Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der ...

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neukirchenvluyn
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2.1 Bilanzanhang Anlage 7 zum Bilanzanhang 2.1 Übersicht über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Es gilt ergänzend zu den „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“: Sonderrichtlinie Nr.: Amt: Organisationseinheit (optional): Sachplan-Nr.: Im NKF entspricht dies der Produkt-Nr.: Sonderrichtlinie für die Inventur 7 32 - Ordnungsamt Brandschutz 1 - 4 02.04.01 Hierfür wird folgende Ausnahme für zulässig erklärt: Persönliche Schutzausrüstung und Bekleidung der Feuerwehrkräfte Für den Bereich der persönlichen Schutzausrüstung und Bekleidung der Feuerwehrkräfte wird ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO angesetzt. Sowohl die Bekleidung als auch die persönliche Schutzausrüstung unterliegen einem ständigen Austausch. Zur erstmaligen Ermittlung der Festwerthöhe wurden die Gegenstände ermittelt, die zur Standard-Bekleidung und persönlichen Schutzausrüstung jeder aktiven Feuerwehrkraft gehören, sowie die Atemschutzausrüstung der Atemschutzgeräteträger, und die Ausrüstung/Bekleidung einer Jugendfeuerwehrkraft. Für jeden einzelnen Gegenstand wurde ein aktueller Anschaffungspreis ermittelt. Die Gesamtsummen wurden dann auf die Anzahl der aktiven FW-Kräfte bzw. Atemschutzgeräteträger oder Jugendfeuerwehrkräfte hochgerechnet. Zu diesem Wert wird der der Kleiderkammer, in der die genaue Anzahl der Gegenstände über eine körperliche Inventur ermittelt wurde, hinzugerechnet. Um einer mittleren Abnutzung gerecht zu werden, erfolgt anschließend eine einmalige 50%ige Wertberichtigung. Die Gesamtsumme des ermittelten Festwertes beträgt 212.000 EUR. Die Überprüfung des Festwertbestandes ist alle drei Jahre vorzunehmen. Sie muss u.a. gewährleisten, dass die Abgänge und Zugänge deutlich erkennbar werden (z.B. die Aufstockung der Kleiderkammer). Wird hieraus ersichtlich, dass der Bestand erheblich erhöht oder verringert worden ist, muss eine Neubetrachtung der Festwerthöhe vorgenommen werden. Diese Sonderrichtlinie tritt in Kraft am: 01.01.2009 Stadt Neukirchen-Vluyn i.V. Paul-Georg Fritz (Kämmerer) U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-1_Bilanzierungs-Bewertungsmethoden_2010-11.09.doc

2.2 und 2.3 Bilanzanhang Übersicht über die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden sind Gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO NRW sind im Anhang zu den Posten der Bilanz die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gesondert anzugeben und zu erläutern, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages. Bilanz- Auf- Auf- Auf- Auf- Auf- Objekt / Maßnahme ansatz lösung lösung lösung lösung lösung 01.01.09 2009 2010 2011 2012 2013 Friedensreich-Hundertwasser-Schule 483.000 446.000 15.000 22.000 Antoniusschule 54.000 54.000 Gerhard-Tersteegen-Schule I 42.000 42.000 Gerhard-Tersteegen-Schule II 35.000 35.000 Haarbeckschule 364.000 120.000 244.000 Theodor-Heuss-Realschule 485.000 140.000 145.000 200.000 Julius-Stursberg-Gymnasium 725.000 100.000 240.000 285.000 100.000 Bau- und Betriebshof (Vluyn) 50.000 50.000 Kulturhalle 75.000 75.000 Familienzentrum Leibnizstraße 138.000 138.000 Tageseinrichtung für Kinder Diesterwegstraße 125.000 125.000 Freizeitbad 700.000 300.000 400.000 Gesamtsummen 3.276.000 966.000 655.000 550.000 562.000 543.000 Übersicht über die Aufgliederung des Postens „Sonstige Rückstellungen“ Gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO NRW ist im Anhang zu den Posten der Bilanz die Aufgliederung des Postens „Sonstige Rückstellungen“ entsprechend § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO anzugeben, sofern es sich um wesentliche Beträge handelt. Grund der Rückstellung Rückstellungsbetrag zum 01.01.2009 Altersteilzeit 713.765 Altersteilzeitabfindungen 36.721 Nicht beanspruchter Urlaub und Arbeitszeitguthaben 460.588 LOB-Zahlungen für das Vorjahr 96.000 Prüfungen durch die GPA 93.000 Prüfung der EB durch Wirtschaftsprüfer 23.800 Offene Aufträge mit Leistungserfüllung in 2008 112.658 ENNI-Abrechnungen für das Vorjahr 151.952 Umlage der Abwasserabgabe für das Vorjahr 55.172 Nachveranlagung der Kosten für Niederschlagswasser für städtische Grundstücke 92.000 Gesamtsumme 1.835.657 U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-2und3_Rückstellungen-2010-10-06.doc

