Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der ...

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neukirchenvluyn
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2.1 Bilanzanhang Anlage 1 zum Bilanzanhang 2.1 Übersicht über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Es gilt ergänzend zu den „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“: Sonderrichtlinie-Nr.: Amt: Organisationseinheit (optional): Sachplan-Nr.: Im NKF entspricht dies der Produkt-Nr.: Hierfür wird folgende Ausnahme für zulässig erklärt: Diesterweg-Hauptschule 7.000,00 EUR Haarbeck-Hauptschule 16.000,00 EUR Theodor-Heuss-Realschule 34.000,00 EUR Julius-Stursberg-Gymnasium 118.000,00 EUR Gesamtsumme des Festwertes 175.000,00 EUR Diese Sonderrichtlinie tritt in Kraft am: Stadt Neukirchen-Vluyn Der Bürgermeister Sonderrichtlinie für die Inventur 1 40 Schulverwaltung 11 - 14 (weiterführende Schulen) 03.02 Für die Unterrichtsmaterialien und -geräte in den naturwissenschaftlichen Räumen der vier weiterführenden Schulen wird aufgrund geringer Wertschwankungen für die vier weiterführenden Schulen ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO gebildet. Die Ermittlung der Unterrichtsmaterialien und -geräte in den naturwissenschaftlichen Räumen der weiterführenden Schulen erfolgt aus Wirtschaftlichkeitsgründen (hoher Aufwand für einen im Vergleich zur Gesamtbilanzsumme niedrigen Vermögenswert) mit Hilfe des folgenden Verfahrens: Die Firma Kommunalplan-nw hat als Hilfsmittel Auflistungen über alle die Unterrichtsmaterialien und -geräte erstellt, die minimal notwendig sind, um die Lehrpläne erfüllen zu können. Diese Listen wurden von den einzelnen Schulen überarbeitet und an die Verhältnisse der Stadt Neukirchen-Vluyn angepasst. Anschließend wurden die angepassten Listen von der Firma Kommunlplan-nw um aktuelle Preise aufgrund von Katalogen oder Ausschreibungsergebnissen ergänzt, so dass je Schule ein Neuwert der Fachraumausstattung ermittelt werden konnte. Aufgrund der fachlichen Einschätzungen der Schulleitungen erfolgt auf die Neupreise ein Wertabschlag in Höhe von 50 % (Julius-Stursberg-Gymnasium) bzw. von 70 % (Diesterweg-, Haarbeck-Schule und Theodor-Heuss-Realschule). Dies führt zu folgendem Festwert: 01.07.2007 U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-1_Bilanzierungs-Bewertungsmethoden_2010-11.09.doc i.A. Tillmans -der für das Finanzwesen zuständige Beamte-

2.1 Bilanzanhang Anlage 2 zum Bilanzanhang 2.1 Übersicht über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sonderrichtlinie für die Inventur Es gilt ergänzend zu den „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“: Sonderrichtlinie-Nr.: 2 Amt: 40 Organisationseinheit (optional): Schulverwaltung Sachplan-Nr.: 6 - 15 (Schulen) Im NKF entspricht dies der Produkt-Nr.: 03.01 Hierfür wird folgende Ausnahme für zulässig erklärt: Wenn Vermögensgegenstände über das Jahr der Eröffnungsbilanz hinaus genutzt werden und noch einen bilanzierungsfähigen Wert darstellen, ist eine Restnutzungsdauer festzulegen. Im Bereich der Schulen wird ein großer Teil der BGA (Schränke, Regale, Tische u.ä.) zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz bereits abgeschrieben sein und trotzdem aber noch ein paar Jahre genutzt werden. Da aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht für alle diese Vermögensgegenstände eine Restnutzungsdauer festgelegt werden kann, werden folgende Vereinfachungsregelungen getroffen: 1. Für alle die Vermögensgegenstände, die in der Inventur offensichtlich einen Zeitwert von unter 410 EUR (netto) haben und daher mit "

2.1 Bilanzanhang<br />

Anlage 1 zum Bilanzanhang 2.1<br />

Übersicht <strong>über</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Es gilt ergänzend zu den „Richtlinien zur Inventur und Vermögensbewertung“:<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie-Nr.:<br />

Amt:<br />

Organisationseinheit (optional):<br />

Sachplan-Nr.:<br />

Im NKF entspricht <strong>die</strong>s <strong>der</strong> Produkt-Nr.:<br />

Hierfür wird folgende Ausnahme für zulässig erklärt:<br />

Diesterweg-Hauptschule 7.000,00 EUR<br />

Haarbeck-Hauptschule 16.000,00 EUR<br />

Theodor-Heuss-Realschule 34.000,00 EUR<br />

Julius-Stursberg-Gymnasium 118.000,00 EUR<br />

Gesamtsumme <strong>des</strong> Festwertes 175.000,00 EUR<br />

Diese Son<strong>der</strong>richtlinie tritt in Kraft am:<br />

Stadt Neukirchen-Vluyn<br />

Der Bürgermeister<br />

Son<strong>der</strong>richtlinie für <strong>die</strong> Inventur<br />

1<br />

40<br />

Schulverwaltung<br />

11 - 14 (weiterführende Schulen)<br />

03.02<br />

Für <strong>die</strong> Unterrichtsmaterialien und -geräte in den naturwissenschaftlichen Räumen <strong>der</strong> vier<br />

weiterführenden Schulen wird aufgrund geringer Wertschwankungen für <strong>die</strong> vier weiterführenden Schulen<br />

ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO gebildet.<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> Unterrichtsmaterialien und -geräte in den naturwissenschaftlichen Räumen <strong>der</strong><br />

weiterführenden Schulen erfolgt aus Wirtschaftlichkeitsgründen (hoher Aufwand für einen im Vergleich zur<br />

Gesamtbilanzsumme niedrigen Vermögenswert) mit Hilfe <strong>des</strong> folgenden Verfahrens:<br />

Die Firma Kommunalplan-nw hat als Hilfsmittel Auflistungen <strong>über</strong> alle <strong>die</strong> Unterrichtsmaterialien und -geräte<br />

erstellt, <strong>die</strong> minimal notwendig sind, um <strong>die</strong> Lehrpläne erfüllen zu können. Diese Listen wurden von den<br />

einzelnen Schulen <strong>über</strong>arbeitet und an <strong>die</strong> Verhältnisse <strong>der</strong> Stadt Neukirchen-Vluyn angepasst.<br />

Anschließend wurden <strong>die</strong> angepassten Listen von <strong>der</strong> Firma Kommunlplan-nw um aktuelle Preise aufgrund<br />

von Katalogen o<strong>der</strong> Ausschreibungsergebnissen ergänzt, so dass je Schule ein Neuwert <strong>der</strong><br />

Fachraumausstattung ermittelt werden konnte.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> fachlichen Einschätzungen <strong>der</strong> Schulleitungen erfolgt auf <strong>die</strong> Neupreise ein Wertabschlag in<br />

Höhe von 50 % (Julius-Stursberg-Gymnasium) bzw. von 70 %<br />

(Diesterweg-, Haarbeck-Schule und Theodor-Heuss-Realschule).<br />

Dies führt zu folgendem Festwert:<br />

01.07.2007<br />

U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-1_Bilanzierungs-Bewertungsmethoden_2010-11.09.doc<br />

i.A.<br />

Tillmans -<strong>der</strong> für das Finanzwesen zuständige Beamte-

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