Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der ...

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neukirchenvluyn
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2.1 Bilanzanhang Anlage 5 zum Bilanzanhang 2.1 Übersicht über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Es gilt ergänzend zu den „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“: Sonderrichtlinie Nr.: 5 Amt: 10.3 Organisationseinheit (optional): Hauptamt Sachplan-Nr.: Im NKF entspricht dies der Produkt-Nr.: 01.04 Hierfür wird folgende Ausnahme für zulässig erklärt: Diese Sonderrichtlinie tritt in Kraft am: 01.12.2009 Stadt Neukirchen-Vluyn Der Bürgermeister Sonderrichtlinie für die Inventur Die Fachgruppe IT betreut die PC-Arbeitsplätze im Rathaus, Bauhof, VHS, Büchereien, Kindergärten, sowie die Sekretariate/Hausmeisterarbeitsplätze in den Schulen. Die PC Ausstattung in diesen Bereichen wird regelmäßig ersetzt, sie unterliegt in Bestand, Wert und in der Zusammensetzung nur geringen Schwankungen. Für die Standard PC-Ausstattung wird deshalb ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO gebildet. Zu diesem Festwert gehören folgende Vermögensgegenstände: - Standard-PC: Arbeitsplatzrechner, Tastatur, Maus - Monitore (Röhren- oder Flachbildschirme) - Drucker jeglicher Art (auch Quittungsdrucker, Plotter) - Netzwerk-Switche (außerhalb des Serverraumes) - KVM-Switche, PC Verbindungskabel - interne/externe Festplatten, USB Sticks - Scanner (auch Handscanner) - Notebooks - Beamer i. V. Paul-Georg Fritz (Kämmerer) U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-1_Bilanzierungs-Bewertungsmethoden_2010-11.09.doc

2.1 Bilanzanhang Anlage 6 zum Bilanzanhang 2.1 Übersicht über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sonderrichtlinie für die Inventur Es gilt ergänzend zu den „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“: Sonderrichtlinie-Nr.: 6 Amt: 68 Organisationseinheit (optional): Baubetriebshof und Außenlager Im NKF entspricht dies den Produkt-Nr.: 01.06./11.03/12.02/13.02 Hierfür wird folgende Ausnahme für zulässig erklärt: Vorräte des Baubetriebshofes: Für die am Baubetriebshof sowie den Außenlagern (Friedhöfe Neukirchen und Vluyn, PA Krefelder Straße, Vorplatz SVN) gelagerten Vorräte wird gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO ein Festwert gebildet. Bei der erstmaligen Wertermittlung wurden alle Vorräte gezählt und mit aktuellen Preisen bewertet. Vom Vorrat ausgenommen werden sämtliche Gegenstände, die als Unterhaltung anderer Festwerte (z. B. Straßenbeschilderung oder Grünflächen) beschafft werden/wurden. Insgesamt ergibt sich ein Festwert in Höhe von 59.000 EUR: BBH Rathaus 37.780,70 € PA Krefelder Str. 12.436,25 € FH Neuk. 5.538,30 € FH Vluyn 3.182,60 € Vorplatz SVN 0,00 € Summe 58.937,85 € gerundeter Festwert 59.000,00 € Für die spätestens nach 3 Jahren nötige Folgeinventur wird folgendes Wertermittlungsverfahren vereinbart: Es werden alle Vorräte, die nicht zu anderen Festwerten gehören, gezählt und mit dem Neuwert des letzten Kaufes angesetzt. Diese Sonderrichtlinie tritt in Kraft am: 01.01.2009 Stadt Neukirchen-Vluyn Der Bürgermeister i. V. Paul-Georg Fritz (Kämmerer) U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-1_Bilanzierungs-Bewertungsmethoden_2010-11.09.doc

2.1 Bilanzanhang<br />

Anlage 6 zum Bilanzanhang 2.1<br />

Übersicht <strong>über</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie für <strong>die</strong> Inventur<br />

Es gilt ergänzend zu den „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“:<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie-Nr.: 6<br />

Amt: 68<br />

Organisationseinheit (optional): Baubetriebshof und Außenlager<br />

Im NKF entspricht <strong>die</strong>s den Produkt-Nr.: 01.06./11.03/12.02/13.02<br />

Hierfür wird folgende Ausnahme für zulässig erklärt:<br />

Vorräte <strong>des</strong> Baubetriebshofes:<br />

Für <strong>die</strong> am Baubetriebshof sowie den Außenlagern (Friedhöfe Neukirchen und Vluyn,<br />

PA Krefel<strong>der</strong> Straße, Vorplatz SVN) gelagerten Vorräte wird gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO ein<br />

Festwert gebildet.<br />

Bei <strong>der</strong> erstmaligen Wertermittlung wurden alle Vorräte gezählt und mit aktuellen Preisen<br />

bewertet. Vom Vorrat ausgenommen werden sämtliche Gegenstände, <strong>die</strong> als Unterhaltung<br />

an<strong>der</strong>er Festwerte (z. B. Straßenbeschil<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Grünflächen) beschafft werden/wurden.<br />

Insgesamt ergibt sich ein Festwert in Höhe von 59.000 EUR:<br />

BBH Rathaus 37.780,70 €<br />

PA Krefel<strong>der</strong> Str. 12.436,25 €<br />

FH Neuk. 5.538,30 €<br />

FH Vluyn 3.182,60 €<br />

Vorplatz SVN 0,00 €<br />

Summe 58.937,85 €<br />

gerundeter Festwert 59.000,00 €<br />

Für <strong>die</strong> spätestens nach 3 Jahren nötige Folgeinventur wird folgen<strong>des</strong><br />

Wertermittlungsverfahren vereinbart: Es werden alle Vorräte, <strong>die</strong> nicht zu an<strong>der</strong>en Festwerten<br />

gehören, gezählt und mit dem Neuwert <strong>des</strong> letzten Kaufes angesetzt.<br />

Diese Son<strong>der</strong>richtlinie tritt in Kraft am: 01.01.2009<br />

Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

Der Bürgermeister<br />

i. V. Paul-Georg Fritz (Kämmerer)<br />

U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-1_Bilanzierungs-Bewertungsmethoden_2010-11.09.doc

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