2.2 und 2.3 Bilanzanhang<br />

Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> Vermögensgegenstände <strong>des</strong> Anlagevermögens, für<br />

<strong>die</strong> Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden sind<br />

Gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO NRW sind im Anhang zu den Posten <strong>der</strong><br />

Bilanz <strong>die</strong> Vermögensgegenstände <strong>des</strong> Anlagevermögens geson<strong>der</strong>t anzugeben und zu erläutern,<br />

für <strong>die</strong> Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden sind, unter Angabe <strong>des</strong><br />

Rückstellungsbetrages.<br />

Bilanz- Auf- Auf- Auf- Auf- Auf-<br />

Objekt / Maßnahme ansatz lösung lösung lösung lösung lösung<br />

01.01.09 2009 2010 2011 2012 2013<br />

Friedensreich-Hun<strong>der</strong>twasser-Schule 483.000 446.000 15.000 22.000<br />

Antoniusschule 54.000 54.000<br />

Gerhard-Tersteegen-Schule I 42.000 42.000<br />

Gerhard-Tersteegen-Schule II 35.000 35.000<br />

Haarbeckschule 364.000 120.000 244.000<br />

Theodor-Heuss-Realschule 485.000 140.000 145.000 200.000<br />

Julius-Stursberg-Gymnasium 725.000 100.000 240.000 285.000 100.000<br />

Bau- und Betriebshof (Vluyn) 50.000 50.000<br />

Kulturhalle 75.000 75.000<br />

Familienzentrum Leibnizstraße 138.000 138.000<br />

Tageseinrichtung für Kin<strong>der</strong><br />

Diesterwegstraße<br />

125.000 125.000<br />

Freizeitbad 700.000 300.000 400.000<br />

Gesamtsummen 3.276.000 966.000 655.000 550.000 562.000 543.000<br />

Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> Aufglie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Postens „Sonstige Rückstellungen“<br />

Gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO NRW ist im Anhang zu den Posten <strong>der</strong> Bilanz<br />

<strong>die</strong> Aufglie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Postens „Sonstige Rückstellungen“ entsprechend § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO<br />

anzugeben, sofern es sich um wesentliche Beträge handelt.<br />

Grund <strong>der</strong> Rückstellung<br />

Rückstellungsbetrag<br />

zum 01.01.2009<br />

Altersteilzeit 713.765<br />

Altersteilzeitabfindungen 36.721<br />

Nicht beanspruchter Urlaub und Arbeitszeitguthaben 460.588<br />

LOB-Zahlungen für das Vorjahr 96.000<br />

<strong>Prüfung</strong>en durch <strong>die</strong> GPA 93.000<br />

<strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> EB durch Wirtschaftsprüfer 23.800<br />

Offene Aufträge mit Leistungserfüllung in 2008 112.658<br />

ENNI-Abrechnungen für das Vorjahr 151.952<br />

Umlage <strong>der</strong> Abwasserabgabe für das Vorjahr 55.172<br />

Nachveranlagung <strong>der</strong> Kosten für Nie<strong>der</strong>schlagswasser für städtische Grundstücke 92.000<br />

Gesamtsumme 1.835.657<br />

U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-2und3_Rückstellungen-2010-10-06.doc

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