Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der ...
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Eigenkapitalquote 2 Zur Ermittlung dieser Quote werden zum Eigenkapital die Sonderposten mit Eigenkapital- Charakter hinzugerechnet. Die Quote zeigt, dass die Investitionen häufig mit einem großen Anteil an Drittmitteln finanziert wurden und hierdurch die Nettobelastung durch Abschreibungen gemildert wird. Neukirchen-Vluyn 68,7 % Mittlere kreisangehörige Städte NRW 65,6 % Kreisang. Kommunen gesamt NRW 71,3 % Anlagenintensität Die Kennzahl stellt das Anlagevermögen zum Gesamtvermögen ins Verhältnis. Die Höhe der Quote entspricht den Quoten, wie sie in allen Kommunen festgestellt wurde. Neukirchen-Vluyn 98,4 % Anlagendeckungsgrad 1 Diese Kennzahl zeigt an, inwieweit das Anlagevermögen durch Eigenkapital gedeckt ist. Der Wert ist vergleichsweise zu anderen bereits veröffentlichten Bilanzen als gut anzusehen. Offizielle Vergleichszahlen auf Landesebene liegen nicht vor. Neukirchen-Vluyn 40,5 % Anlagendeckungsgrad 2 Das langfristig der Kommune dienende Anlagevermögen soll auch langfristig finanziert sein. Diese Kennzahl gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert ist. Die Quote zeigt, dass die Forderung nahezu erfüllt ist. Neukirchen-Vluyn 87,9 % Mittlere kreisangehörige Städte NRW 80,6 % Kreisang. Kommunen gesamt NRW 86,2 % Infrastrukturquote Diese Quote stellt das Verhältnis zwischen dem speziellen Anlagevermögen für die Infrastruktur und dem Gesamtvermögen dar. Neukirchen-Vluyn 48,9 % Mittlere kreisangehörige Städte NRW 45,7 % Kreisang. Kommunen gesamt NRW 45,2 % Liquidität 2. Grades Die Kennzahl zeigt, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die vorhanden liquiden Mittel und kurzfristigen werthaltigen Forderungen gedeckt werden können. Neukirchen-Vluyn 69,3 % Mittlere kreisangehörige Städte NRW 43,6 % Kreisang. Kommunen gesamt NRW 108,7 % 4
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Die Kennzahl zeigt die Belastung der Bilanz durch kurzfristige Verbindlichkeiten. Neukirchen-Vluyn 2,2 % Mittlere kreisangehörige Städte NRW 4,9 % Kreisang. Kommunen gesamt NRW 2,4 % Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Entsprechende erläuterungsbedürftige Vorgänge haben sich nicht ergeben. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Die Eröffnungsbilanz der Stadt Neukirchen-Vluyn zum 01.01.2009 hat mit Eigenkapitalquoten von 39,9 % und 68,7 % (einschließlich Sonderposten) eine gesunde Struktur. Die nachfolgend dargestellte Entwicklung der Finanzlage zeigt, dass sich diese positive Ausgangssituation im NKF durch einen laufenden Eigenkapitalverzehr deutlich verschlechtern wird. Nachdem der erste NKF-Haushalt 2009 im Finanzplanungszeitraum bis 2012 einen nur gemäßigten Abbau der Ausgleichsrücklage vorsah, mussten mit Einsetzen der Finanzkrise und den damit verbundenen Ertragsrückgängen ab dem Haushaltsjahr 2010 Rücklagenentnahmen von 3,6 – 7,2 Mio. Euro jährlich eingeplant werden. Die Ausgleichsrücklage wird voraussichtlich bereits im Jahr 2011 verbraucht sein. Fehlbeträge sind dann aus der Allgemeinen Rücklage zu decken. Bei einer 5-prozentigen Verringerung (jährlich) der Allgemeinen Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Jahren im Finanzplanungszeitraum, bestünde ab dem Haushaltsjahr 2011 die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, das angesichts der Prognose aus dem Haushaltsjahr 2010 voraussichtlich nicht genehmigungsfähig wäre. Somit träte der Zustand des "Nothaushaltsrechtes" ein, mit der Folge, dass weitreichende aufsichtsrechtliche Bedingungen und Auflagen einzuhalten sind. Hinzuweisen ist auch auf die mittelfristige Entwicklung der liquiden Mittel. Durch zurückgehende Erträge ist es zwangsläufig, dass auch der Finanzplan ein zunehmendes strukturelles Defizit ausweist, das nur durch Kassenkredite gedeckt werden kann. Zusätzlich führen zu erwartende Zinssteigerungen – die zwar durch ein Zinsmanagement gemildert werden – zu erhöhten Belastungen im Ergebnisplan. Um dieser Entwicklung entgegen zu treten, hat die Stadt Neukirchen-Vluyn ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept erarbeitet, welches zu einer strukturellen Verbesserung der Haushaltssituation beitragen soll. Neben der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes hat die Stadt Neukirchen-Vluyn im Rahmen des Zielkonzeptes u. a. folgende strategischen Ziele für den Haushalt 2010 beschlossen: 5
