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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der ...

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Der Gesetzgeber hat sich für <strong>die</strong> Bewertung mit vorsichtig geschätzten<br />

Zeitwerten entschieden, um zu Beginn <strong>des</strong> neuen Rechnungswesens mit<br />

<strong>der</strong> Eröffnungsbilanz ein realistisches und aktuelles Bild <strong>der</strong> Vermögens-<br />

und Schuldenlage von Gemeinden zu vermitteln.<br />

Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat, um eine einheitliche und vollständige<br />

Ersterfassung und Bewertung <strong>des</strong> Vermögens und <strong>der</strong> Schulden zu gewährleisten,<br />

<strong>die</strong> „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“ sowie<br />

<strong>die</strong> „konkreten Erfassungs- und Bewertungshinweise“ erlassen. Im Hinblick<br />

auf <strong>die</strong> künftigen Abschreibungsdauern hat sich <strong>die</strong> Stadt an den<br />

Empfehlungen <strong>des</strong> Innenministers orientiert (Run<strong>der</strong>lass <strong>des</strong> Innenministers<br />

vom 24.02.2005).<br />

Der achte Abschnitt <strong>der</strong> GemHVO NRW enthält in den §§ 53 und 54 alle<br />

wesentlichen Vorgaben zum Inhalt und zur Aufstellung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

nach § 92 GO NRW sowie zur Ermittlung <strong>der</strong> Wertansätze. Die §§ 55<br />

und 56 GemHVO enthalten dar<strong>über</strong> hinaus beson<strong>der</strong>e Bewertungsvorschriften<br />

sowie Vereinfachungsregelungen für <strong>die</strong> Ermittlung von Wertansätzen.<br />

Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat von <strong>die</strong>sen Bewertungswahlrechten<br />

unter Beachtung <strong>des</strong> Grundsatzes <strong>der</strong> Wesentlichkeit Gebrauch gemacht.<br />

Dar<strong>über</strong> hinaus wurden <strong>die</strong> Bewertungsvereinfachungsverfahren<br />

nach § 34 GemHVO NRW – Festwerte- genutzt.<br />

Im einzelnen wurde wie folgt bilanziert und bewertet:<br />

Sachanlagevermögen:<br />

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Die Stadt Neukirchen-Vluyn ist Eigentümerin vom 1.924 Flurstücken.<br />

Zur Ermittlung <strong>des</strong> Wertes <strong>die</strong>ser Bilanzposition wurden im Rahmen einer<br />

Plausibilitätsprüfung <strong>die</strong> Flurstücke mit ihren Größenangaben, <strong>der</strong><br />

Nutzungsart und dem jeweiligen Bodenrichtwert abgeglichen.<br />

Bewertungsrelevante Eigenschaften <strong>der</strong> Grundstücke wurden im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Bewertung durch prozentuale Anteile am Bodenrichtwert berücksichtigt.<br />

Die gesetzlich vorgeschriebene Spanne (25 – 40%) <strong>des</strong><br />

aktuellen Wertes <strong>des</strong> umgebenden Baulan<strong>des</strong> wurde <strong>der</strong> Bewertung<br />

zugrunde gelegt. Die einzelnen Werte wurden nach den örtlichen Gegebenheiten<br />

zu jedem Flurstück individuell festgelegt und erläutert.<br />

Unland wurde zu 0,50 EUR, Ackerland mit 3 EUR und Flächen, <strong>die</strong> begünstigtes<br />

Agrarland o<strong>der</strong> Ökopoolflächen darstellen, wurden mit dem<br />

2-fachen Satz <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Bodenwertes bewertet. Der Wert<br />

für Waldflächen -einschließlich Aufwuchs- wurde entsprechend dem<br />

Grundstückmarktbericht mit 0,90 EUR/qm festgesetzt.<br />

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