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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der ...

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Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Bauten auf fremdem<br />

Grund und Boden<br />

Für Gebäude wurde nach dem Sachwertverfahren gem. <strong>der</strong> Richtlinie<br />

für <strong>die</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken<br />

unter Zugrundelegung <strong>der</strong> Normalherstellungskosten 2000 systematisch<br />

<strong>der</strong> vorsichtig geschätzte Zeitwert ermittelt.<br />

Infrastrukturvermögen<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>des</strong> Grund und Bodens <strong>des</strong> Infrastrukturvermögens<br />

wurden <strong>die</strong> Vereinfachungsregeln <strong>des</strong> § 55 Abs. 2 GemHVO NRW genutzt.<br />

Im planungsrechtlichen Innenbereich wurde <strong>der</strong> Wert mit 10 %<br />

<strong>des</strong> vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Wesel ermittelten<br />

gebietstypischen Wertes für das gesamte Stadtgebiet mit<br />

16,50 EUR/qm angesetzt. Im planungsrechtlichen Außenbereich wurde<br />

<strong>der</strong> Wert mit 1 EUR/qm angesetzt.<br />

Die Brücken im städtischen Eigentum wurden durch das Tiefbauamt auf<br />

<strong>der</strong> Grundlage von indizierten Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

unter Berücksichtigung verschiedener Nutzungsdauern bewertet.<br />

Für <strong>die</strong> Bewertung <strong>der</strong> Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

sind gem. § 56 Abs. 4 GemHVO NRW <strong>die</strong> zum Zwecke <strong>der</strong> Gebührenkalkulation<br />

ermittelten Werte <strong>über</strong>nommen worden.<br />

Grundlage <strong>der</strong> Vermögensbewertung <strong>der</strong> Bilanzposition Straßen war<br />

<strong>die</strong> Erstellung eines Straßenkatasters durch ein Ingenieurbüro. Dabei<br />

wurde neben <strong>der</strong> Straßenfläche auch <strong>der</strong> Zustand bzw. Beschädigungsgrad<br />

ermittelt und mit Qualitätsstufen belegt. Ausgehend von den<br />

Herstellungskosten je Quadratmeter für alle in Neukirchen-Vluyn vorkommenden<br />

Elementart-Beschichtungs-Kombinationen wurden <strong>die</strong> ermittelten<br />

Preise nach dem Baupreisindex Straßenbau auf das Jahr<br />

2008 indiziert.<br />

Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler<br />

Die Bewertung erfolgte entsprechend den Vereinfachungsregelungen <strong>des</strong><br />

§ 55 Abs. 4 GemHVO NRW jeweils mit einem Erinnerungswert von einem<br />

EUR.<br />

Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Der Bewertung liegen <strong>die</strong> indizierten Anschaffungskosten zu Grunde. Sofern<br />

<strong>die</strong> Anschaffungskosten nicht feststellbar waren, wurden an den Wie<strong>der</strong>beschaffungskosten<br />

orientierte Restbuchwerte ermitteln. Für Vermö-<br />

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