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Kurzfristige Verbindlichkeitsquote<br />
Die Kennzahl zeigt <strong>die</strong> Belastung <strong>der</strong> Bilanz durch kurzfristige Verbindlichkeiten.<br />
Neukirchen-Vluyn 2,2 %<br />
Mittlere kreisangehörige Städte NRW 4,9 %<br />
Kreisang. Kommunen gesamt NRW 2,4 %<br />
Vorgänge von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, <strong>die</strong> nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind<br />
Entsprechende erläuterungsbedürftige Vorgänge haben sich nicht ergeben.<br />
Chancen und Risiken für <strong>die</strong> zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Die Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn zum 01.01.2009 hat mit<br />
Eigenkapitalquoten von 39,9 % und 68,7 % (einschließlich Son<strong>der</strong>posten) eine gesunde<br />
Struktur. Die nachfolgend dargestellte Entwicklung <strong>der</strong> Finanzlage zeigt, dass sich <strong>die</strong>se<br />
positive Ausgangssituation im NKF durch einen laufenden Eigenkapitalverzehr deutlich<br />
verschlechtern wird.<br />
Nachdem <strong>der</strong> erste NKF-Haushalt 2009 im Finanzplanungszeitraum bis 2012 einen nur<br />
gemäßigten Abbau <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage vorsah, mussten mit Einsetzen <strong>der</strong> Finanzkrise<br />
und den damit verbundenen Ertragsrückgängen ab dem Haushaltsjahr 2010<br />
Rücklagenentnahmen von 3,6 – 7,2 Mio. Euro jährlich eingeplant werden.<br />
Die Ausgleichsrücklage wird voraussichtlich bereits im Jahr 2011 verbraucht sein.<br />
Fehlbeträge sind dann aus <strong>der</strong> Allgemeinen Rücklage zu decken.<br />
Bei einer 5-prozentigen Verringerung (jährlich) <strong>der</strong> Allgemeinen Rücklage in zwei<br />
aufeinan<strong>der</strong>folgenden Jahren im Finanzplanungszeitraum, bestünde ab dem Haushaltsjahr<br />
2011 <strong>die</strong> Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, das angesichts <strong>der</strong><br />
Prognose aus dem Haushaltsjahr 2010 voraussichtlich nicht genehmigungsfähig wäre. Somit<br />
träte <strong>der</strong> Zustand <strong>des</strong> "Nothaushaltsrechtes" ein, mit <strong>der</strong> Folge, dass weitreichende<br />
aufsichtsrechtliche Bedingungen und Auflagen einzuhalten sind.<br />
Hinzuweisen ist auch auf <strong>die</strong> mittelfristige Entwicklung <strong>der</strong> liquiden Mittel. Durch<br />
zurückgehende Erträge ist es zwangsläufig, dass auch <strong>der</strong> Finanzplan ein zunehmen<strong>des</strong><br />
strukturelles Defizit ausweist, das nur durch Kassenkredite gedeckt werden kann. Zusätzlich<br />
führen zu erwartende Zinssteigerungen – <strong>die</strong> zwar durch ein Zinsmanagement gemil<strong>der</strong>t<br />
werden – zu erhöhten Belastungen im Ergebnisplan.<br />
Um <strong>die</strong>ser Entwicklung entgegen zu treten, hat <strong>die</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn ein freiwilliges<br />
Haushaltssicherungskonzept erarbeitet, welches zu einer strukturellen Verbesserung <strong>der</strong><br />
Haushaltssituation beitragen soll. Neben <strong>der</strong> Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes<br />
hat <strong>die</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn im Rahmen <strong>des</strong> Zielkonzeptes u. a. folgende<br />
strategischen Ziele für den Haushalt 2010 beschlossen:<br />
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