04.05.2013 Aufrufe

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der ...

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der ...

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2.1 Bilanzanhang<br />

Die Bewertung für Aufwuchs, Befestigungen, Anlagen, Aufbauten etc. auf Grünzügen, öffentlichen<br />

Grünanlagen, Friedhöfen und Spiel-/Bolzplätzen erfolgte <strong>über</strong> das pauschalierte Festwertverfahren.<br />

Die Grünflächen wurden in 3 Wertkategorien eingeteilt und mit pro Quadratmeter ermittelten Werten<br />

anhand von Referenzplätzen angesetzt.<br />

Nicht im Festwert enthalten sind <strong>die</strong> Friedhofsgebäude, Sportplätze sowie Spielgeräte auf<br />

Kin<strong>der</strong>spielplätzen. Sie wurden einzeln mit ihren indizierten historischen Anschaffungs-/<br />

Herstellungskosten, anhand aktueller Listenpreise o<strong>der</strong> aktuellen durchschnittlichen Preisen aus<br />

eigenen Datenbeständen unter Berücksichtigung ihres bisherigen Werteverzehrs bewertet und linear<br />

abgeschrieben.<br />

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Bebaute Grundstücke mit kommunal-nutzungsorientierten Gebäuden wurden gemäß § 55 Abs. 1<br />

GemHVO NRW je nach Grundstückszuschnitt, Lage, Verkehrsanbindung und an<strong>der</strong>en<br />

wertbeeinflussenden Faktoren mit einem Ansatz von 25 bis 40 % <strong>des</strong> aktuellen Wertes <strong>des</strong><br />

umgebenden erschlossenen Baulan<strong>des</strong> in <strong>der</strong> bestehenden örtlichen Lage angesetzt. Im<br />

planungsrechtlichen Außenbereich gilt <strong>der</strong> Ansatz <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Bodenwertes in<br />

Neukirchen-Vluyn.<br />

Bebaute Grundstücke, <strong>die</strong> nicht kommunal nutzungsorientiert sind, wurden zum Bodenrichtwert<br />

angesetzt.<br />

Sämtliche Gebäude wurden gemäß § 55 Abs. 1 GemHVO NRW im Sachwertverfahren nach den<br />

Normalherstellungskosten 2000 (NHK 2000) je Raum- o<strong>der</strong> Flächeneinheit in Abhängigkeit von<br />

Gebäudeart, Baujahr und Ausstattungsstandard berechnet. Der ermittelte Herstellungswert wurde<br />

auf den 31.12.2008 indiziert und um den bisherigen Werteverzehr (lineare Abschreibung) verringert.<br />

Sofern vorhanden, wurden Baumängel o<strong>der</strong> Bauschäden, wirtschaftliche Wertmin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong><br />

sonstige wertbeeinflussende Umstände (§§ 22 - 24 WertV) berücksichtigt. Wertmin<strong>der</strong>nde Faktoren,<br />

<strong>die</strong> auf unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen zurückzuführen sind, wurden gemäß § 54 Abs. 2<br />

GemHVO NRW nicht wertmin<strong>der</strong>nd berücksichtigt. Vielmehr wurde für <strong>die</strong> geplanten<br />

nachzuholenden Instandhaltungsmaßnahmen eine Aufwandsrückstellung gebildet. Eine Übersicht<br />

<strong>der</strong> gebildeten Instandhaltungsrückstellungen ist dem Anhang <strong>der</strong> endgültigen Eröffnungsbilanz als<br />

Anlage beigefügt.<br />

Infrastrukturvermögen<br />

Grund und Boden von Infrastrukturvermögen wurde gemäß § 55 Abs. 2 GemHVO bewertet.<br />

Gemäß § 56 Abs. 4 GemHVO wurden <strong>die</strong> Werte für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

aus <strong>der</strong> Gebührenkalkulation <strong>über</strong>nommen.<br />

Das Straßennetz mit Wegen und Plätzen wurde in Kategorien eingeteilt und mit aktuellen<br />

durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Entsprechend <strong>der</strong> Straßenzustandswerte wurden<br />

Restnutzungsdauern und somit <strong>die</strong> Zeitwerte ermittelt.<br />

Für <strong>die</strong> Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen, Straßenbäume, Straßenbegleitgrün und<br />

Ausstattungselemente erfolgt je eine Festwertbildung.<br />

Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

Soweit vorhanden, wurden <strong>die</strong> Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler vereinfachend gemäß § 55<br />

Abs. 3 und 4 GemHVO lediglich mit einem Erinnerungswert von 1 Euro angesetzt.<br />

Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Das bewegliche Anlagevermögen wird anhand von indizierten historischen AHK, soweit <strong>die</strong>se nicht<br />

vorhanden sind zu aktuellen AHK unter Berücksichtigung <strong>des</strong> bisherigen Wertverzehrs zum<br />

U:\20\NKF\Haushalt\2009\Eröffnungsbilanz_und_Anhang\Stand 2010-12-15 Rat\Bilanz_Anhang_2-1_Bilanzierungs-Bewertungsmethoden_2010-11.09.doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!