum<br />

projektierte Alte Kolonie in architektur- und stadtbaugeschichtlicher Hinsicht zu den bedeutendsten<br />

Zechensiedlungen der zwanziger Jahre; sie stellt sowohl in ihrer baulich-räumlichen Konzeption<br />

als auch in der Einbeziehung der Vorgärten und des Baumbestandes in die städtebauliche Gestaltung<br />

eine beispielhafte Anlage für die zunächst in England und später auch in Mitteleuropa verbreitete<br />

Gartenstadtidee dar.“<br />

Eine weitergehende Begründung erfolgte im Rahmen von Widerspruchsverfahren. Im Widerspruchsbescheid<br />

vom 31.10.1994 wird ausgeführt:<br />

„(...) Das Ziel der Unterschutzstellung der Siedlung Alte Kolonie ist es, über das äußere Erscheinungsbild<br />

hinaus die historische Substanz der Gebäude zu erhalten, die, örtlichen niederrhreinischen<br />

Überlieferungen und der ländlichen Umgebung angepasst, aus dem ortsüblichen Backsteinmaterial<br />

bestehen und mit Mansard- und Walmdächern gedeckt sind

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